Aufteilung gemischt-genutzte Arbeitsmittel - Telefon - Internet bei Anlage V

  • Ich möchte gerne Kosten für gemischt genutzte Arbeitsmittel und Telefon und Internet auf die verschiedenen Einkunftsarten verteilen. Zu erfasen bei der Datenerfassung unter dem Punkt Verwaltung. Ich bin kein Arbeitnehmer und habe mehrere Immobilien, auf die ich die Kosten verteilen möchte, aber keine weiteren Einkünfte. Der Umfang der Steuererklärung ist unter dem Punkt Steuererklärung vorbereiten entsprechend eingestellt.


    Das Programm lässt so keine Aufteilung auf die verschiedenen Immobilien (Anlage V) zu. Aktiviere ich jedoch weitere Einkunftsarten (Freiberufe, Gewerbe) wird mir die Möglichkeit gegeben die Kosten prozentual auf diese weiteren Einkunftsarten aufzuteilen, aber nicht auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.


    Beim Arbeitszimmer ist dies allerdings ohne Probleme möglich. Die Kosten werden anteilig aufgeteilt und direkt in den einzelnen Anlagen V übernommen.


    Warum ist das bei den Kosten für Arbeitsmittel, Telefon und Internet nicht möglich?


    Hat vielleicht jemand eine Erklärung dafür?

  • Ich bin kein Arbeitnehmer

    sondern....?

    habe mehrere Immobilien,

    Aktiviere ich jedoch weitere Einkunftsarten (Freiberufe, Gewerbe) wird mir die Möglichkeit gegeben die Kosten prozentual auf diese weiteren Einkunftsarten aufzuteilen,

    Dann wird wahrscheinlich von einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung u. Verpachtung) ausgegangen.

    Abgrenzungskriterien und Auslegungsspanne


    Auch bei Haufe ist zu lesen:

    Zitat

    Liegen besondere Umstände vor, welche der Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr verleihen, tritt die bloße Nutzung des Vermögens zurück. So ist bei der Überlassung von Wohnräumen eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen, wenn die Tätigkeit eine dem Beherbergungsbetrieb vergleichbare Organisation bedingt.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wird wahrscheinlich von einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung u. Verpachtung) ausgegangen.

    Na das wohl weniger. Kein Programm kann von sich aus eine umfangreiche Vermietung im Privatvermögen von einer gewerblichen Vermietung unterscheiden.


    Das Programm lässt so keine Aufteilung auf die verschiedenen Immobilien (Anlage V) zu. Aktiviere ich jedoch weitere Einkunftsarten (Freiberufe, Gewerbe) wird mir die Möglichkeit gegeben die Kosten prozentual auf diese weiteren Einkunftsarten aufzuteilen, aber nicht auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Vielleicht bei derartigen Fragen auch einmal erläuternde bereinigte Screens aller betroffenen Masken einstellen, damit sich nicht jeder irgendeine Beispielsdatei, die dann in einzelnen Punkten doch wieder anders ist, erstellen muss, um das nachvollziehen zu können.


    Warum ist das bei den Kosten für Arbeitsmittel, Telefon und Internet nicht möglich?

    Weil es vielleicht in der Anlage V schon von deren Aufbau her keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit gibt, außer vielleicht bei den ohnehin gesondert zu erfassenden Verwaltungskosten in Zeile 47 oder den ebenfalls gesondert zu erfassenden sonstigen Kosten laut Zeile 49. ?(

  • Kein Programm kann von sich aus eine umfangreiche Vermietung im Privatvermögen von einer gewerblichen Vermietung unterscheiden.

    ich habe da an den Teil Immobilien -> Vermietung etc. gedacht. vllt. wurde da irgendwo ein Haken gesetzt.

    (da ich das Teil nie genutzt habe, nur eine Vermutung)

  • Dann wird wahrscheinlich von einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung u. Verpachtung) ausgegangen.

    Es handelt sich hierbei nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, sondern um eine ganz normale private Vermietung. Das war auch nicht meine Frage. Mehrere Immobilien hört sich viel an, aber kauft man ein 4 Familienhaus mit vier Garagen, das nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in 8 Einheiten (4 Wohnungen + 4 Garagen) aufgeteilt ist, ist man stolzer Besitzer von 8 verschiedenen Immobilien. Wohingegen man ansonsten ohne Aufteilung nach WEG nur Besitzer einer Immobilie ist. Der Gesetzgeber fordert dann allerdings für jede Immobilie eine eigene Anlage V - in diesem Fall halt 8 Stück.


    Benötigt man ein Arbeitszimmer bzw. Arbeitsmittel (PC, Drucker usw.) oder hat Aufwendungen für Telefon, Internet usw. zur Verwaltung der Immobilien, müssen die Kosten auf alle 8 Immobilien verteilt werden. Das gleiche gilt für alle Aufwendungen, die nicht direkt zugeordnet werden können.


