Darlehensrate Verbuchen

  • Guten Tag,


    Ich arbeite mich gerade in das Hausverwalterprogramm ein und bin gerade dabei, alle buchungen seit 01.01.20 zu buchen. Die Mieteinnahmen sind bereits gebucht.


    Mein Problem liegt jetzt beim Buchen des Darlehens (Annuitätendarlehen).


    Kann mir jemand für Anfänger erklären, wie ich meine Darlehensrate zu buchen habe? Zins/Tilg. Anteil sind bekannt.




    Vielen Dank im Vorraus!



    Mit freundlichen Grüßen

  • Buchen des Darlehens (Annuitätendarlehen)

    Bei einer "normalen" Mietverwaltung hat das nichts zu suchen, das gehört in keine Betriebskostenabrechnung.


    Machst du WEG? Dann kann werden dir die anderen Kollegen hier helfen, ich mache keine WEG.

  • Sie muss doch irgendwie verbucht werden oder nicht?

    Nein, diese hat in den Nebenkosten "nichts verloren", da gibt es nur 16 Betriebskostenarten, die du anwenden kannst. Das andere hat etwas mit der Steuer zu tun, denke da kannst du das reinpacken.


    In der Nebenkosten nein.

  • Dass es nicht in die Nebenkosten kommt ist mir klar.


    Ich habe bei WISO Hausverwalter alle meine Buchungen vom online banking. Ich muss dort alle Buchungen über das Programm verbuchen.

    DIe Rate des Darlehens ist natürlich nicht umlegbar, sondern von mir selber zu Tragen.

    Meine Frage dabei ist nur, wie ich diese Rate nun zu buchen habe?!

    Sie geht ja nunmal von meinem Mietekonto runter.

  • Sie geht ja nunmal von meinem Mietekonto runter.

    Ich weiß nicht wie du die Onlineverbindung angelegt hast. Wenn ich von meinem Konto abrufe, dann übernehme ich nur die Daten, die ich markiert habe. Denn alle Zahlungen, auch die die nichts im Programm zu suchen haben, lasse ich daraus.


    Gehe davon aus, dass du alle übernommen hst. Dann kannst du nur noch diese Buchung löschen. Die steht doch sicherlich im Bereich Einnahmen/Ausgaben. Da lässt sich schnell etwas löschen.

  • Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit dem WISO auch meine Privaten Einnahmen/Ausgaben, d.h. Darlehen verbuchen kann.

    Wie machst du das dann? Kann ich das mit dem Programm denn gar nicht machen? Ich habe diese Bewegung ja nunmal auf dem Konto und muss so gesehen doch auch die Zinsen und die Tilgung des Darlehens verbuchen (nur halt nicht so, dass ich es auf die Mieter umlegen kann).

  • Die Darlehensrate (Zins und Tilgung) müssten als "nicht umlegbar" gekennzeichnet werden und du müsstest eine entsprechende Kostenart anlegen. Für deine private Steuererklärung musst du doch sowieso noch einige andere Angaben machen, die nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen haben - wobei hier auch nur die Zinsen angesetzt werden können.

    Ich rufe über mein Banking-Programm alle Umsätze des Kontos ab, gebe aber für die Nebenkostenabrechnung nur die notwendigen Daten hierfür ein. Der Rest fällt wie bei errjot "flach"

  • Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit dem WISO auch meine Privaten Einnahmen/Ausgaben, d.h. Darlehen verbuchen kann.

    Wie machst du das dann? Kann ich das mit dem Programm denn gar nicht machen? Ich habe diese Bewegung ja nunmal auf dem Konto und muss so gesehen doch auch die Zinsen und die Tilgung des Darlehens verbuchen (nur halt nicht so, dass ich es auf die Mieter umlegen kann).

    Nur weil auf dem Bankkonto irgendwelche Bewegungen sind, musst Du die noch lange nicht verbuchen.

    Kannst auch Katzenfutter online kaufen, das würdest Du auch nicht verbuchen wollen.

    Darlehensraten haben bei deiner Hausabrechnung nix verloren.

    Die gehören zu den Werbungskosten aus Vermietung+Verpachtung, in der Steuererklärung. Da kannst die dann eintragen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo,


    ich verstehe Eure Antworten nicht und würde auch entschieden dagegen sprechen. Natürlich kann es sehr sinnvoll sein, alle! Buchungen im Hausverwalter einzugeben.

    Ich habe ein extra Mietkonto und alle Buchungen - auch Darlehensrückzahlungen, private Entnahmen (wenn ich z.B. Dein angesprochenes Katzenfutter kaufen würde) oder sostiges - trage ich dort ein.

