Hi,
ja, mir ist durchaus klar, dass es zu dem Thema schon viele Threads gibt und die meisten habe ich auch gelesen. Da ich mir aber immernoch unsicher bin, möchte ich mich hier rückversichern:
1. Frage:
Ich war das komplette Jahr 2019 mit Bezug von ALG 1 arbeitslos. Meine Bewerbungs- und Fahrtkosten habe ich ganz normal als Werbungskosten eingetragen. Um nun die Verluste, die ich 2019 hatte später in der Steuererklärung für 2020 berücksichtigen zu können, muss ich in der jetzigen Erklärung (also für 2019) nichts bei den Themen Verlustrücktrag und Verlustvortrag machen. Ich muss nur sicherstellen, dass auf dem Mantelbogen das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des Verbleibenden Verlustvortrages" gesetzt ist, richtig?
2. Frage:
Ich habe die Erklärung per Interview ausgefüllt. Dabei sind keinerlei Fehlermeldungen aufgepoppt. Nachdem ich dann das Interview abgeschlossen hatte und nochmals durch die Werbungskosten durchgeklickte, hat WISO plötzlich gemeckert, dass ich zwar Ausgaben als Werbungskosten eingetragen aber keine Einnahmen angegeben hätte. Wo kommt denn plötzlich der Fehler her oder kann ich das dann einfach ignorieren (die Daten des ALG 1 sind an entsprechender Stelle ebenfalls eingetragen).
Danke!