Fragen zur Rechnungskorrektur

  • Hallo Zusammen,


    wie ist die korrekte Vorgehensweise, wenn man eine Rechnung an einen Kunden geschickt hat und der Kunde möchte eine geringfügige Änderung (z.B. ein Rechtschreibfehler im Namen, anderer Ansprechpartner in der Firma). Betrag und Empfängeradresse bleiben gleich. Diese Rechnung ist noch nicht bezahlt.


    Muss man dann den aufwändigen Weg über Stornorechnung und neue Rechnung mit neuem Datum gehen? Oder kann man in solchen Fällen einfach den Fehler korrigieren und - eventuell mit Vermerk "Rechnungskorrektur" bzw. Aufforderung in der Email "bitte alte Rechnung vernichten" - die bestehende, korrigierte Rechnung nochmals rausschicken?


    Vielen Dank

    ChN3

  • Das geht leider nicht, zumal du bei "Bitte alte Rechnung vernichten" nie nachweisen kannst, ob der Kunde dies wirklich so gemacht hat.

    Aber davon abgesehen ist eine Rechnungskorrektur nicht wirklich aufwendig. Ein Klick in "Mein Büro" und schon ist eine Gutschrift erstellt. Anschließend die korrigierte RG mit neuer Rechnungsnummer erstellen und beides (Gutschrift und neue RG) an den Kunden.

  • Der TE, der wohl Storno vermeiden wollte schrieb:


    " ... und der Kunde möchte eine geringfügige Änderung (z.B. ein Rechtschreibfehler im Namen, anderer Ansprechpartner in der Firma). Betrag und Empfängeradresse bleiben gleich. "


    Er fragte nach korrekter Vorgehensweise, nicht nach Standard Vorgehensweise.


    Mit Kritik an MB hat mein Hinweis nichts zu tun. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass die „Standard Vorgehensweise“ mit Storno und neuer Rechnung vermutlich einfacher ist als eine zu gestaltende Korrekturrechnung.