Umsatzsteuervoranmeldung - unerwarteter Eintrag in Feld 43

  • Ein frohes Neues Jahr zusammen!


    Ich habe heute im Rahmen der Vorbereitung der Umsatzsteuererklärung einen Druck der Umsatzsteuervoranmeldung (für alle Quartale 2019 gleichzeitig) gemacht. In Folge habe ich nun im Feld 43 (Zeile 23: Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG) einen unerwarteten Eintrag, bei dem mir nicht klar ist, wie er da hin kommt. Kann es etwas mit einem der zurückliegenden Unternehmer Suite Updates zu tun haben?


    Ich möchte vorausschicken: ich bin sehr untalentiert beim Gebrauch der Unternehmer-Suite.


    Der Eintrag in Zeile 23 ist nicht korrekt. Welches ist nun die Vorgehensweise, um herauszufinden, welche Buchung diesen Eintrag produziert hat?


    Vielen Dank im Voraus für die "Leichte Sprache" zu den Lösungsschritten für mein Problem.

  • Moin,


    erstmal würde ich hier in die Summen-und Saldenliste bei den Umsätzen schauen: ist dort eine "ungewöhnliche" Buchung ?

    Dann ließe sich die Buchung auch zeitlich "einkreisen" - auf das letzte Quartal? Dann könntest Du dort die einzelnen Umsatzkonten nochmal näher auseinander nehmen....:)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Moin!


    Du könntest auch ganz gezielt auf das entsprechende Konto schauen, was da wann reingebucht wurde.

    Welchen SKR benutzt Du? SKR03? SKR04? Im SKR03 müsste es das Konto 8120 sein.

    Wenn es das nicht ist, schaust Du in Deinem Kontenrahmen, welches Konto so benannt wird.


    LG Chris

  • erstmal würde ich hier in die Summen-und Saldenliste bei den Umsätzen schauen: ist dort eine "ungewöhnliche" Buchung ?

    Hallo Maulwurf,


    danke für die schnelle Antwort. Wie finde ich die Summen und Saldenliste? Unter Übergeben / Auswerten -> Auswerten & Übertragen -> Konten Summen und Salden? Wenn ich noch keine Buchungsläufe gemacht hätte, würde ich ja in das Hauptbuch schauen. Aber das ist ja nun leer.

    Welchen SKR benutzt Du? SKR03? SKR04?

    Hallo Chris,


    ich benutze SKR03. Konto 8120 ist bei mir "Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG". In der Gliederungszuordnung steht bei "Umsatzsteuererklärung" allerdings <nicht zugeordnet>. Hat das eine Bedeutung?

  • Okay, ich habe die Buchung im Monat September gefunden. Ich habe dann unter Buchhaltung -> Archiv Buchungen die Buchung entdeckt. :)

    Es handelt sich um eine Rechnung für einen Kunden aus der Schweiz, der eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis verlangte. Hat das so seine Richtigkeit oder muss ich einen neuen Thread in einem Rechnungswesenforum aufmachen? :/

  • Moin!


    Geh mal auf den Reiter "Archiv Buchungen", den findest Du neben Deinem Reiter "Hauptbuch". Dort gibst Du unter Gegenkontonummr die 8120 ein. Dann hast Du den kompletten Buchungssatz, der die Buchung auf dieses Konto verursacht hat. Ein Verkauf, wo dem Kunden wahrscheinlich die falsche Steuerkategorie zugeordnet war.

    Konto 8120 ist bei mir "Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG". In der Gliederungszuordnung steht bei "Umsatzsteuererklärung" allerdings <nicht zugeordnet>. Hat das eine Bedeutung?

    Nein, das hat keine Bedeutung. In der Umsatzsteuererklärung ist vom Programm her gar kein Konto zugeordnet. Deshalb erstellen wir uns die ja alle über die Umsatzsteuervoranmeldung für's ganze Jahr. So war ja auch Dein Weg.


    Wenn Du eine Buchung im September gefunden hast, müsste ja eigentlich auch die UVA für den September schon einen entsprechenen Eintrag im Feld 43 haben.


    Weiteres Vorgehen:

    Jetzt weisst Du, welche Buchung das verursacht hat und kannst jetzt den Kunden prüfen, wo er sitzt (Deutschland, EU-Ausland, sonstiges Ausland)

    Oft ist Schweiz hier am naheliegensten.

    Ist die Buchung falsch gelaufen, weil es eig. ein deutscher Kunde war, musst Du die Rechnung stornieren und neu ausstellen, auch an den Kunden ....

    Gruß

    Chris

  • Ja, Deine Korrektur von Post #5 und mein Beitrag haben sich zeitlich überschnitten. Der Beitrag hatte ja nun vorher noch einen ganz anderen Inhalt.

