Umstieg auf Differenzbesteuerung - kann ich bei meiner Vorgehensweise das Programm noch benutzen?

  • Hallo,

    bisher benutze ich Wiso Mein Büro wie folgt:

    Zahlungseingänge von Kunden gehen auf dem Geschäftskonto oder auf dem PayPal Konto ein und ich ordne es als umsatzsteuerpflichtige Einnahme meistens mit 19% Vorsteuer zu. Ich verknüpfe es mit mit keiner Rechnung etc.

    Bei Ausgaben verbuche ich meine Wareineinkäufe unter Waren, Roh- und Hilfsstoffe einschl. Nebenkosten teilweise umsatzsteuerbefreit oder mit Vorsteuer 19 %, auch hier wird erfolgt keine Verknüpfung mit einer Rechnung. Die Rechnungen selber werden von mir händisch abgeheftet und aufbewahrt.

    Bei einer Betriebsprüfung vor Ort wurde diese Vorgehensweise nicht beanstandet und kein Fehler gefunden.


    Ich buche meistens unter der Variante 2 - Kontonrahmen SKR 03.


    Nun habe ich einen Antrag beim Finanzamt auf Differenzbesteuerung gestellt. Wenn diesem stattgegeben wird, möchte ich teilweise diese auch anwenden.


    Da ich keine Artikel mit Einkaufspreisen etc. angelegt habe, habe ich keine Idee, wie ich das Programm Wiso Mein Büro weiter benutzen kann. Habt ihr Tipps oder verbucht hier einer schon so wie ich es gemacht habe. Meine Einnahmen über Ebay werden zu 90% per PayPal gezahlt. Der Kunde bekommt zwar ordnungsgemäß seine Rechnung, aber bisher habe ich diesen Aufwand der Verknüpfung Zahlungseingang mit Rechnung Ebay bzw. PayPal Zahlung nicht betrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Da ich keine Artikel mit Einkaufspreisen etc. angelegt habe, habe ich keine Idee, wie ich das Programm Wiso Mein Büro weiter benutzen kann.

    Hast Du schon mal Dich umgeschaut wie Differenzbesteuerung abläuft? Das wird nur in der Eingabemaske entschieden.

    Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz

  • Mir ist klar, wie eine Differenzbesteuerung abläuft, aber nach meiner bisherigen Vorgehensweise der Verbuchung, weiß ich echt nicht, wie es technisch bei mir ablaufen sollte oder ich stehe auf dem Schlauch...

    Ohne Differenzbesteuerung ordne ich die Ausgabe einfach umsatzsteuerpfl. Betriebseinnahmen inkl. 19 % zu. Ich wüßte nicht, wie ich bei einem Verkauf unter Anwendung der Differenzbesteuerung dieses korrekt buche. Dafür müsste ich doch Rechnungen über Wiso erstellen, Einkaufspreise hinterlegen etc. Nur dann kann Wiso doch die 19 % vom der Differenz zwischen VK und EK korrekt berechnen....

    • Offizieller Beitrag

    Ist es die Gesamtdifferenzbesteuerung von der Du redest?


    Wie hier zum Schluß im Beitrag Differenzbesteuerung Vorgehensweise


    Da müßtest Du schauen, reine Nettorechnungen auf Konto 8029 mit 8220 in Mein Büro zu erstellen ohne USTVA Pos, EÜR ziffer 103 und zu sammeln und Ausgaben zu sammeln, deren Differenzen nach Zeiträumen nach § 25 mit 19 % USt abgeführt werden. Müßte mit ein wenig Excel gehen um die UStSteuer zu errechnen, die auf 1776 gebucht wird.

  • Nein eine Gesamtdifferenzbesteuerung habe ich nicht vor, da es nicht absehbar ist, ob und in wie viel Jahren ich den Artikel verkaufe.


    Ich bilde mal ein Beispiel, was oft vorkommt:


    Verkauf und Eingang des Geldes über PayPal:

    Rechnung beinhaltet 3 Artikel:

    Artikel 1: 3,00 EUR Verkaufspreis

    Artikel 2: 3,00 EUR Verkaufspreis

    Artikel 3: 4,00 EUR Verkaufspreis

    Gesamt: 10,00 EUR


    Eingekauft wurde:

    Artikel 1 für: 2,00 EUR - Anwendung Differenzbesteuerung möglich - 19 % auf 1,00 EUR Gewinn: 0,16 EUR Umsatzsteuer sind fällig

    Artikel 2 für 2,00 EUR - kein Anwendung Differenzbesteuerung - 19 % auf 3,00 EUR Umsatz: 0,48 EUR Umsatzsteuer sind fällig

    Artikel 3 für 2,50 EUR - Anwendung Differenzbesteuerung möglich - 19 % auf 1,50 EUR Gewinn: 0,24 EUR Umsatzsteuer sind fällig


    Den Gesamtverkaufspreis in Höhe von 10,00 EUR bekomme ich in Wiso MB über Abruf der Umsätze des PayPal Kontos und dann beginnt mein Problem: wie berücksichtige ich dieses korrekt und möglichst ohne riesen Aufwand?

