Hallo,
ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Kosten für die doppelte Haushaltsführung programmseitig bereits auf 1.000 Euro je Monat gedeckelt werden, sodass die Aufwendungen für die Einrichtung der Dienstwohnung überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden, wenn - wie in meinen Fall - die monatliche Wohnungsmiete bereits 1.000 Euro überschreitet. Obwohl ich sämtliche Einrichtungsgegenstände bei den Kosten für die Unterkunft angegeben habe, so läuft deren Berücksichtigung jedoch zwangsläufig ins Leere, wenn sie nicht an das Finanzamt übermittelt werden.
Sowohl beim Ausdruck der Formulare als auch beim Onlineversand der Steuererklärung scheint die Deckelung der Kosten auf 1.000 Euro je Monat zu erfolgen. Wenn meine Wahrnehmung zutreffend sein sollte, so kann das Finanzamt die 1.000 Euro übersteigenden Kosten allerdings nicht berücksichtigen, da sie ja nicht Bestandteil meiner (übermittelten) Steuererklärung geworden sind, obwohl deren Berücksichtigung doch gerade das Ziel gewesen ist, als ich diese Angaben gemacht habe. Wenn die Daten aber nicht Bestandteil der Steuererklärung geworden sind, so erübrigt sich auch ein Widerspruch gegen den Steuerbescheid, da das Finanzamt ja nicht anders als erklärt veranlagen wird. Nach meiner Kenntnis hat der BFH bzgl. der Berücksichtigung von Kosten für Einrichtungsgegenstände bei Überschreitung der Grenze von 1.000 Euro je Monat aber noch nicht final entschieden, sodass ich mich zu meinen Gunsten auf das fürden Steuerpflichtigen günstige Urteil des FG Düsseldorf vom März 2017 berufen möchte.
In letzter Konsequenz hieße das jedoch, dass ich die Steuererklärung händisch erstellen müsste, wenn sie inhaltlich korrekt sein soll. Im Umkehrschluss würde ich hier einen Programmfehler vermuten und bitte höflich um Aufklärung.
Vielen Dank!