Kaltwasserabrechnung - getrennter Abrechnungszeitraum und Vorauszahlungen

  • Hallo,

    ich arbeite mich gerade in das Programm ein und habe Fragen zur Wasssergeldabrechnung:

    - Das Wassergeld (Kaltwasser) wird vom Versorger jährlich zum 14.06. abgerechnet, alle anderen Nebenkosten laufen normal jährlich => wie setze ich speziell für die Wassergeldabrechnung einen anderen Abrechnungszeitraum?

    - Die Mieter überweisen eine monatliche Abschlagszahlung zeitgleich mit der Miete und den anderen Nebenkosten => führe ich disen Abschlag separat (unter sonstige Mieteinahmen) oder addiere ich ihn auf die Nebenkosten? <= wenn ja, wie splitte ich das später?

    Die Mieter sind gewahnt eine gesonderte Wassergeldabrechnung zu bekommen, kann ich das mit dem Programm realisieren?



    Gruß Michael

  • Das Wassergeld (Kaltwasser) wird vom Versorger jährlich zum 14.06. abgerechnet,

    Nun, man kann keinen anderen Abrechnungszeitraum in einem bestehenden eingeben.


    Außer bei Heizkosten kann man bei Wasser, Versicherungen usw. den Zeitraum deren Abrechnung einsetzen. Beim Wasser ist es aber so, dass du ja die Zählerstände abließt, einmal den des Hauptwasserzählers sowie, wenn vorhanden, die der Wohneinheiten, woraus dann die Berechnung erfolgt. Leider durch die vorliegende Verbrauchsabrechnung außerhalb deines Abrechnungszeitraumes.

    Ich gehe davon aus, dass auf der Wasserrechnung auch die Ablesedaten zum 31.12. eines Jahres aufgeführt sind. Damit könntest du dann ein ganzes Jahr aus der ersten Periode und der zweiten Periode - leider manuell - berechnen, dann bekommt jeder Mieter seine Wasserabrechnung entsprechend seines Verbrauchs berechnet.

    Oder du gehst hin und gibst die Zeiten aus der Wasserrechnung ein, dann berechnet das Programm das nach den Nutzerzeiten, was natürlich nicht mit den Wasserzählern übereinstimmen muss.

    Weiterhin sollte klar sein, dass die Differenz zwischen Hauptwasseruhr und Summe der Wohnungswasserzähler bis zu 20% weniger betragen dürfen (habe ich selbst noch nicht festgestellt) als das was "eingekauft" wurde. Unser Programm verteilt die Messdifferenzen auf jeden Zähler, damit auch die 100% Kosten umgelegt werden.


    Ich würde an deiner Stelle die Wasserwirtschaft darum bitten, dass die in Zukunft eine Abrechnung des Jahres machen udn nicht übergreifend, das ist immer mit Mehrarbeit behaftet.

  • OK, die Vorauszahlungen addiere ich zu den anderen Nebenkosten oder unter 'sonstige Mieteinnahmen' ?

    Welche anderen Nebenkosten meinst du, denn das hat nichts mit Mieteinnahmen zu tun.


    Wenn du die Garagenmiete bei den beiden Mietern des Mietshauses meinst, die kannst du ja unter Mieter - Mieten entsprechend bei Garage / Standplatz eingeben. Dann hast du die Mietkosten auch in der EÜR drin.


    Bei dem Grundstück mit den Garagen, da sollst du auch die Mieteinnahmen entsprechend einsetzen. Da es ein abgeschlossenes Gelände ist, würde ich auch die Garagenmiete der beiden Hausbewohner drauf buchen. Dann ist alles nach Vorgabe richtig.

  • ...da haben wir uns Mißverstanden: Bisher zahlen die Mieter einen monatlichen Betrag als Vorauszahlung für das Trinkwasser - wie verbuche ich diese monatlichen Einnahmen? Im Haus (älteres Mehrparteienhaus) gibt es nur einen zentralen Wasserzähler, die Abrechnung wurde bisher über ein Punktesystem (Anzahl der Räume und Anzahl der Personen in der Wohnung) erledigt ...das versuche ich gerade über die WISO Hausverwaltersoftware nachzubilden...

