reine Umsatzsteuer (19%) Abbuchung vom Konto - Wie zuordnen?

  • Hallo zusammen,


    meine Bank hat die Gebühren und die entsprechende Umsatzsteuer jeweils separat abgebucht.

    Da die Buchhaltung nicht gerade mein Hobby ist, stellt sich mir die Frage wie diese Positionen zu verbuchen sind?

    1.) Die Gebühr selbst als sonstige absetzbare Ausgabe ohne MwSt?

    2.) Die UmSt der Gebühr... ? Habe keine Idee wie ich eine reine UmSt. Zahlung verbuchen soll


    (Die UmSt. Vorauszahlungen und Erstattung zum/vom Finanzamt sind mir klar)


    Danke für einen Vorschlag.

  • Moin,


    sind die Gebühren denn komplett mit USt belegt ? Dann könntest Du die Gebühren auf die "Nebenkosten des Geldverkehrs" mit dem Vorsteuerschlüssel 19 % buchen; wird nur auf einen Teil Steuer berechnet, dann buchst Du wie angedacht - die Vorsteuer dann separat auf das Konto 1576 (abziehbare VSt 19%) :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23,


    danke für deine Antwort.

    Nur wird mir bei der Zuordnung das "Nebenkosten des Geldverkehrs" leider nicht angeboten (?)

    Jetzt wurde mir noch gesagt ich müsse das wie eine UmSt. Vorauszahlung an das Finanzamt verbuchen, ist das korrekt?


    Könnte man hier eine Eingangsrechnung mit beiden Beträgen erstellen und bei der Zuordnung dann auf diese verweisen?


    Danke und Gruß von tatsächlich NixAhnung :whistling:

  • ok, habe jetzt auf 3 gewechselt, sieht schon besser aus... :thumbup:

    Nur die 1576 ist nicht, statt dessen die (ausschliessliche) UmSt abbuchung der 1570 Anrechenbare Vorsteuer zuordnen?


    Danke :saint:

  • Welche Buchungsvariante nutzt Du - eventuell auf die 3 "umschalten", dann müsste es verfügbar sein....

    :thumbsup:


    Gruß von tatsächlich NixAhnung

    Das sind ja die besten Voraussetzungen, um die Buchhaltung selbst zu machen. ^^

    Naja.. für meine paar Belege ist das seit 3 Jahren völlig ausreichend ;)

    So eine getrennte Abbuchung ist schon etwas speziel, oder? Schicke für meine MwSt ja auch nicht extra eine separate Rechnung...

  • maulwurf23


    Nö, wüsste zumindest nicht wo :saint:


    Naja, werde die Bank jetzt als Lieferant anlegen, eine Eingangsrechnung erstellen und beide Abbuchungen dieser Eingangsrechnung zuordnen...

    Denke das wird dann ok sein.


    Danke für deine Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Die UmSt der Gebühr... ? Habe keine Idee wie ich eine reine UmSt. Zahlung verbuchen soll

    Das ist ja eher ein "Vorsteuersammelkonto" - ich befürchte, da wird keine richtige Zuordnung im Voranmeldungsformular erfolgen...

    Geht schon. Umschalten auf Steuervariante 3 > WEITERE > 1570


    Du kannst auch die Nebenkosten und den separaten Posten der MWST in einer Splittbuchung zusammenhalten. Mit der Eingangsrechnung ist es überflüssig, da nun keine vorliegt.

  • Nö, eben nicht ,da dort auch 7 % VSt enthalten sein können - aber ich will mich doch nicht streiten :beer:


    Moin,

    Bitte noch einmal für die Klarheit:


    • Die Gebühren selber verbuche ich als absetzbare Ausgabe ohne MwSt.
      Welches Konto wäre das, ginge 4380 (Beiträge, Abgaben, Gebühren)?
    • Die Steuer unter Konto 1570


    Ist das so richtig?

  • Hallo liebe Kenner/innen und Könner/innen und Diverse,


    neuerdings macht meine Hausbank diesen Unsinn mit der separaten Ausweisung der USt. auf die Kontogebühren auch und ich brauche eine Lösung für Buchhaltungs-Allergiker: Wie geht das EINFACH? Kann man dazu ggf. eine Kategorie in der vereinfachten Buchhaltung anlegen? Gibt´s dazu vlt. inzwischen von Buhl ein Update odgl.? Wer weiß Abhilfe?


    Danke im voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Welche Steuervariante hast Du? Die 3??

    Dann gehe über Stammdaten Finanzbuchhaltung Kontenplan bearbeiten und suche Konto 1576 Anrechenbare Vorsteuer 19 %

    Kopiere es benenne es um z.B. USt 19 % zu Nebenkosten und setzte es auf Ansicht Standard.

    Damit ist es sichtbar wie jedes andere Standardkonto.