    Die Aufwendungen für Arbeitszimmer, Arbeitsmittel und Telefon/Internetkosten -gemischt genutzt - werden im Programmbereich Verwaltung aber nur angezeigt, wenn mindestens auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aktiviert wurden. In meinem Fall werden zwar nur die Einkünfte als Rentner, aus Immobilien und die Kapitaleinkünfte benötigt, es mussten aber wegen des Arbeitszimmers auch die Einkünfte als Arbeitnehmer aktiviert werden.



           


    Im Programmbereich Verwaltung kann man dann die Kosten für das Arbeitszimmer erfassen und auf die Einkünfte verteilen bis hin zur jeweiligen Anlage V, wo man dann nur noch den zu berücksichtigenden Anteil in % eingeben muss (siehe Bilder oben). Perfekt.




    Ebenfalls im Programmbereich Verwaltung kann man die Kosten für Arbeitsmittel und auch die Kosten für Telefon und Internet ermitteln und soll sie auf verschiedene Einkunftsarten verteilen können, aber nicht auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Auf Grund der von mir aktivierten Einkunftsarten (siehe oben) kann man hier laut Programm nur die berufliche/dienstliche Nutzung auswählen.




    Dann werden die anteiligen Arbeitsmittel und Telefonkosten bei der Anlage N (Arbeitnehmer) als negative Einkünfte bzw. Werbungskosten ausgewiesen, was in meinem Fall nicht gewünscht ist.

    Hat man allerdings zusätzlich noch die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Freie Berufe im Programm aktiviert, dann können die Arbeitsmittel und Telefonkosten auch dorthin verteilt werden, aber nicht auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

    Weil es vielleicht in der Anlage V schon von deren Aufbau her keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit gibt, außer vielleicht bei den ohnehin gesondert zu erfassenden Verwaltungskosten in Zeile 47 oder den ebenfalls gesondert zu erfassenden sonstigen Kosten laut Zeile 49.


    In der Anlage V fließt das Arbeitszimmer auch in die Zeile 47 der Anlage V ein und gehört zu den Verwaltungskosten, genauso wie Arbeitsmittel und Telefon und Internetkosten. Das dürfte also daran nicht liegen.


    Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Telefon- und Internetkosten (für Fahrzeugkosten gilt es genauso) sind bei allen Einkunftsarten generell auf Nachweis abzugsfähig und müssen dann entsprechend der Nutzung aufgeteilt werden. Im Programm erfolgt die Zusammenstellung der Kosten des Arbeitszimmer vollständig und sie können auf alle Einkunftsarten verteilt werden. Die Kosten für Arbeitsmittel, Telefon usw. können zwar zusammengestellt aber nicht auf alle Einkunftsarten verteilt werden. Der Programmcode für die Verteilfunktion existiert doch, er müsste nur auch hier angewandt werden.


    Es wäre eine Bitte an die Programmierer.

  • Das war auch nicht meine Frage.

    ich weiß.


    Ich möchte gerne Kosten für gemischt genutzte Arbeitsmittel und Telefon und Internet auf die verschiedenen Einkunftsarten verteilen. Zu erfasen bei der Datenerfassung unter dem Punkt Verwaltung. Ich bin kein Arbeitnehmer und habe mehrere Immobilien, auf die ich die Kosten verteilen möchte, aber keine weiteren Einkünfte. Der Umfang der Steuererklärung ist unter dem Punkt Steuererklärung vorbereiten entsprechend eingestellt.

    Und meine Antwort war ja auch nur eine "Vermutung"

    Zitat

    "Dann wird wahrscheinlich von einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung u. Verpachtung) ausgegangen."


    Weil Aussage -> "kein Arbeitnehmer"--- "Rentner" war nicht bekannt, also lag bei mir die Vermutung "gewerblich" nahe.

    • Offizieller Beitrag

    Der Programmcode für die Verteilfunktion existiert doch, er müsste nur auch hier angewandt werden.

    So wie Du das jetzt dargestellt hast, würde ich in der Tat einmal ein Ticket bei Buhl eröffnen und einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag darstellen. Den Thread hier dann bitte insoweit auf dem Laufenden halten.


    Nur so am Rande:

    Die nahezu ausschließliche Nutzung des Arbeitszimmers für diese Zwecke ist bei lediglich einem Vier-Parteien-Haus so beim FA schon durchgegangen?

    Gleiches für den PC/Notebook, sofern dies nicht beispielhaft war?

    Würde mich beides wundern und wäre m.E. nur der Arbeitsüberlastung der Finanzverwaltung zuzuschreiben.

  • Nur so am Rande:

    Die nahezu ausschließliche Nutzung des Arbeitszimmers für diese Zwecke ist bei lediglich einem Vier-Parteien-Haus so beim FA schon durchgegangen?

