Domain als Anlage buchen (0130 - Ähnliche Rechte und Werte) - Problem mit EÜR

  • Hallo zusammen,


    ich wollte im SKR04 eine Domain richtig zuordnen.


    Nach meinen Recherchen müsste es sein

    • bei Erstregistrierung: Ähnliche Rechte und Werte (SKR03 #0025 | SKR04 #0130)
    • die jährliche Verlängerung - Wartungskosten für Hard und Software (SKR03 #4806| SKR04 #6495)

    Quelle: https://www.infoportal-buchhal…n-namen-domain-gebuehren/


    Nun habe ich hier den ersten Fall, also die Erstregistrierung.

    In MB habe ich es zugeordnet



    Jedoch taucht der Wert aus #0130 weder in der EÜR (im Programm selbst) noch im amtlichen EÜR Formular auf.

    Die Vorsteuer taucht dort auf.


    Eventuell hilft uns dieser Screenshot aus dem Kontenplan weiter:



    Ich blicke hier selbst nicht ganz durch, aber wenn ich es richtig lese, müsste es auf in Zeile 32 auf der AVEÜR (PDF) erscheinen.

    Doch die Zeile 32 gibt es hier nicht....


    Kann mich jemand von Euch aufklären was ich falsch mache?


    Vielen Dank.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    Einmal editiert, zuletzt von Buecherwurm () aus folgendem Grund: Falschen Anhang korrigiert.

    • Offizieller Beitrag

    Da liegt ja jetzt nur die offene Eingangsrechnung vor. Gehe auf Zahlungen... und ordne diese der ER zu. Dann kommt die Vorsteuer.



    Aber ein Betrag von 10,00 € sollte m.W. nicht einem Vermögenskonto Anlagegut Ähnliche Rechte und Werte (SKR03 #0025 | SKR04 #0130) zugeschrieben werden. Würde ich als Betriebsausgabe bis 800 € sofort abschreiben. Aber da gibt es Experten, die den Wert hier besser abgrenzen können

  • Da liegt ja jetzt nur die offene Eingangsrechnung vor. Gehe auf Zahlungen... und ordne diese der ER zu. Dann kommt die Vorsteuer.

    Guten Morgen SAMM,


    ich habe zunächst einen Schreck bekommen, dass die Lösung tatsächlich so einfach wäre.

    Aber leider nein. Ich habe die Zahlung zugeordnet. :)




    Zitat

    Aber da gibt es Experten, die den Wert hier besser abgrenzen können

    Das wäre super.


    Ich habe gerade nochmal den vollständigen Artikel von Haufe rausgesucht, den Du auch verlinkt hast.

    Hier heißt es


    Code
    Außerdem muss er sich mit dem von Dritten erworbenen Namen bei der DENIC eG (= Zentrale Registrierungsstelle für alle Domains) registrieren lassen. Für den Eintrag zahlt Herr Huber einen Betrag von 116 EUR (einschließlich 19 % Umsatzsteuer).


    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Jedoch taucht der Wert aus #0130 weder in der EÜR (im Programm selbst) noch im amtlichen EÜR Formular auf.

    verständlich weil:

    Zitat

    Die Aufwendungen zum Erwerb der Domain-Adresse, sind keine

    • sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.
    • Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut

    Zitatlieferant


    Doch die Zeile 32 gibt es hier nicht....

    mit 32 ist auch nicht die/eine Zeile sondern Zuordnung Pos. (Kennzahl) gemeint

  • verständlich weil:

    Zitat

    Die Aufwendungen zum Erwerb der Domain-Adresse, sind keine

    • sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.
    • Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut

    Zitatlieferant

    hmm.....

    D.h. ich kann es auch nicht sofort als Betriebsausgabe wie von SAMM zunächst vorgeschlagen - aufgrund des kleinen Betrags - machen?

    Insgesamt geht es um 2 Rechungen. (10 EUR und 20 EUR).



    Zitat
    mit 32 ist auch nicht die/eine Zeile sondern Zuordnung Pos. (Kennzahl) gemeint

    Ich kann Dir nicht ganz folgen, sorry :(

    Das Formular AVEÜR bleibt jedoch komplett leer. Blöde Frage, aber wo kann ich denn die Kennzahl sehen?

    Ich meine doch, dass sind die kleinen Zahlen (100.... (links oben) bis 606 (rechts unten)).



