Problem bei Rechnungsabgrenzung

  • Hallo Freunde,


    ich kenne mich eigentlich mit Abgrenzungen aus. Aber das hier konnte ich irgendwie nicht lösen;



    Eingangsrechnung (Kreditor):


    Rechnungsdatum: 17.01.2020

    Leistungsdatum: 26.12.2019

    Zahlung: 25.01.2020

    Betrag: 23,80 inkl. USt 19%


    Wie soll ich die nötige Buchungen vornehmen?


    Ich würde eigentlich die Rechnung ganz normal im Januar buchen, da das Rechnungsdatum und Zahlungsdatum identisch sind.


    Bitte hilf mir :(


    Muhlis

  • Du bilanziert ?

    Dann wäre ein Verbindlichkeitskonto das Mittel der Wahl :)

    Ja. Wie sieht die folgende Buchung aus?


    17.01.2020

    4930 Bürobedarf

    20,00 €S
    1576 Vorsteuer 19%3,80 €

    S

    80405 Kreditor23,80 €H


    25.01.2020

    80405 Kreditor23,80 €S
    1200 Bank23,80 €H


    Was ist mit dem Leistungsdatum? Soll ich noch Buchungen im alten Jahr machen oder gar nicht? Dann ist ja auch gar nicht eine Abgrenzung?


    Vielen Dank.


    Muhlis :whistling:

  • Moin,


    ich würde so buchen :


    2020: 1610 (besagtes Verbindlichkeitskonto - mit Vorsteuer) an K 80405 und K an Bank und

    2019: 4930 an 1610 ohne VSt


    für die Bilanz werden dann noch die Vorsteuern aller dieser Rechnungen über 1548 (Vorsteuer Folgejahr abziehbar) eingebucht :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo maulwurf23

    würde hier nicht auch die "Kleinbetragsregel" bei Summen bis 410,00 Euro, gar keine Abgrenzung mehr vorgenommen werden muss, greifen?

    Bei höheren Summen machts bestimmt Sinn abzugrenzen.


    Schöne Grüße

    Handwerker99 (gleich als Beruf - bitte nicht falsch verstehen wenn ich Fragen stelle)

  • Moin Handwerker99,


    Kleinbetragsrechnungen gehen m. W. bis 250 Euronen... spielt hier aber meiner Meinung nach keine Rolle, da die Gewinnermittlung bei Bilanzierung eben von der richtigen zeitlichen Zuordnung lebt.. sage ich jetzt mal als pinseliger Buchhaltungsmensch :xeno: ...


    Viele Grüße

  • Hallo maulwurf23

    schlaueren Leuten widerspreche ich ja nur ungern :)


    Ich gebe zu, mein Begriff "Kleinbetragsregel" war missverständlich ausgedrückt. (da sollten ja bei höheren Rechnungen die Adresse des Empfängers ...)

    Ich meinte damit, die von den GWG "abgeleitete" Regel das bis 410,00 Euro pro Fall nicht mehr abgegrenzt werden müssen.

    (die Auskunft stammte von einer Fachfrau).

    Grüße

    Handwerker99


    Z.B. https://www.haufe.de/steuern/r…s-410-eur_166_487408.html

  • "Deshalb würden würden die Bilanzierungsgrundsätze der Vollständigkeit und Wahrheit durch den Grundsatz der Wesentlichkeit eingeschränkt. " (Zitat Link)


    8| - sehe ich anders, aber gut ...:beer:


    schlaueren Leuten widerspreche ich ja nur ungern

    Solltest Du aber - und schlau hört sich irgendwie komisch an...:saint:

  • Hallo maulwurf23,


    deine Unterstützung ist sehr zu schätzen. Du hast mich ja echt aufgeklärt. So habe ich es eigentlich auch vorgestellt, doch leider konnte nicht realisieren. Du hast mir dabei echt viel weitergeholfen. :thumbsup:


    Vielen Dank.


    Grüße

    Muhlis