Sehr geehrte Damen und Herren,
Hallo,
mein Mieter hat seine Nebenkostenabrechnung als "formal unrichtig" gerügt, mit der Begründung, es fehlen die Angaben der Gesamtkosten.
Nun, tatsächlich habe ich dem Mieter NUR DIEJENIGEN Umlagen, korrekt verschlüsselt, aufgelistet, die er auch zu bezahlen hat. So sind also beim Gartenpflege und Treppenhaus die Gesamtkosten benannt, und explizit mit Verteilungsschlüssel sein Anteil korrekt angegeben.
Das ist unstrittig.
Mein Mieter allerdings meint, ich muß auch solche Kosten benennen, die er nicht zu tragen hat, damit er als Mieter erkennen kann, DASS er tatsächlich nur umlagefähige und nicht auch nicht-umlagefähige Kosten trägt.
Beispielsweise habe ich Kosten der Verwaltung gänzlich aus der Nebenkostenabrechnung heraus gelassen, weil der Mieter diese ja auch gar nicht zu tragen hat.
Hat der Mieter recht?
Muß ich also auch solche Kosten auflisten, an denen er nicht beteiligt wird?
Führt das Fehlen solcher Kostenangaben dann tatsächlich gleich zur Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung?
im voraus herzlichen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße auch für ein besinnliches Fest.