Wegeunfall in 2019, Reparatur in 2020

  • Hallo liebe Community,


    ich fasse mich kurz:

    Ich hatte einen Wegeunfall mit einem Fahrzeug Ende 2019. Die Reparatur erfolgte erst in 2020.


    In welchem Jahr darf ich die Reparaturkosten geltend machen ?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Überhaupt nicht. Wegeunfälle (also Unfälle auf dem Weg zwischen Wohung und 1. Tätigkeitsstätte) sind mit der Entfernungspauschale abgegolten.

  • Die Finanzgerichte sind da unterschiedlicher Meinung - die einen lehnen ab, die anderen sagen ja.

  • hast du eine Begründung für den zeitlichen Abstand? Denn eigentlich gehören sie in das Jahr 2019.


    Es gibt ein BFH-Urteil von 2014, das im Tenor die Ansetzbarkeit verneint (Urteil vom 20.03.14 VI R 29/13).

    Neuere Urteile vom BFH habe ich nicht gefunden.

    Im LInk von Buhl habe ich keinerlei Bezug auf ein Urteil gefunden.

  • Grund war, dass der Unfall Ende des letzten Jahres war und ein Termin zur Reparatur erst für 2020 in Frage kam. Die Reparatur war für den Betrieb des Fahrzeugs nicht zwingend notwendig.

  • Das Urteil bezieht sich auf die falsche Betankung des Fahrzeugs. M.E. Ein anderer Sachverhalt, der auch in anderen Quellen als Beispiel für nicht abzugsfähige Werbekosten genannt wird.



    hast du eine Begründung für den zeitlichen Abstand? Denn eigentlich gehören sie in das Jahr 2019.


    Es gibt ein BFH-Urteil von 2014, das im Tenor die Ansetzbarkeit verneint (Urteil vom 20.03.14 VI R 29/13).

    Neuere Urteile vom BFH habe ich nicht gefunden.

    Im LInk von Buhl habe ich keinerlei Bezug auf ein Urteil gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Mal angenommen ich würde den Versuch wagen... in welchem Jahr wären die Kosten anzusetzen?

    Wieso wagen? Wenn Du das steuer:Sparbuch nutzt, dann fülle einfach die dafür vorgesehenen Masken aus:

  • Genau das möchte ich auch gerne tun. Das ich das „wagen“ möchte, bezieht sich auf die Aussage vom User „babuschka“, dass die Kosten nicht geltend gemacht werden dürfen (siehe zweiter Beitrag). Das hat mich verunsichert.


    Nun muss ich allerdings noch ein Jahr warten ;)


    Wieso wagen? Wenn Du das steuer:Sparbuch nutzt, dann fülle einfach die dafür vorgesehenen Masken aus:

    • Offizieller Beitrag

    Genau das möchte ich auch gerne tun. Das ich das „wagen“ möchte, bezieht sich auf die Aussage vom User „babuschka“, dass die Kosten nicht geltend gemacht werden dürfen (siehe zweiter Beitrag). Das hat mich verunsichert.

    Wobei @babuschka durchaus recht hat, denn es gibt ein aktuelles FG-Urteil, wonach Unfallkosten (Reparatur, Krankheitskosten, etc.) insgesamt insgesamt der Abzug neben der Entfernungspauschale versagt wurde. Es bleibt also abzuwarten, wie das jetzt weitergeht. Geltend machen ja, aber auch mit einer Ablehnung und der Notwendigkeit weiterer Schritte rechnen.


    Und wenn dann gilt nach dem Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG natürlich der Zeitpunkt der Zahlung der Kosten. Zu erwartende Erstattungen sind gegenzurechnen.