    Mir kommt nur der Gedanke einer Splittbuchung inkl. händischer Berücksichtigung der angefallener Umsatzsteuer auf die differenzbesteuerten Artikel.

    2 Mal editiert, zuletzt von scp06 () aus folgendem Grund: Berechnung unter Artikel 2 war fehlerhaft.

  • Nun habe ich einen Antrag beim Finanzamt auf Differenzbesteuerung gestellt.

    mit der Begründung, dass Du auch Gebrauchtgegenstände erwirbst und diese im eigenen Namen wieder verkaufst??!!

    Wofür spielt das eine Rolle, warum ich einen Antrag auf Differenzbesteuerung gestellt habe? 95 % meiner Mitbewerber machen die Differenzbesteuerung, der Nachteil ist einfach gerade beim Ebay Geschäft zu gravierend.

  • Wofür spielt das eine Rolle,

    weil es eben den § 25 a des UStG gibt, welcher besagt dass:

    Zitat

    nur der Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert. Ziel der Differenzbesteuerung ist es, in den Fällen, in denen kein Vorsteuerabzug besteht (in der Regel bei Ankauf von Waren „von privat“), eine adäquate Umsatzbesteuerung zu erreichen. Der Umsatzsteuer soll nämlich nur die unternehmerische Wertschöpfung unterliegen und damit die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufswert der Waren


    Zitat aus Merkblatt der IHK-Hanover ( Paragraf zu verlinken bringt wenig bis nichts)

    95 % meiner Mitbewerber machen die Differenzbesteuerung

    jetzt möchte ich keine Vergleichsbeispiele anführen :|

  • Das ist mein Grund:


    Exkurs: Differenzbesteuerung im Kunst- und Antiquitätengeschäft


    Neben der allgemeinen Anwendung der Differenzbesteuerung gibt es eine Sonderregelung in § 25a Abs. 2 UStG, nach der ein Optionsrecht besteht für

    • Kunstgegenstände (Nummer 53 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG),

    • Sammlungsstücke (Nummer 49 Buchstabe f und Nummer 54 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG) und

    • Antiquitäten, d.h. andere Gegenstände als Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, die mehr als 100 Jahre alt sind, (Position 9706 00 00 des Zolltarifs).

    Der Wiederverkäufer muss diese Gegenstände entweder selbst aus dem Drittlandsgebiet eingeführt oder – wenn es sich um Kunstgegenstände handelt – vom Künstler oder von einem anderen Unternehmer, der kein Wiederverkäufer ist, steuerpflichtig erworben haben.

    Um die Option zu nutzen, muss der Wiederverkäufer spätestens mit der ersten Voranmeldung eines Jahres gegenüber dem Finanzamt erklären, dass er für die vorgenannten Gegenstände die Differenzbesteuerung anwendet. Dabei sind die Gegenstände, auf die die Differenzbesteuerung angewendet werden soll, zu bezeichnen. Die Erklärung kann auf einzelne Gruppen der vorgenannten Gegenstände beschränkt werden (zum Beispiel nur Antiquitäten, nicht aber Kunstgegenstände). Die Differenzbesteuerung ist ab dem Beginn des Kalenderjahres, in dem die Erklärung abgegeben wurde, anzuwenden. Die Erklärung bindet den Wiederverkäufer für mindestens zwei Kalenderjahre.

    Zitat
  • Hast du denn auch eine Lösung für meine Buchungsproblematik?

    Da ich nicht mit MB arbeite und somit nicht mit dieser *Bildchenklick*-Variantenbuchhaltung vertraut bin eher weniger.

    Kann also nicht die einzelne Schritte wie SAMM abbilden.


    Der Hersteller meiner Software empfiehlt (mangels Vorgabekonten) eigene Erlöskonten mit u. ohne 19% USt. sowie eigene Wareneingangskonten ab 3201 - 3299 anzulegen.

    Daneben wird empfohlen eine Liste zu führen, aus der Einkauf, Einkaufspreis und Verkauf ersichtlich sind.

    • Offizieller Beitrag

    Perfekt! Dieser Rechnung kannst Du in Mein Büro komplett die 10,00 € Einnahme zuordnen.

    Da auf Positionsebene die MWST der Artikel unterschiedlich korrekt ermittelt werden, brauchst Du keine Splittbuchung anzuwenden.


    Differenzbesteuerte Artikel und Artikel zu 19 % werden korrekt besteuert und zugeordnet.

    Schaue bitte selbt in die EÜR. Dort wird für Unerfahrene gewöhnungsbedürftig die USt aufgedröselt aber es stimmt letzlich. Verstehen muß ich das dort nicht - aber das Ergebnis stimmt definitv.

