Reisekosten absetzbar

  • Hallo, in meiner Steuererklärung für 2018 habe ich das Problem, dass das Programm die Differenz zwischen den tatsächlichen Reisekosten und den steuerfrei ersetzten Reisekosten nicht korrekt berechnet.


    Zur Erklärung:

    steuerfrei vom AG ersetzte Reisekosten: 731 €

    selbst erstellte Reisekosten: 848€


    Nun schreibt Wiso in die Berechnung folgendes:

    Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten: 848€


    Enthaltene Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung: 731€


    Anzzsetzende Reisekosten: 848€


    Es müsste aber 117€ lauten, nämlich nur die Differenz...


    Letztes Jahr wurde das noch korrekt berechnet, sowohl von Wiso als auch vom Finanzamt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, in meiner Steuererklärung für 2018 habe ich das Problem, dass das Programm die Differenz zwischen den tatsächlichen Reisekosten und den steuerfrei ersetzten Reisekosten nicht korrekt berechnet.

    Das glaube ich kaum, dann hätten sich schon längst User gemeldet.



    Nun schreibt Wiso in die Berechnung folgendes:

    Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten: 848€


    Enthaltene Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung: 731€


    Anzzsetzende Reisekosten: 848€


    Es müsste aber 117€ lauten, nämlich nur die Differenz...

    Womit sich auch hier die Frage nach bereinigten Screens der betroffenen Eingabemaske/n aufdrängt, damit man nachvollziehen kann, was Du ggf. falsch eingegeben hast.

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem ist, dass der AG steuerfreie Erstattungen für Verpflegungsmehraufwendungen auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt hat, Du aber keine entsprechenden Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Du hast Deine gesamten Reisekosten offensichtlich manuell unter Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten gepackt. Somit berücksichtigt das Programm Deine Reisekosten in vollem Umfang (848€) als Werbungskosten an, weist Dich aber im Gegenzug darauf hin, dass die 731€ steuerfreie Erstattungen des AG für Verpflegungsmehraufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn nachzuversteuern sind, weil Ihnen, nach Deinen Eingaben, keine entsprechenden Aufwendungen gegenüber stehen. Wenn Du diese Nachversteuerung in Deinem Screen 3 entsprechenden bejahen würdest würden sich die Kosten wie gewünscht in der Summe mit 117€ einkommensmindernd auswirken. Dasselbe Ergebnis nur anders dargestellt.


    So etwas passiert, wenn der AG es sich ggf. einfach gemacht hat und steuerfreie Erstattungen anlässlich Dienstreisen einfach in steuerfreie erstattete Verpflegungsmehraufwendungen lt. Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung packt.

  • Vielen Dank für die Hilfe.

    Seltsamerweise ändern sich, (durch das bejahen der Nachversteuerung der überschüssigen RK), die "anzusetzenden Reisekosten" nicht:

    ... und auch in den Formularen wird nicht der Differenzbetrag eingetragen:


    Allerdings "rechnet" Wiso die Erstatung scheinbar korrekt, die ändert sich dadurch.

    Im Formular also den vollen Betrag einfach lassen? Kein Bug??

    • Offizieller Beitrag

    Seltsamerweise ändern sich, (durch das bejahen der Nachversteuerung der überschüssigen RK), die "anzusetzenden Reisekosten" nicht:

    Was ist daran seltsam? Habe ich doch extra beschrieben:

    weist Dich aber im Gegenzug darauf hin, dass die 731€ steuerfreie Erstattungen des AG für Verpflegungsmehraufwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn nachzuversteuern sind


    Allerdings "rechnet" Wiso die Erstattung scheinbar korrekt, die ändert sich dadurch.

    Wenn Du diese Nachversteuerung in Deinem Screen 3 entsprechenden bejahen würdest würden sich die Kosten wie gewünscht in der Summe mit 117€ einkommensmindernd auswirken. Dasselbe Ergebnis nur anders dargestellt.


    Im Formular also den vollen Betrag einfach lassen? Kein Bug??

    Du hast aber gelesen, was ich oben geschrieben habe, oder?

  • Doch, sorry habe ich.

    Kam mir nur seltsam vor dass das jetzt umgekehrt ist. Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse waren in den Vorjahren immer schon in Zeile 20. Und es wurde immer der Differenz Betrag angesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Kam mir nur seltsam vor dass das jetzt umgekehrt ist. Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse waren in den Vorjahren immer schon in Zeile 20. Und es wurde immer der Differenz Betrag angesetzt.

    Im Programm oder bei Steuerbescheid?


    Letztes Jahr wurde das noch korrekt berechnet, sowohl von Wiso als auch vom Finanzamt.

    Wenn es wirklich so war, dann hast Du dieses Jahr etwas anders eingetragen, z.B. die Reisekosten an anderer Stelle.

    • Offizieller Beitrag

    Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse waren in den Vorjahren immer schon in Zeile 20. Und es wurde immer der Differenz Betrag angesetzt.

    Mal eine blöde Frage zwischen durch: wenn Du die Verpflegungszuschüsse erhalten hast und die eigentlichen Reisekosten woher kommt dann die Differenz? Das sollte doch am Ende Null sein.

  • Im Programm oder bei Steuerbescheid?

    in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG. Und WISO hat dann immer den Differenzbetrag angesetzt. Hier ein Beispiel aus 2017:


    Wenn es wirklich so war, dann hast Du dieses Jahr etwas anders eingetragen, z.B. die Reisekosten an anderer Stelle.

    habe es gerade nochmal geprüft. Alles an der richtigen Stelle...


  • Zitat

    Mal eine blöde Frage zwischen durch: wenn Du die Verpflegungszuschüsse erhalten hast und die eigentlichen Reisekosten woher kommt dann die Differenz? Das sollte doch am Ende Null sein.

    die eigentlichen RK sind höher. In den Verpflegungszuschüssen sind lediglich Spesen. Keine Taxi- und sonstigen Fahrtkosten

    • Offizieller Beitrag

    habe es gerade nochmal geprüft. Alles an der richtigen Stelle...

    Wenn ich in beiden Jahren dieselben Einträge tätige, kommt bei meinen Programmversionen auch dasselbe Ergebnis heraus:



    • Offizieller Beitrag

    Gerne. Kann sein sein, dass das FA das Ganze manuell zurecht rückt. Nur Du musst die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernehmen. Dein AG sollte das künftig anders gestalten und gesondert bescheinigen.