Guten Tag!
Ich habe Schwierigkeiten, die folgende Situation in meinem WISO Programm korrekt bzw. zweifelsfrei darzustellen. Es gibt (mindestens) 2 Stolpersteine.
Sohn studiert im Master-Studium, ist unterhaltsberechtigt und wird im September 25 Jahre alt.
Der Kindergeldbezug endet daher mit dem September 2018.
Es wird jeden Monat ein Unterhalt gezahlt, der über dem Existenzminimum liegt.
Für den Zeitraum August - November absolviert der Student ein Praktikum, welches im Zusammenhang mit dem Studium steht, wofür er monatlich €1.500 Entschädigung erhält. Netto sind das etwa €1.100.
D.h. 2 Monate des Praktikums fallen in die Zeit des Kindergeldbezugs (August und September), 2 Monate fallen in die Zeit der Unterhaltsberechtigung (Oktober und November).
Es gibt Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, in Höhe von ca. €3.600, diese fallen aber über das ganze Jahr verteilt an, in welchem der Student ganzjährig studiert hat bzw. haben wird.
Der Student selbst wird alle gezahlten Steuern erstattet bekommen, da er entweder höhere Werbungskosten oder aber den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen kann, als an Steuern vom Praktikumsentgelt abgezogen wurden. Da sich die Frage nach dem Verlustvortrag in einem Studium aufgrund von Werbungskosten noch nicht abschließend geklärt hat, würde ich dem Kind raten, ALLE Werbungskosten, die mit dem Studium im Zusammenhang stehen, anzugeben, auch wenn sie wegen der höheren Einnahmen während der 4 Monate Praktikum beim Studenten selbst nicht zu einem vortragsfähigen Verlust führen.
Die Frage ist nun für die Berechnung der absetzbaren Unterhaltszahlungen:
In der WISO Maske "Unterhalt an bedürftige Personen" - Haushalt der unterstützten Person - im Haushalt lebende Personen - (Name der unterstützten Person) wird nach dem Bezug des Kindergeldzeitraums gefragt, OK kein Problem. (Unterhaltszahlungen gab ich zuvor für den Zeitraum nach Ende des Kindergeldbezugs ein (01.10.-31.12.).)
Krankenversicherung wird angegeben mit €345 in dem betr. Zeitraum (zahlt Student selbst).
Weiter zu "Eigene Einkünfte und Bezüge": Als Einkünfte des Studenten soll ich ausschließlich diejenigen Einkünfte angeben, die in das Zeitfenster des Unterhalts fallen, also 2 Monate à €1.500 =€3.000. Das Programm setzt, sofern man nicht eigene Angaben macht, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von €1.000 an, wodurch sich die "Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit" um €1.000 auf €2.000 verringert: "Einkünfte als Arbeitnehmer": €2.000. Ich schließe die Maske per OK.
Jetzt kommt der 1. Stolperstein:
Jetzt steht hiernach, in der Maske "Einkünfte und Bezüge" - "Einkünfte als Arbeitnehmer... " unten als Ergebnis:
Insgesamt €2.000 (OK) - aber zu berücksichtigen €500. Wie kommt das Programm darauf?
Zu Fuß sähe die Berechnung meines Erachtens so aus:
Einkünfte Student im Betrachtungszeitraum:
2 x €1.500 = €3.000
- €1.000 AN-Pauschbetrag
- €156 (das ist anteilig für ein Vierteljahr von €624 pro Jahr, die anrechnungsfreies Einkommen sind)
- €345 (die vom Studenten gezahlten KV-Beiträge).
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€1.499 zu berücksichtigen.
Mein Ergebnis für die Einkünfte zu Fuß wären also €1.499, nicht die vom Programm ermittelten €500.
Unter diesen Voraussetzungen ist es auch nicht verwunderlich, wenn das Programm in der nächsthöheren Ebene ("Name des Unterhaltsberechtigten"), also die, in die man nach OK des Ergebnisses von €500 gelangt, als "zu berücksichtigende Unterhaltsleistungen" €2.200 angibt. Wenn die KV-Beiträge von €345 von den €500 abgezogen werden, und dann vielleicht noch irgendwas, dann hat der Student auch hiernach kein eigenes Einkommen.
Aber meines Erachtens können die €500 nicht stimmen. Was wurde da abgezogen von den €2.000 (€3.000 - AN-Pauschbetrag)? Hat irgendwer diese Situation schon einmal durchexerziert?
Hier noch der 2. Stolperstein:
Wenn ich auf das Fragezeichen neben dem Punkt "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" klicke, steht hier:
"Der Ansatz des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ist günstiger.
Innerhalb des Berücksichtigungszeitraums anzusetzende Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 250,00 € ist günstiger als die im Berücksichtigungszeitraum tatsächlich angefallenen Ausgaben von 0,00 €. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird nur anteilig für den Berücksichtigungszeitraum angesetzt. Nähere Informationen zur Aufteilung erhalten Sie in der Anlage."
Dennoch zieht das Programm die vollen €1.000 vom Brutto-Arbeitslohn ab (obwohl der Berücksichtigungszeitraum in der Maske vorher bereits eingegeben wurde) und rechnet weiter mit €2.000.
Für mich ist das insofern wichtig, als ich, wenn tatsächlich nur 1/4 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags gelten würde, die GESAMTEN Werbungskosten für das Steuerjahr, die der Student hatte, zugrunde legen würde, die bei ca. €3.600 liegen. Das wären dann im Berücksichtigungszeitraum 1/4 von €3.600, das sind €900. Oder aber einzeln nachgewiesen, wenn im Berücksichtigungszeitraum generiert... Wenn ich das aber so eingebe, hat der Student plötzlich negative €600 Einkünfte.
Da ist irgendwie der Wurm drin. Entweder werden die Pauschbeträge/Werbungskosten anteilig anerkannt, oder aber der Pauschbetrag. Das Programm scheint aber weiterzurechnen mit dem ganzen Pauschbetrag, auch wenn gewarnt wird, dass man nur anteilig ansetzen darf.
Reset? Nochmal neu anfangen? Wer weiß Rat?
Vielen Dank für hilfreiche Beiträge!
Gruß Keksdose