Fehlermeldung wegen Fahrtkosten und "fehlender Einlagen"

  • Ich bin Freiberufler und habe auch Fahrtkosten mit dem Auto in meiner Einkommenssteuerklärung erfasst, das Auto ist aber nicht in meinem Betribesvermögen, ich rechne nach Kilometern ab, weil ich nicht so viel damit fahre beruflich.


    Als ich meine Steuererklärung eben abschicken wollte, habe ich die unten stehende Fehlermeldung bekommen, mit der ich gar nichts anfangen kann. Was hat denn das Auto mit den Einlagen zu tun? Ich habe keinerlei Einlagen eingetragen.




    Was kann ich denn da machen?


    Grüße,


    Norvit

  • Ich habe keinerlei Einlagen eingetragen.

    Genau das dürfte der Fehler sein.


    Ich wollte erst schreiben, zunächst mal die Meldung genau nennen, aber ich sehe gerade, dass ein Screenshot hochgeladen wurde. Wird bei mir Browser nur leider als nicht vorhanden gekennzeichnet.

    Dann am besten genau diesen Text mal im Internet recherchieren oder auch in diesem Forum.


    Wenn es um den im folgenden verlinkten Beitrag genannten Meldung geht, dann gibt es diese bereits seit 2014. Wenn alles nicht passt, hier noch einmal die Meldung hochladen.


    Fehlermeldung: Eintragung zu Fahrtkosten für nicht zum BV gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen



    Diese Fehlermeldung ist genau so neu, wie es das Feld 61 ist.


    Wenn man sein privates Kfz betrieblich nutzt, dann legt man sozusagen Kfz-Kosten in die EÜR ein.


    Üblicherweise – und so ist auch die allgemeine Empfehlung, werden diese Kosten über das Verrechnungskonto gebucht- das man, ebenfalls allgemeiner Tenor, in der EÜR eigentlich nicht am Jahresende ausgleichen muss.


    Da es sich aber um eine private Einlage handelt, stellt das Programm in diesen Fällen fest „du hast behauptet, Kfz-Kosten privat in den Betrieb eingelegt zu haben, hast aber keinen einzigen Cent Privateinlage gebucht. Das kann so nicht stimmen“.


    Einfach beheben lässt sich also der Fehler, wenn man das Verrechnungskonto am Jahresende mit einer Einnahme (Gegenkonto Privateinlage) auf 0,00 Euro bringt. So wird die private Nutzungseinlage korrekt den Privateinlagen zugeschlagen.

  • Genau, das ist es, danke! Jetzt die etwas dämliche Frage: Wo bringe ich das Verrechungskonto auf null? (ich benutze das Kassenbuch nicht)


    Trage ich das vielleicht hier ein? (Screenhot)



    • Offizieller Beitrag

    Als ich meine Steuererklärung eben abschicken wollte, habe ich die unten stehende Fehlermeldung bekommen, mit der ich gar nichts anfangen kann. Was hat denn das Auto mit den Einlagen zu tun? Ich habe keinerlei Einlagen eingetragen.

    Weil man derlei Dinge eben üblicher Weise über Privateinlagen verbucht. Und so wünscht es auch der Gesetzgeber.


    Ich kann den Screen oben zwar nicht sehen, aber ich vermute genau den Hinweis, den wir in den letzten Jahren zu nahezu jeder Buhl-Software erläutert haben. Oftmals sind da sogar bebilderte Anleitungen dabei. Einfach einmal insoweit die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Was hat denn das Auto mit den Einlagen zu tun?

    einmal §4 Abs. 4a EstG oder die Programmhilfe bemühen. Auch bei Haufe wird das Thema EÜR - betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW erläutert
    vereinfacht:

    Du/Dein Betrieb hat durch die betriebliche Nutzung Deines Privat-PKW Schulden bei Dir als Privatperson und dafür "würden" Zinsen fällig.

    Stichwort Betrieblicher Schuldzinsenabzug.

    Daher ist der Wert aus Zeile 62 (Fahrtkosten für nicht zum Betrieb gehörende .....) der EÜR in Zeile 91 (Einlagen einschließlich Nutzungseinlagen) zu übertragen


    Was soll das Kassenbuch in diesem Zusammenhang zu suchen haben?

    vllt. meint der TE das Buhl Programm EÜR & Kasse mit dem er seine EÜR macht.

  • Was hat denn das Auto mit den Einlagen zu tun?

    einmal §4 Abs. 4a EstG oder die Programmhilfe bemühen. Auch bei Haufe wird das Thema EÜR - betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW erläutert
    vereinfacht:

    Du/Dein Betrieb hat durch die betriebliche Nutzung Deines Privat-PKW Schulden bei Dir als Privatperson und dafür "würden" Zinsen fällig.

    Stichwort Betrieblicher Schuldzinsenabzug.

    Daher ist der Wert aus Zeile 62 (Fahrtkosten für nicht zum Betrieb gehörende .....) der EÜR in Zeile 91 (Einlagen einschließlich Nutzungseinlagen) zu übertragen

    Danke, das wars. Wäre natürlich schön, wenn ein Programm wie WISO so etwas automatisch machen würde oder einen zumindest so konkret darauf hinweist, dafür hat man ja Software eigentlich.