Krankenkassenbeiträge und Hiwijob

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für das Jahr 2019 zu schreiben.


    In diesem Jahr war vom 01.01.-31.03. als Hiwi an der Hochschule angestellt und seit dem 01.08-31.12. als Vollzeit Arbeitnehmer bei einem Unternehmen. Bis zum 31.07. war ich noch als Student eingeschrieben.

    Die zugehörigen Lohnsteuereinträge habe ich mir automatisch Online abrufen lassen. Die Angaben für mein neues Vollzeit Arbeitsverhältnis waren richtig, jedoch bin ich bei den Angaben für meinen Hiwi Job etwas stutzig geworden, da dieser der Berufsgruppe "Angestellter/Arbeitnehmer (Auch Altersteilzeit)" zugeordnet wurde. Während meiner Zeit als Hiwi habe ich knapp 2000 € verdient, also umgerechnet mehr als 450 € im Monat. Ich habe auch "Werksstudent (nur rentenversicherungspflichtig)" zur Auswahl, was ich mir noch am ehesten vorstellen kann. Weiß einer von euch vielleicht welches am besten zutrifft und was es für Konsequenzen hätte, würde ich dieses Feld falsch angeben?


    Des weiteren habe ich auch vom 01.01.01-31.07 meine Krankenkassenbeiträge selbst bezahlt. kann man diese über die Steuererklärung absetzen?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Auch als Hiwi ist man Arbeitnehmer. Werkstudent passt nicht - das sind Studenten, die in den Semesterferien in Betrieben zu besonderen Konditionen arbeiten. Die Zuordnung "Angestellter/Arbeitnehmer" ist damit richtig. Konsequenzen hat dies allerdings keine, es ist dem Finanzamt ziemlich "wurscht", als was du nichtselbständig tätig warst. Wird nur bei Vergleichen zu geldwerten Vorteilen möglicherweise herangezogen (im Einzelhandel z. B. Deputate etc.).

    In der Anlage Vorsorgeaufwand kannst du - wenn du Schritt für Schritt vorgehst - auch deine selbst gezahlten Beiträge eingeben.

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Jahr war vom 01.01.-31.03. als Hiwi an der Hochschule angestellt ...

    Und was soll ein Hiwi sein? Ich kenne nur wissenschaftliche Hilfskräfte.


    Ich habe auch "Werksstudent (nur rentenversicherungspflichtig)" zur Auswahl, was ich mir noch am ehesten vorstellen kann.

    Was heißt denn vorstellen kann? Ob Du Werkstudent bist oder nicht, musst Du doch am besten selber wissen.

  • Auch als Hiwi ist man Arbeitnehmer. Werkstudent passt nicht - das sind Studenten, die in den Semesterferien in Betrieben zu besonderen Konditionen arbeiten. Die Zuordnung "Angestellter/Arbeitnehmer" ist damit richtig. Konsequenzen hat dies allerdings keine, es ist dem Finanzamt ziemlich "wurscht", als was du nichtselbständig tätig warst. Wird nur bei Vergleichen zu geldwerten Vorteilen möglicherweise herangezogen (im Einzelhandel z. B. Deputate etc.).

    In der Anlage Vorsorgeaufwand kannst du - wenn du Schritt für Schritt vorgehst - auch deine selbst gezahlten Beiträge eingeben.

    Vielen Dank für die hilfreiche und ausführliche antwort! Damit haben sich meine Fragen geklärt

  • Und was soll ein Hiwi sein? Ich kenne nur wissenschaftliche Hilfskräfte.

    als Hiwi werden auch bezeichnet - Hilfs-Willige- in z.B. der Krankenpflege welche sich `ähnlich den Praktikanten`ein Berufsbild machen wollen.

    BVJ´ler (Berufs-Vorbereitungs-Jahr) oder BFJ´ler (BerufsFörderungsJahr) sie sind meist auch in der Pflege tätig und gleichen so den Arbeitskräftemangel mit. aus.