    Danke Dir!

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    Einmal editiert, zuletzt von Buecherwurm () aus folgendem Grund: Falschen Anhang korrigiert

  • Eine Frage, hast du EÜR für 2017 erstellt? Die Zuordnungungen/Buchungen sind in 2018.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe den Fehler

    Die Ausgabe in der ER wird nicht mit dem zugehörigen Konto des Anlagegut verknüpft, sondern der Kategorie "Einkauf von Angevermögen" zugeordnet und dann über Stichwort "Neues Anlagegut zuordnen" gebucht


    1. Einkauf von Anlagevermögen - Eingangsrechnungen erfassen möglich?
    2. Einkauf von Anlagevermögen, Anlagengut zuordnen nicht möglich
    3. Buchen finanzierter Neuwagenkauf ( TOP Erklärung )
    4. Anlageverzeichnis - Anlagegut zuordnen
  • Dieser Formular wird doch gefüllt wenn du ein Anlagevermögen Einkauf durchführst. Du hast eine Zahlung zugeordnet, aber ohne Anlagevermögen oder?

    Das ist es gewesen! - Danke Dir und auch SAMM für die Screenshots.


    Grundsätzlich ist mir das Vorgehen nun viel klarer und ich habe jede Menge gelernt!


    Ich stelle mir gerade aber die Frage ob das Konto "Ähnliche Rechte und Werte" tatsächlich korrekt ist...

    Eventuell habe ich es falsch verstanden und/oder bringe die Begriffe durcheinander:


    Aus dem Artikel von Haufe:

    Zitat

    Praxistipp

    Eine Aktivierungspflicht besteht nur, wenn das immaterielle Wirtschaftsgut Domain entgeltlich erworben wurde. In der Regel kann eine Domain nicht hergestellt werden, da die DENIC die Internet-Adressen verwaltet und sie nur dort geordert werden können.

    Die an die DENIC zu entrichtenden jährlichen Gebühren führen zu Betriebsausgaben.

    Die jährliche Gebühr zahle ich ja bereits bei der Erstregistrierung und natürlich auch jedes Jahr wieder... Damit wäre es bei mir eine Betriebsausgabe.


    Auf "Ähnliche Rechte und Werte" würde ich nur dann buchen, wenn ich z.B: für einen Betrag X die Domain von einem anderen Unternehmen kaufen würde. Dazu käme dann die jährliche Gebühr für Denic (=Betriebsausgabe).


    Kann jemand von Euch bitte Licht ins Dunkel?


    Danke vielmals!

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    Einmal editiert, zuletzt von Buecherwurm ()

  • Fehlerquelle: Schau mal dass diese Zeile leer bleibt.

    Merci!


    Die jährliche Gebühr zahle ich ja bereits bei der Erstregistrierung und natürlich auch jedes Jahr wieder... Damit wäre es bei mir eine Betriebsausgabe.


    Auf "Ähnliche Rechte und Werte" würde ich nur dann buchen, wenn ich z.B: für einen Betrag X die Domain von einem anderen Unternehmen kaufen würde. Dazu käme dann die jährliche Gebühr für Denic (=Betriebsausgabe).


    Das werde ich dann hier so machen.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Sehe den Fehler

    SAMM komisches Bsp.


    siehe hier und mein Post #7



    Zitat

    Die Aufwendungen zum Erwerb der Domain-Adresse, sind keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben und keine Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut

    Nach dem BFH-Urteil vom 19.10.2014 ist die Domain-Adresse ein immaterielles Wirtschaftsgut, das keinem erkennbaren Wertverzehr unterliegt und somit nicht abgeschrieben werden kann.

    warum dann AfA-Konto 4822 ?

    Warum 10k € Anschaffungskosten? wenn schon Beispiel, warum nicht € 10,-- wie beim TE und woher die AfA-Dauer?

    Eine Domain-Adresse lässt sich nicht abnutzen. Somit kann eine Domain nicht abgeschrieben werden und der Gewinn wird mit dem Kauf einer Domain nicht gemindert.

  • Genau an dem Problem hänge ich auch gerade. Eine Domain darf NICHT abgeschrieben werden, aber bei diesem vorgehen taucht es als abschreibung über die Nutzungsdauer in der EÜR auf....und das ist falsch wie bereits korrekt erwähnt. Weiß jemand das korrekte Vorgehen?