    Achtung. Man muss natürlich sagen die Steuer auf xy € heisst natürlich in xy € sind 19 % USt enthalten. Standardmässig wird ja die Bruttoansicht der Rechnungsvorlage in der Eingabemaske benutzt.

  • SAMM: OK, Danke für deine Mühe. Bedeutet in Zukunft, jedes mal wenn ich einen Artikel verkaufe, der differenzbesteuert ist, muss ich eine Rechnung über Wiso mein Büro erstellen und die Einnahme zuordnen. Wie schon geschrieben, arbeite ich im Moment anders, Rechnungen bei Verkäufen Ebay erstelle ich direkt über Ebay unter dem Verkaufsmanager, Rechnungen über meinen eigenen Shop, werden automatisch von der Shopsoftware erstellt (Gambio). Hast du vielleicht noch eine andere Idee für mich? Ich hatte mal über Wiso mein Büro das Ebay Modul ausprobiert, funktionierte vorne und hinten nicht und so habe ich mir meine Vorgehensweise beibehalten.

  • Tja, dann doch Excel-Tabelle führen, wo die einzelnen Beträge ersichtlich werden. Pro Monat und Konto dort Summen ausrechnen und einmal am Monatsende als Gesamtbetrag über Zahlung Bank/Kasse buchen, einzeln oder Split. Wofür verwendest Du WISO Mein Büro überhaupt? Nur für die Buchhaltung? Wenn ja, sollte man sich in der Tat nach Alternativen umschauen. Der Weg wäre vermutlich aber immer derselbe, so lange die Rechungen in ienem anderen System erstellt werden! Ich wüsste denn auch nichts passendes. Gerade das Preis-Leistungs-Verhältnis passt bei WISO MB ja sehr gut, zumindest meine Meinung.

    • Offizieller Beitrag

    Dachte meine Antwort wäre der Volltreffer, damit Deine gemischten Rechnungen abgebildet werden könnten und als ob Du genau danach gefragt hättest.

    Meinerseits ist alles schon differenziert und diskutiert. Vielleicht gibt es ja noch andere User deiner Anwendung, die ihre Erfahrungen noch einbringen können.

  • Tja, dann doch Excel-Tabelle führen, wo die einzelnen Beträge ersichtlich werden. Pro Monat und Konto dort Summen ausrechnen und einmal am Monatsende als Gesamtbetrag über Zahlung Bank/Kasse buchen, einzeln oder Split. Wofür verwendest Du WISO Mein Büro überhaupt? Nur für die Buchhaltung? Wenn ja, sollte man sich in der Tat nach Alternativen umschauen. Der Weg wäre vermutlich aber immer derselbe, so lange die Rechungen in ienem anderen System erstellt werden! Ich wüsste denn auch nichts passendes. Gerade das Preis-Leistungs-Verhältnis passt bei WISO MB ja sehr gut, zumindest meine Meinung.

    Ja ich benutze WISO MB nur für die Buchhaltung. Schon alleine weil bei mir die Ebay Verkaufspreise unterschiedlich zu den Shop Verkaufspreise sind, habe ich auf ein Import der Artikel und der Preise verzichtet.

    Ich habe mich nach Alternativen umgeschaut, aber man verlässt ungern ein für sich funktionierendes System. Danke aber für deine Idee. Ich überlege mal weiter.

  • Tja, dann doch Excel-Tabelle führen, wo die einzelnen Beträge ersichtlich werden. Pro Monat und Konto dort Summen ausrechnen und einmal am Monatsende als Gesamtbetrag über Zahlung Bank/Kasse buchen, einzeln oder Split.

    Hab ich übrigens selbst genauso gemacht, nur mit WISO Buchhaltung Professional (aus der Unternehmer-Suite). Kann ich aber nicht unbedingt empfehlen.

    Der Aufwand für Differenzbesteuerung, insbesondere wenn die Differenzen einzeln ausgerechnet werden sollen, ist einfach abartig. Ein klassisches Beispiel für Bürokratiewahnsinn.

  • Bin nach einigen Testphase mit anderen Programmen bei Wiso Mein Büro geblieben und fertigen nun auch bei Differenzbesteuerten Artikel die Rechnung über Wiso Mein Büro. 2 Fragen tauchen jedoch aktuell noch auf:

    1. In einer Rechnung sollten nach Empfehlungen keine Artikel mit Mehrwertsteuer und Differenzbesteuerung auftauchen. Also fertige ich 2 Artikel an. Kann ich auch 2 Rechnungen anlegen, wenn ich den Verkauf über Webselling einlesen lasse?


    2. In der Rechnung steht nach Auswahl Sammlerstücke und Antiquitäten/Sonderregelung. Kann ich diesen Text auch anpassen?