    Das hat zwei entscheidende Vorteile:

    Erstens stimmt mein Mieterkonto immer bis auf den Cent genau mit meinem Kontostand überein. So sehe ich direkt wenn eine Buchung falsch gelaufen ist, eine fehlt oder ich sonst irgendwas übersehen habe. Das hat mir schon mehrfach die Sache erleichert.

    Zweitens - so kann ich eine EÜ-Liste ausdrucken, die zusammen mit den Kontoauszügen und den Belegen dem Steuerberater geben und ich habe sofort alles zusammen was ich für die Steuererklärung brauche.

    Ob das in Felix' Fall soinnvoll ist, kann man anhand der Infos, die er hier gepostet hat nicht erkennen. Aber direkt zu sagen, dass das nicht sonnvoll ist - dürfte auf jeden Fall falsch sein.


    Ich habe für meine Darlehenszahlung ein eigenes Buchungskonto angelegt. Anhand der Kontoauszüge kann der Steuerberater (oder Du) ja sehen, welcher Anteil davon für die Zinsen und welcher für die Abtragung anfällt. Die Unterscheidung nehme ich daher im Hausverwalter nicht auch nochmal vor.


    Gruß

    Statler

  • Sorry, wenn ich das Thema nochmal hochhole, aber im Zuge einer ordnungsgemäßen Erfassung der (Bank-)Kontobewegungen und damit auch die Salden zwischen dem HW-Konto und Bank-Konto am Jahresende übereinstimmen, ist es selbstverständlich sinnvoll, die Dahrlehens- oder Hypothekenraten mit zu verbuchen.


    Ich habe das Hypothekenkonto als weiteres Bankkonto beim Gebäude angelegt und buche die Zahlungen vom Mietekonto via Umbuchung auf das Hypothekenkonto. Im Hypothekenkonto führe ich die Zinsen dann als entsprechende Ausgabe.


    Dieser zusätzliche Schritt bleibt jedem selbst überlassen, aber ich als Betriebswirtin mag es halt, wenn die Salden am Jahresende bis auf den Cent übereinstimmen. Ansonsten deutet das darauf hin, dass ich irgendwo einen Tippfehler bei Zahlen hatte oder eine Summe nicht verbucht wurde. Dient bei mir also auch der Selbstkontrolle. Zusätzlich erhalte ich eine echte und auch aussagekräftige Einnahmenüberschussrechnung.

  • Für eine reine Mietverwaltung ist das nicht erforderlich. Dort buche ich nur das, was ich für die Mietverwaltung umlegen muss. Da gibt es Konten, die weisen selbstverständlich ganz hohe Summen aus, die mit den realen Kontoständen nicht übereinstimmen. Ist aber auch egal. Ich erstelle ja keine Steuererklärung für den Auftraggeber/Vermieter, sondern nur eine Nebenkostenabrechnung..


    Wenn Du das jedoch für Dich selbst machen möchtest, finde ich das okay, wenn Du Wert darauf legst, dass Deine Konten stimmen. So etwas mache ich nur in den von mir verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften. Dort wird alles verbucht, was dort anfällt. Und wenn die Gemeinschaft einen Beschluss über den monatlichen Kauf von Katzenfutter hat, dann auch das.

    Hier stimmen zu jeder Zeit die Bankkonten (Giro/Rücklage) im Hausverwalter mit den realen Konten bei der Bank überein.

  • Ich stelle nur klar: eine Mischbuchhaltung - und so kam mir der Inhalt vor - aus Privatentnahmen und Kosten auf einem Konto, welches eigentlich der Verwaltung dient, halte ich für irreführend.

    Das Katzenfutter hat in der EÜR für ein Verwaltungsobjekt oder Mietshaus nix zu suchen.


    Wenn der TE hier ein Konto nimmt, um sein 2-Familienhaus mit einer ELW zu managen und dann eine saubere EÜR sowie Nebenkostenabrechnung machen will, dann kann man natürlich die "Privatkosten" auf ein entsprechendes Konto buchen, und so die Syncronität von Bank- und Buchhaltungskonten sicherstellen.

    Für Fremdeigentum sollte man das aber klar trennen.

  • Sorry, wenn ich das Thema nochmal hochhole, aber im Zuge einer ordnungsgemäßen Erfassung der (Bank-)Kontobewegungen und damit auch die Salden zwischen dem HW-Konto und Bank-Konto am Jahresende übereinstimmen, ist es selbstverständlich sinnvoll, die Dahrlehens- oder Hypothekenraten mit zu verbuchen.


    Ich habe das Hypothekenkonto als weiteres Bankkonto beim Gebäude angelegt und buche die Zahlungen vom Mietekonto via Umbuchung auf das Hypothekenkonto. Im Hypothekenkonto führe ich die Zinsen dann als entsprechende Ausgabe.


