Hallo,
ich brüte gerade darüber, wie ich in WISO Steuersparbuch Modul EÜR das Problem Abschlagszahlung mit 7% und Schlussrechnung 5% so umsetze, dass ich es automatisch für die vierteljährliche UStVA übernehmen kann. Ich nutze den Kontenrahmen EKR03.
Sachverhalt: Auf eine Leistung zum ermäßigten USt-Satz von 7 % habe ich im 2. Quartal 2020 eine Abschlagszahlung erhalten. Die Leistung wurde im 3. Quartal vollständig erbracht, auf die Schlussrechnung (und die Gesamtsumme) ist deshalb 5% USt. fällig. Rechnungen wurden entsprechend gestellt und bezahlt: Anzahlung im 2. Quartal, Rest im 3. Quartal. In der Restzahlung wurde die zu viel berechnete USt. aus dem Abschlag berücksichtigt, so dass in der Summe alles stimmt.
Die Abschlagszahlung im 2. Quartal habe ich auf mein übliches Erlöskonto (8301) gebucht, dadurch wird ja auch die USt. richtig zugeordnet. Diese Zahlung inkl. USt habe ich wie üblich in der UStVA für das 2. Quartal angegeben.
Jetzt steht bald die UStVA für das 3. Quartal an und die Ausfüllhilfe (und auch die mündliche Auskunft des Finanzamtes) sieht folgendes Vorgehen vor:
(https://www.elster.de/eportal/…lobal=help%5Fustva%5F2020)
Die Schlussrechnung im 3. Quartal in gesamter Höhe (als nicht nur der Rest) als Erlös plus USt (Zeile 28, Feld 35 bzw. 36) - das buche ich vermutlich auf mein übliches Erlöskonto, richtig?
Zusätzlich aber, weil die Anzahlung schon im 2. Quartal steckt, muss in der UStVA 3. Quartal eine negative Bemessungsgrundlage eingetragen werden (Zeile 26, Feld 81), nämlich der Netto-Betrag der Anzahlung. Gibt es in WISO dafür schon ein vordefiniertes Konto, das ich nutzen kann, so dass das bei der Datenübernahme in die UStVA gleich richtig berücksichtigt wird?
Unabhängig von der USt.VA ergibt sich aus der Verbuchung der Gesamtrechnung aber das Problem, dass dann für die EÜR die Anzahlung quasi 2x verbucht ist (1x direkt im 2. Quartal, 1x indirekt über die Schlussrechnung in voller Höhe im 3. Quartal) und damit das Erlöskonto nicht stimmt. Das betrifft allerdings nur den Nettobetrag, nicht die USt. (die wurde ja im Zusammenspiel von Abschlag und Schlussrechnung verrechnet). Im Idealfall würde die Lösung für die negative Bemessungsgrundlage auch gleich das Erlöskonto so bereinigen, dass der Abschlag nur einmal auftaucht. Laut Anleitung zur UStVA soll die Meldung für das 2. Quartal nicht berichtigt werden.
Hat jemand dazu eine kluge Idee? Ich habe gesehen, dass in diesem Thread jemand ein ähnliches Problem hat "Phantasie-USt." in Schlussrechnung 16 % wegen Anzahlungen 19% Aber der dort vorgeschlagene Lösungsweg entspricht m.E. nicht dem, was die Ausfüllhilfe vorgibt.
Vielen Dank!