Frage zum Verlustvortrag für Gewerbesteuer

  • Hallo,


    eine kurze Frage zum Verlustvortrag der Gewerbesteuer: 2019 hatte ich einen negativen Gewerbeertrag und auch vom FA eine entsprechende Bescheinigung bekommen, auf der ein Verlustvortrag ausgewiesen ist. Wie ist der in der Steuererklärung für 2020 zu berücksichtigen? Im Bereich "Gewerbebetriebe" habe ich keine Eingabemöglichkeit dafür gefunden. Wird das vom FA automatisch verrechnet oder muss ich diesen Verlustvortrag anderswo in der Wiso-Steuersoftware angeben?


    Danke für die Hilfe,


    Markus

  • das Finanzamt macht nur Mitteilung an deine Gemeinde.

    Das ist aber nur der Gewerbesteuermeßbetrag und der hat mit dem Verlustvortrag (gesonderte Feststellung) nun herzlich wenig zu tun!

    XenPhi der Verlustvortrag wird automatisch berücksichtigt - darüber hinaus kannst du in der Gewerbesteuererklärung ziemlich am Ende (letzte Seite) Angaben zur Verlustfeststellung machen.

  • wie kommt das Finanzamt auf den Meßbetrag?

    Das fragst du nicht im Ernst, oder? Der Meßbetrag wird errechnet aus dem gewerbesteuerlichen Ergebnis laut Erklärung einschließlich möglicher Kürzungen und Hinzurechnungen. Und hier wird eben dann auch der Verlustvortrag berücksichtigt. Die Gemeinde kennt in der Regel nur den Meßbetrag - nicht wie er enstanden ist und nicht, ob hier noch ein offener Verlustvortrag existiert.

  • das Finanzamt macht nur Mitteilung an deine Gemeinde.

    Dort wirst Du veranlagt und von dort bekommst Du einen Bescheid. (Rückzahlung / Vorauszahlung)

    Und genau das ist eben nicht mit der Frage zum Verlustvortrag gemeint! Dieser wird vom Finanzamt gesondert festgestellt und dem Steuerpflichtigen mitgeteilt nicht der Gemeinde! XenPhi will ja wissen, wo in der Erklärung dieser festgestellte Verlustvortraga anzugeben ist und dazu hast du absolut nichts gesagt.

    siehst Du das habe ich schon von Anfang an gemeint.

    aber eben völlig falsche Aussagen getroffen