    Dieser zusätzliche Schritt bleibt jedem selbst überlassen, aber ich als Betriebswirtin mag es halt, wenn die Salden am Jahresende bis auf den Cent übereinstimmen. Ansonsten deutet das darauf hin, dass ich irgendwo einen Tippfehler bei Zahlen hatte oder eine Summe nicht verbucht wurde. Dient bei mir also auch der Selbstkontrolle. Zusätzlich erhalte ich eine echte und auch aussagekräftige Einnahmenüberschussrechnung.

    Hallo RedCougar,

    ich würde mich sehr freuen, wenn du dich bei mir melden würdest, weil ich genau das was du beschreibst auch umsetzen möchte. Ich bin beim Hausverwalter Neuling und würde mich freuen, wenn du mir mitteilen würdest, wie du deine einzelnen Buchungskonten angelegt hast und wie du genau vorgehst, bei der Buchung der Darlehens- bzw- Hypothekenraten. Freue mich auf deine Rückmeldung. VG ThoDuKa

  • ... wenn du mir mitteilen würdest, wie du deine einzelnen Buchungskonten angelegt hast und wie du genau vorgehst, ...


    Wie man ein weiteres Bankkonto (Hypothekenkonto) für das Objekt anlegt, wirst du sicher wissen. Da den entsprechenden Anfangsbestand (Minusbetrag), z.B. per 01.01. eingeben. Mehr braucht es eigentlich nicht. Der Rest sind max. 2 normale Buchungen.


    1. Die Umbuchung der Hypothekenrate vom Girokonto auf das Hypothekenkonto. Bei dieser Umbuchung wird der Betrag vom Girokonto abgezogen und dem Hypothekenkonto automatisch (ohne weitere Buchung) gutgeschrieben. Dieser Vorgang kann auch als regelmäßige Buchung klassifiziert werden, da die Hypothekenrate im Normalfall ja immer gleich ist.


    2. Wenn du die abzuführenden Zinsen auch verbuchen möchtest, dann als Ausgangskonto das Hypothekenkonto wählen und die Zinsen als Ausgabe buchen. Ob du die Zinsen nun unter "4320 Kontoführung" verbuchst oder wie ich ein separates (Unter)Konto "4324 Hypothekenzinsen" zur besseren Abgrenzung auf der EÜR einrichtest, ist eigentlich schnuppe. Für die Betriebskosten haben die eh keinerlei Relevanz.

    Bei Betrag nur drauf achten, dass der sich jeden Monat ändert, weil die Hypothekenzinsen ja immer weniger werden.


  • Moin, nachdem bei uns eine zweite Immobilie dazu gekommen ist und ich bei meiner Bank ein separates Konto für die Immobilien eingerichtet habe und dafür den Umsatzabruf im Hausverwalter 365 aktiviert.

    Bei einem Hausverwalterprogramm erwarte ich eigentlich nicht nur eine Mieterverwaltung sondern auch z.B. die Verwaltung der Hypotheken oder Renovierungen mit möglichst Übergabe nach WISO Steuer ohne weitere Bearbeitung.

    Deshalb finde ich es schade, dass man sich hier für Hypothekenzahlungen selber etwas basteln muss.


    Als Ingenieur stellt mich die Buchhaltung doch schon vor einige Fragezeichen. :dash:


    Reicht es nicht einfach ein Unterkonto 4324 Hypothekenzinsen anzulegen?


    Danke für Eure Anregungen.

  • Zitat

    Reicht es nicht einfach ein Unterkonto 4324 Hypothekenzinsen anzulegen?

    Für wen verwaltest Du das Konto? Ist es Dein persönliches Konto, auf dem auch die Mieten eingehen? Dann ist es doch wohl kaum WEG, sondern Mietverwaltung.

    Auf Deinem persönlichen Konto kannst Du das frei handhaben: Deine Mieter interessieren sich nicht für Deine Kontostände. Das sieht bei WEG-Verwaltung gänzlich anders aus, weil jeder Eigentümer ein Interesse daran hat, zu wissen, wie hoch der Stand auf dem gemeinschaftlichen Konto ist.

    Wenn es also nur Mietverwaltung mit einem komplett auf Deinen Namen laufenden Konto ist, dann wirst Du Deine EÜR vermutlich mit irgendeinem Steuerprogramm oder sonstiger Buchhaltung erstellen: Entweder gehört die Immobilie komplett Dir (oder einer sonstigen Gemeinschaft, an der Du beteiligt bist) oder Du machst Mietverwaltung für eine extern verwaltete Eigentumswohnung.


    Die Möglichkeiten im Hausverwalter für EÜR kenne ich nicht, aber vermutlich lohnt es sich, da zusätzliche Software zu kaufen, mit der man die Buchhaltung und Steuererklärung erledigen kann.