Umsatzsteuererklärung für 2018 - Darf ich meine Vorauszahlung fürs 4. Quartal, die in 2019 war berücksichtigen?

  • Eine wahrscheinlich recht dämliche Frage, aber ich weiß es wirklich nicht: Ich mache gerade meine Umsatzsteuererklärung für 2018 und übernehme dafür wie immer die Werte aus der WISO Steuer:mac EÜR.


    Jetzt habe ich aber festgestellt, dass meine Umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2018 im Februar 2019 stattfand und das wurde bei WISO 2018 nicht mehr erfasst (sondern in WISO 2019). Sie taucht also bisher nicht in der Umsatzsteuererklärung 2018 auf.


    Kann ich diese Summe noch nachträglich hinzufügen oder ist das nicht erlaubt, weil die Zahlung im Jahr 2019 stattfand?

  • Moin erstmal - soviel Zeit sollte man haben!


    Ein bisschen wirr - erst schreibst Du, Du hast im Februar 2019 gezahlt, dann schreibst Du, die Zahlung fand im Januar 2019 statt.

    Wichtig wäre nun, wann die Zahlung tatsätzlich geschehen ist. Die USt-Vorauszahlung 4. Quartal muss eigentlich im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abgezogen werden, allerdings sollte die Zahlung dann im 10-Tageszeitraum geschehen sein. Ist das Geld erst danach geflossen, wird es strittig.


    LG Chris

  • Kann ich diese Summe noch nachträglich hinzufügen oder ist das nicht erlaubt, weil die Zahlung im Jahr 2019 stattfand?

    schon einmal von der sog. 10-Tagesregelung gehört?

    Zitat

    Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet. Die Finanzverwaltung hat nunmehr beschlossen, dass sie eine aktuelle Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwendet.


    Und zu den Ausgaben gehören auch USt.-zahlungen.

  • Bitte nicht ganz verwirren - die 10-Tage-Regel gilt ausschließlich für die EÜR. In der Umsatzsteuererklärung sind die Vorauszahlungen Q4 unabhängig vom Zahlungsdatum mit aufzunehmen!

  • Bitte nicht ganz verwirren - die 10-Tage-Regel gilt ausschließlich für die EÜR. In der Umsatzsteuererklärung sind die Vorauszahlungen Q4 unabhängig vom Zahlungsdatum mit aufzunehmen!

    Danke, das hilft mir sehr weiter! (Aber das zeigt wieder wie kompliziert das ist, wenn selbst "Erleuchtete" hier EÜR und Umsatzsteuer durcheinanderbringen)

  • Sorry, Norvit ,


    für die gestiftete Verwirrung - in den allermeisten Fällen wird hier nach der richtigen Buchung gefragt und ist ja evtl. nicht ganz uninteressant- die Frage nach dem "Vorauszahlungssoll" hätte auf den richtigen Weg gelenkt, wahrscheinlich ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf