Guten Morgen liebe MB Experten,
ich hatte im Januar 2020 einen neuen PC erworben und diesen laut Anleitung im "Anlagenverzeichnis" eingetragen. In der EÜR wurde die Abschreibung korrekt am 31.12.2020 automatisch gebucht.
Nun meine Frage: Wie ist das mit der Vorsteuer für das Gerät? Rechnet das Gerät die nun automatisch irgendwo in die UStVA Q4 hinein oder muss ich diese zusätzlich (wie auch immer) erfassen?
Denn: In das Anlagenverzeichnis muss ja nur der netto Betrag erfasst werden...
Euch allen einen guten Start in den neuen Tag und viele Grüße!
PS Sorry, falls die Frage zu "doof" ist.