Übertragung KFB

  • Hallo,


    ich habe den halben Kinderfreibetrag.


    Meine Einkommenssteuer mache ich mit der WISO steuer:Start.

    In dieses Jahr 2019 besteht ein Volljährigen-Unterhaltstitel befristet bis 31.07.2019.

    Ab September 2019 macht die Volljährige ein freiwilliges soziales Jahr.


    Die Volljährige lebt bei der KM. Die KM ist lt. Einkommensnachweis nicht in der Lage einen Unterhaltsbetrag

    an das volljährige Kind für das Jahr 2019 auszubezahlen. MIt dem EInkommen ist KM unter dem Selbstbehalt.


    Lt. WISO steuer:Start kann man den vollen Kinderfreibetrag unter folgenden Vorraussetzung auf sich

    übertragen lassen.
    Also ich möchte nicht den vollen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf übertrgen lassen,

    sondern lediglich den vollen Kindesfreibetrag bei vorliegen der Voraussetzungen.


    Es wären folgende zwei Punkte lt. Wiso Steuer Start, ob diese zu bejahen wären oder nicht:


    1. Hat die Kindesmutter ihre Unterhaltspflicht gegen über der Volljährigen zu weniger als 75 % erfüllt?

    2. War die Kindesmutter wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig?



    Welcher Punkt wäre anzukreuzen?


    Gruß Pit Hegau

    • Offizieller Beitrag

    Die Volljährige lebt bei der KM.

    Was immer KM auch meinen soll, wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt, hat dieser Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung immer zu 100% erfüllt.

    • Offizieller Beitrag

    Was immer KM auch meinen soll

    Ich tippe mal auf Kindesmutter. ;)

    Da könntest Du in der Tat recht haben. Warum bloß immer diese selbstgewählten Abkürzungen? In Steuerdingen hat KM für mich eine ganz andere Bedeutung. ;)

  • Was immer KM auch meinen soll, wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt, hat dieser Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung immer zu 100% erfüllt.

    KM bedeutet Kindesmutter.


    Bei volljährigen Kindern besteht für beide Elternteile eine Barunterhaltspflicht. Demnach müsste doch auch für den Elternteil (Mutter), in dessen Wohnung das

    volljährige Kind wohnt, eine Barunterhaltspflicht bestehen.

    Sollte aufgrund des mangelnden Einkommens der Mutter für das volljährige Kind kene Barunterhaltsverpflichtung bestehen, wären doch nachfolgende Voraussetzungen gegeben?


    Es wären folgende zwei Punkte lt. Wiso Steuer Start, ob diese zu bejahen wären oder nicht:


    1. Hat die Kindesmutter ihre Unterhaltspflicht gegen über der Volljährigen zu weniger als 75 % erfüllt?

    2. War die Kindesmutter wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig?



    Oder wann gelten diese Voraussetzungen?

    • Offizieller Beitrag

    Bei volljährigen Kindern besteht für beide Elternteile eine Barunterhaltspflicht. Demnach müsste doch auch für den Elternteil (Mutter), in dessen Wohnung das

    volljährige Kind wohnt, eine Barunterhaltspflicht bestehen.

    Tut es nach dem Zivilrecht ja auch. Aber dem gegenzurechnen sind ja die erbrachten Naturalleistungen. Und schließlich gelten Mutter und Kind ja auch zivilrechtlich als Bedarfsgemeinschaft, oder? Die erforderlichen 25% erbringt der Elternteil, der das Kind versorgt und beherbergt, meines Erachtens immer. Von daher auch meine obige deutliche Aussage.

    • Offizieller Beitrag

    KM bedeutet Kindesmutter.

    Und KFB Kinderfreibetrag. Aber was soll dieser AKüZuFi? Wenn jemand etwas sucht, findet er es nicht oder er muß erst den Text studieren, um zu wissen, was gemeint ist. Also bitte wenigstens im Titel ausschreiben und wenn es denn so oft im Text vorkommt, daß man mit Abkürzungen Zeit spart, dann 1 mal erläutern. Davor würde alle profitieren.

  • Tut es nach dem Zivilrecht ja auch. Aber dem gegenzurechnen sind ja die erbrachten Naturalleistungen. Und schließlich gelten Mutter und Kind ja auch zivilrechtlich als Bedarfsgemeinschaft, oder? Die erforderlichen 25% erbringt der Elternteil, der das Kind versorgt und beherbergt, meines Erachtens immer. Von daher auch meine obige deutliche Aussage.

    Alles klar, dann treffen die o.g. Voraussetzungen nicht zu.