Modul EÜR für Photovoltaik ausfüllen

  • Hallo,

    unser 2018 erbautes Haus hat eine Photovoltaikanlage, welche im Januar 2019 in Betrieb genommen wurde.

    Entsprechend habe ich auch in der Einkommenssteuererklärung für 2018 die Photovoltaik als Gewerbebetrieb angegeben.


    Im Dezember 2019 wurde mir nun vom Finanzamt eine Steuernummer für Umsatzsteuer zugeteilt, zusammen mit dem Hinweis, dass ich monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss.


    Seitdem versuche ich mich in das ganze Thema Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldungen einzulesen. Leider habe ich dazu kein "einfaches" Beispiel gefunden, wie man das mit "Wiso Steuer Sparbuch" macht.


    Nach dem, was ich im Forum gefunden habe, ist es wohl am besten, die Daten im Modul "Einnahme-Überschuss-Rechnung" zu erfassen und daraus die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung zu generieren. Richtig?


    Ich habe auch widersprüchliche Angaben gefunden, wie man den Eigenverbrauch der Erzeugten Stroms buchen muss.

    Einmal wurde dafür das Sachkonto "8910 - Entn. Waren 19%" genannt, ein anderes mal das Sachkonto "8920 - Verw. Gegenst. a. U. 19%"

    Spielt das hier eine Rolle, welches Konto verwendet wird?


    Und muss man denn ausser den Abschlagszahlungen des Energieversorgers und dem Eigenverbrauch noch andere Angaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung machen?

    Wenn ich die Vorsteuer der PV-Anlage erstattet bekomme, muss ich das in der EÜR als Einnahme angegeben, hab ich gelesen, aber die hab ich noch nicht bekommen bisher.

    Aber sonst irgendwas?


    MfG

    Bernd



    • Offizieller Beitrag

    Nach dem, was ich im Forum gefunden habe, ist es wohl am besten, die Daten im Modul "Einnahme-Überschuss-Rechnung" zu erfassen und daraus die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung zu generieren. Richtig?

    Das ist mittlerweile insoweit überholt, als dass man in Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage auch aus dem ESt-Modul heraus eine USt-Jahreserklärung generieren kann. Bei monatlichen UST-VAs wird es aber weiterhin so sein, wobei man die ja auch so programmunterstützt im gesonderten Modul USt-VA mit ein paar zusätzlichen Dateneingaben erledigt hat.


    Und muss man denn ausser den Abschlagszahlungen des Energieversorgers und dem Eigenverbrauch noch andere Angaben in der Einnahme-Überschuss-Rechnung machen?

    Wir dürfen hier keine Steuerberatung machen. Du musst Dir schon die einzelnen Programmhinweis/-hilfen im Detail anschauen oder auch die erweiterte Forumssuche etwas intensiver nutzen. Es gibt nichts, was Du genannt hast und hier nicht schon angesprochen worden ist.

  • Du musst Dir schon die einzelnen Programmhinweis/-hilfen im Detail anschauen oder auch die erweiterte Forumssuche etwas intensiver nutzen. Es gibt nichts, was Du genannt hast und hier nicht schon angesprochen worden ist.

    Ich benutze schon seit über einer Woche die Forumssuche um mich zu dem Thema schlau zu machen! In den meisten Themen, die ich gefunden habe, wird dann auf die Suche verwiesen und das ja alles schon oft durchgekaut wurde.... das ist nicht hilfreich!


    Verweise auf Threads die in irgendwelchen Beiträgen angegeben sind funktionieren meist nicht mehr, z.B. Links auf Threads im BuhlData-Forum führen mich immer nur zur foren-Übersichtseite.


    Und Threads wo es wirklich mal konkret ist, auch mit Screenshots aus der Software, sind total veraltet aus 2011 oder so...

    • Offizieller Beitrag

    Ich benutze schon seit über einer Woche die Forumssuche um mich zu dem Thema schlau zu machen! In den meisten Themen, die ich gefunden habe, wird dann auf die Suche verwiesen und das ja alles schon oft durchgekaut wurde.... das ist nicht hilfreich!

    Da kann man ja nach Themen und Datum sortieren und die Themen mit Anhängen sind auch entsprechend markiert.


    Verweise auf Threads die in irgendwelchen Beiträgen angegeben sind funktionieren meist nicht mehr, z.B. Links auf Threads im BuhlData-Forum führen mich immer nur zur foren-Übersichtseite.

    Und dann gibt die Bezeichnung, meist die Themenüberschrift, des in diesem toten Links in die erweiterte Suche ein, dann findet man auch diesen. Das ist nun einmal so seit der Umstellung der Forumssoftware und damit müssen wir alle leben.


    Und Threads wo es wirklich mal konkret ist, auch mit Screenshots aus der Software, sind total veraltet aus 2011 oder so...