    Gleiches für den PC/Notebook, sofern dies nicht beispielhaft war?

    Würde mich beides wundern und wäre m.E. nur der Arbeitsüberlastung der Finanzverwaltung zuzuschreiben.

    Die 4 WE war nur als Beispiel für die vielen Anlage V - es sind schon ein wenig mehr.
    Mit der richtigen und stichhaltigen Begründung bekommt man das Arbeitszimmer und auch den PC/Notebook beim FA anerkannt. Man darf es nur nicht übertreiben.


    So wie Du das jetzt dargestellt hast, würde ich in der Tat einmal ein Ticket bei Buhl eröffnen und einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag darstellen. Den Thread hier dann bitte insoweit auf dem Laufenden halten.

    Ich kann es gerne versuchen.
    Hatte bisher mit Verbesserungsvorschlägen bzw. Änderungswünschen schlechte Erfahrungen gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann es gerne versuchen.
    Hatte bisher mit Verbesserungsvorschlägen bzw. Änderungswünschen schlechte Erfahrungen gemacht.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)


    Wäre aber wirklich prima, wenn Du es versuchen würdest, da das Problem ja sicherlich auch andere User betrifft und durchaus lösbar erscheint.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann es gerne versuchen.
    Hatte bisher mit Verbesserungsvorschlägen bzw. Änderungswünschen schlechte Erfahrungen gemacht.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;)


    Wäre aber wirklich prima, wenn Du es versuchen würdest, da das Problem ja sicherlich auch andere User betrifft und durchaus lösbar erscheint.

    Und mit dem heutigen Programmupdate ist es hinsichtlich der Aufteilung/Zuordnung der Kosten eines Arbeitszimmers soweit:




    Wie man sieht, sind die Tickets doch sinnvoll und hilfreich. :)

  • Leider scheint das Thema nach über 3 Jahren noch nicht erledigt zu sein.
    Ich möchte die Abschreibungen eines Druckers auf privat/beruflich und 2 Anlagen V verteilen. Habe es jetzt nur hinbekommen, den Kaufpreis anteilig aufzuteilen und den Drucker dreimal einzutragen.

    • Offizieller Beitrag

    Leider scheint das Thema nach über 3 Jahren noch nicht erledigt zu sein.
    Ich möchte die Abschreibungen eines Druckers auf privat/beruflich und 2 Anlagen V verteilen. Habe es jetzt nur hinbekommen, den Kaufpreis anteilig aufzuteilen und den Drucker dreimal einzutragen.


    Dann wird wahrscheinlich von einer gewerblichen Tätigkeit (Vermietung u. Verpachtung) ausgegangen.

    Na das wohl weniger. Kein Programm kann von sich aus eine umfangreiche Vermietung im Privatvermögen von einer gewerblichen Vermietung unterscheiden.

    Warum ist das bei den Kosten für Arbeitsmittel, Telefon und Internet nicht möglich?

    Weil es vielleicht in der Anlage V schon von deren Aufbau her keine entsprechende Eintragungsmöglichkeit gibt, außer vielleicht bei den ohnehin gesondert zu erfassenden Verwaltungskosten in Zeile 47 oder den ebenfalls gesondert zu erfassenden sonstigen Kosten laut Zeile 49. ?(

  • Verwaltungskosten sind in Zeile 48.

    Es ging ja darum, dass man den Gegenstand (den einen Drucker) nur einmal erfasst und dann den Einkunftsarten zuordnen kann.

    Meine oben beschriebene Lösung führt dazu, dass die Abschreibung des Druckers in Zeile 36 der Anlage V dargestellt wird (bewegliches Wirtschaftsgut).

  • Ich nehme an, dass es für diese Funktion einfach zu wenig Nachfrage gibt. Du hast eine Standardsoftware und hier wird nur an neuen Funktionen gearbeitet, wenn genügend Anwender diese wollen.

    Ich kann damit gut leben - habe diverse Anlagen, bei denen ich Telefon, Internet etc. aufteilen muss. Eine kleine Exceltabelle (seit Jahren geführt) hilft bei der Aufteilung.

  • Ich stehe nun genau vor dem gleichen Problem bezüglich gemischt genutzter Arbeitsmittel für Nicht selbständige Tätigkeit und ein paar Mietobjekte.


    Wie habt Ihr das gelöst?


    Anscheinend mittels Excel-Tabelle. Und wie und wo tragt Ihr dann die Daten in WISO Steuer ein.


    Für Tipps, wie das mit vertretbarem Aufwand machbar wäre, wäre ich Euch sehr dankbar.


    An dieser Stelle hätte ich mir mehr Unterstützung durch die Software erwartet.

  • Exceltabelle und bei den unterschiedlichen Anlagen (V+V bei mir) dann in den Verwaltungskosten manuell eintragen.