Verlustvortrag nicht anwenden, möglich?

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe nur eine kurze Frage: Kann man seinen Verlustvortrag, z.B. aus dem Studium, in einem selbstbestimmten Jahr auf seine Einkünfte anwenden? Es lohnt sich ja eher diesen anzuwenden, wenn man möglichst das ganze Jahr gearbeitet hat.


    Kann ich dafür einfach formlos ein Schreiben meiner Steuererklärung beifügen und darum bitten, dass der Verlustvortrag dieses Jahr nicht angewendet wird, sondern in das Folgejahr fortgetragen werden soll?


    Vielen Dank und Gruß

    :)

    • Offizieller Beitrag

    Man kann den Verlustrücktrag betragsmäßig beschränken bis eben auf 0€. Der dann festgestellte verbleibende Verlustvortrag ist in den Folgejahren dann zwingend vorrangig vor Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen etc. vom Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.) abzuziehen. Da gibt es dann kein "Wahlrecht mehr.


    Einfach einmal den § 10d EStG lesen oder auch die erweiterte Forumssuche nutzen, denn das Prozedere haben wir im Grundsatz hier schon mindestens ein gefühltes dutzend Mal erklärt.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich dafür einfach formlos ein Schreiben meiner Steuererklärung beifügen und darum bitten, dass der Verlustvortrag dieses Jahr nicht angewendet wird, sondern in das Folgejahr fortgetragen werden soll?

    Das lässt sich auch im Programm selbst bewerkstelligen. Einfach mal in den einzelnen Masken danach suchen.

    Ich glaube Du verwechselt etwas, @hallo1234d meint das anders. Er/Sie möchte den Vortrag wunschgemäß "schieben" und das geht eben nicht.

  • Hallo miwe4,

    ich beschäftige mich aktuell auch mit dem Thema Verlustrücktrag/Verlustvortrag. Du hast es ja des Öfteren hier ausgeführt.
    Aber für jemanden, der im Masterstudium hofft, dass sich seine nennenswerten Ausgaben zukünftig im ersten Berufsjahr mal irgendwie auswirken könnten, ist die Erkenntnis, dass das ggf. nichts wird, frustrierend.

    Ich habe geringe Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags, meine Sonderausgaben spielen bei diesem Thema keine Rolle, und bekomme dann einen in 2018 festgestellten Verlust von 145 Euo auch noch zwingend in 2019 abgezogen, wo damit nichts zu holen ist.