    Deshalb sind die ja vom Grundsatz her nicht alle "veraltet". Das Recht mag sich geändert haben und die Masken wurden verbessert, aber Information zwecks Lerneffekts kann man auch daraus ziehen. Abgesehen davon komme ich nach Sortierung der Themen schon auf mehrere Seiten Threads zu dem Thema, die weitaus jünger als 2011 sind.

  • OK, ich hab noch eine konkrete Frage zum Modul "EÜR":

    Wenn ich die Vorsteuer für die PV-Anlage vom Finanzamt erstattet bekomme, wie genau ist das im Modul "EÜR" zu buchen?

    Ich würde denken als "Einnahme", "Geldkonto 1200", aber welches Sachkonto?


    Das ist bestimmt auch schon irgendwo im Forum, aber ich habs über die Suche nicht gefunden...

  • Erstattung USt! In dem Jahr, in dem erstattet wurde! Und auch die "Vorsteuer" immer erst im tatsächlichen Erstattungsjahr!


    Sicher, dass Sie das ohne fachliche Hilfe können?

    Erstattung Ust in dem Jahr in dem erstattet wurde?
    Hier gilt die 10-Tage-Regel!
    Wenn das FA einem Vorsteuer aus dem IV Quartal innerhalb von 10 Tagen im neuen Jahr erstattet zählt diese zur EÜR des Vorjahres!

    Ebenso verhält es sich mit zu zahlender Ust aus dem IV Quartal!
    Hierzu auch meine Frage: Wie buche ich diese Vorgänge im EÜR-Modul, wenn die Zahlungen oder Erstattungen im neuen Kalenderjahr erfolgen?

    Einmal editiert, zuletzt von Hans W. () aus folgendem Grund: konkret

    • Offizieller Beitrag

    Erstattung USt! In dem Jahr, in dem erstattet wurde! Und auch die "Vorsteuer" immer erst im tatsächlichen Erstattungsjahr!


    Sicher, dass Sie das ohne fachliche Hilfe können?

    Erstattung Ust in dem Jahr in dem erstattet wurde?
    Hier gilt die 10-Tage-Regel!
    Wenn das FA einem Vorsteuer aus dem IV Quartal innerhalb von 10 Tagen im neuen Jahr erstattet zählt diese zur EÜR des Vorjahres!

    Ebenso verhält es sich mit zu zahlender Ust aus dem IV Quartal!
    Hierzu auch meine Frage: Wie buche ich diese Vorgänge im EÜR-Modul, wenn die Zahlungen oder Erstattungen im neuen Kalenderjahr erfolgen?

    Bitte die Forenregeln beachten und nicht einfach an irgendeinen Thread dranhängen. Dazu bitte auch die erweiterte Forumssuche nutzen. Das wurde im Forum nun wirklich zur Genüge behandelt.

  • Hallo nochmal,

    ich habe letztes Jahr weniger Strom eingespeist als vom Energieversorger gedacht. Deshalb muss ich nun Geld zurück zahlen.

    Welches Sachkonto muss ich denn im Modul EÜR nehmen für eine Forderung des Energieversorgers, wegen zu viel ausbezahlter Abschlagsbeiträge für die Einspeisung?

  • "Einnahme", "Geldkonto 1200", aber welches Sachkonto?

    1780 USt-Vorauszahlungen

    Hierzu habe ich auch eine Frage.


    Wir haben im August unsere Anlage errichtet und liefern seit September.

    Mitte Oktober hat mir das FA die Vorsteuer für die Anlage (ca. 3 TEURO) erstattet. Diese habe ich mit einer "Freien Buchung" auf Geldkonto 1200 und Sachkonto 1780 gebucht.


    Nun habe ich gerade einmal eine Auswertung "Umsatzsteuerliste" gemacht. Diese wirft aus:

    156 Umsatzsteuer auf Umsätze zu anderen Steuersätzen

    1775 Umsatzsteuer 16% ca. 29 €

    320 Vorsteuern aus Rechnungen von anderen Unternehmern (...)

    1575 Abziehbare Vorsteuer ca. 2970 €


    Zeile 168 Vorauszahlungssoll 2020

    1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ca. 2950 € [???]



    Wie kommt letzteres zustande und was bedeutet es?

    Da ich eine Dauerfristverlängerung beantragt habe, muss ich ja eine Sondervorauszahlung machen zum Februar, die ich m.W. nach dem "Vorauszahlungssoll 2020" schätzen muss (richtig)? Dann wäre das ja eine sehr hohe Vorauszahlung, wo ich doch effektiv in 2020 nur ca. 30€ USt-Vorauszahlungen geleistet und die 2900€ Vorsteuer ERSTATTET bekommen habe.


    Ist die 1780 also doch das falsche Konto?


    Dank im Voraus