    Das hat so seine Richtigkeit mit Deinem Schweizer Kunden.


    Gruß

    Chris

  • Hallo Chris und hallo Maulwurf,


    ich bin sehr erleichtert, dass sich das Problem auf diese Weise in Luft aufgelöst hat.


    Vielen Dank und viel Glück im neuen Jahr! <3

  • Ob das wirklich richtig ist, können wir anhand der wenigen Informationen überhaupt nicht beurteilen!

    Wenn es sich um eine Ausfuhrlieferung im Sinne von § 6 UStG handelt, ja - aber bei einer Leistung ist der Ort der Leistung zu prüfen (§ 3a UStG) mit der nachfolgenden Prüfung über § 13b UStG. Da ist die Antwort nicht einfach so "aus der Hand zu schütteln"

  • Ob das wirklich richtig ist, können wir anhand der wenigen Informationen überhaupt nicht beurteilen!

    Hallo babuschka,


    danke für den Hinweis!


    Für den Kunden wurde in Deutschland eine Website komplett überarbeitet. Diese Website liegt weiterhin auf einem deutschen Server. Hilft das weiter?

  • Ich darf hier keine Steuerberatung machen - aber nach deinen Angaben würde ich einmal auf Leistungsort Deutschland tippen. Ob dann deutsche Umsatzsteuer auszuweisen ist, hängt an den Bestimmungen in § 13b UStG! Genaues kann dir hier nur ein Steuerberater sagen - zumindest sehe ich einige Anhaltspunkte für eine Rechnung mit deutschem Steuerausweis, wobei möglicherweise auch noch Reverse Charge in Frage kommen kann.

  • Das hat so seine Richtigkeit mit Deinem Schweizer Kunden.


    Gruß

    Chris

    Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Aussagen, wenn ich den Sachverhalt nicht kenne. Du machst hier im Endeffekt eine definitive Aussage zu einem steuerrechtlichen Sachverhalt, die nach dem, was newbie59 auf meine Frage geantwortet hat, so einfach eben nicht zu beantworten ist.

  • Ich habe meine Entscheidung aufgrund folgender Information getroffen:


    • Offizieller Beitrag

    Für eine solche Entscheidung musst Du doch erst einmal die Art der Leistung und der Ort der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung bestimmen. Hat babuschka doch alles schon gesagt. Und eine Steuerberatung ist dem Forum nicht gestattet.

  • Für eine solche Entscheidung musst Du doch erst einmal die Art der Leistung und der Ort der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung bestimmen.

    Hallo miwe4,


    ja, das stimmt. An der Stelle komme ich ohne Steuerberatung nicht weiter. Zumal nicht eindeutig geklärt ist, ob mein Kunde, von Beruf Künstler, als Privatperson oder Unternehmen zu betrachten ist.


    Je nachdem ist dann das Konto SKR03 8338 – "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" zu bebuchen.


    Quelle: www.ronald-holz.de


    Aber die Informationsquelle ist kein Steuerberater und wer weiß schon, ob diese Information von 2014 noch aktuell ist. X/

  • Moin!


    Ich habe mich auf die eigentliche Frage des TE bezogen,

    Der Eintrag in Zeile 23 ist nicht korrekt

    Meine Antworten bozogen sich also nur darauf, wie in dieses Feld ein Betrag kommen kann.

    Dass sich die ganze Konversation in eine ganz andere Richtung bewegt und schlussendlich diskutiert wird, wie eine xy-Rechnung zu buchen ist, war am Anfang noch gar nicht abzusehen. Ich konnte mich also nur auf gegebene Infos beziehen, auch wenn plötzlich ganze Posts inhaltlich am nächsten Tag verändert waren.



    wobei möglicherweise auch noch Reverse Charge in Frage kommen kann.

    ... bei einem Schweizer Kunden?


    Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Aussagen,


    Dito! ;)

  • Ich konnte mich also nur auf gegebene Infos beziehen, auch wenn plötzlich ganze Posts inhaltlich am nächsten Tag verändert waren.

    Sorry, war wohl keine gute Idee meinerseits. Das nächste Mal gehe ich chronologisch vor. Trotzdem waren die Beiträge für mich persönlich eine Hilfe. Danke dafür! :thumbup:

  • Ich sehe immer noch nicht so ganz, ob hier nicht doch deutsche Umsatzsteuer zu zeigen ist. Dazu muss der Ort der Leistung bestimmt werden und ein Beitrag aus 2014 zu § 13b UStG ist nicht gerade aktuell.

    Du bzw. ein Steuerberater sollten daher systematisch vorgehen und zunächst prüfen, ob die Leistung in Deutschland oder der Schweiz erbracht wurde. Es dürfte hier eine elektronisch erbrachte Dienstleistung vorliegen und da gibt es einiges zu beachten.