    Ideen dazu sind willkommen :)


    Gruß, Michael

  • ...da haben wir uns Mißverstanden: Bisher zahlen die Mieter einen monatlichen Betrag als Vorauszahlung für das Trinkwasser - wie verbuche ich diese monatlichen Einnahmen? Im Haus (älteres Mehrparteienhaus) gibt es nur einen zentralen Wasserzähler, die Abrechnung wurde bisher über ein Punktesystem (Anzahl der Räume und Anzahl der Personen in der Wohnung) erledigt ...das versuche ich gerade über die WISO Hausverwaltersoftware nachzubilden...

    Ideen dazu sind willkommen :)


    Gruß, Michael

    Die Variante mit Räumen ist nicht zulässig. Gibt es nur einen Zähler fürs gesamte Haus, rechnest Du nach Personentagen ab. Musst pro Einheit die Bewohneranzahl übers Jahr erfassen, dies als Schlüssel beim Wasserverbrauch einstellen. Schon fertig...


    Der monatliche Beitrag ist nix anderes als die Betriebskostenvorauszahlung. Einfach entsprechend verbuchen...Konto 8110 normalerweise.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallole,

    ich möchte mich an dieses topic anhängen. Auch ich habe das Problem, wie ich die Kaltwasserabrechnung ( die ich von der Gemeinde immer erst im Januar bekomme ), für den letzten Abrechnungszeitraum verbuche.

    Zur Konfiguartion: HV365, WEG Verwaltung, 3 Parteien, Gesamtzähler, Kalt- und Warmwasserzähler pro Partei.

    Die Gemeinde erhebt einen vierteljährigen Abschlag für das Wasser. Die habe ich auf das Konto 4150 gebucht.

    1. Wie kann ich die Wasserkosten noch für das Jahr 2020 buchen? Abrechnungszeitraum ist 1.1.20 bis 31.12.20

    Eingabe Wasserkosten auf 4150, Abwasser 4160 und Niederschlagwasser 4165.

    Buchungsdatum auf 20.01.2021, Abrechnungszeitraum 01.01.20 - 31.12.20

    Die Wasserkosten werden NICHT in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt.

    2. Wenn ich das Buchungsdatum auf den 31.12.20 setze und eine Hausgeldabrechnung starte, werden die entsprechenden Zählerstände berücksichtigt.

    3. Wie verfahre ich mit den Abschlagszahlungen ? Evntl. Gutschrift ?


    Grüsse, Roland

  • Gehören die Wasserkosten/Abwasserkosten bei euch nicht zu den Heizkosten? Denn dann auf 4599 buchen, dann werden die Kosten berücksichtigt.


    WEG:

    Ich buche alle Abschläge, die zu den Heizkosten gehören werden, auf 4599. Dazu gibt es auch einen Foreneintrag von mir, einfach mal danach suchen. Bei uns ist die Verbrauchsabrechnung auch erst immer Ende Januar, und dann werden die Kosten nämlich auch noch für das vorhergehende Jahr gebucht.


    Wenn es dann Guthaben gibt, ist das eine Ausgaberückzahlung (Gutschrift), die jedoch auch auf einzelne Buchungskonten aufgeteilt werden können.

  • Hi,


    sorry aber ich bezweifle stark, dass die Wasser- und Abwasserkosten als direkte Heizkosten ( 4599 ) gebucht werden sollen/sollten. Das ist, soviel ich weiss, nicht üblich.


    Die Abschläge an die Gemeinde werden ja als Ausgabe verbucht, somit würden sie ja auch dann als direkte Heizkosten auf die Heizkosten draufgeschlagen.

    Wie wird das denn bei anderen gehandhabt?


    Das ist doch kein aussergewöhnliches Szenario, oder täusche ich mich da ?


    Ich habe mal die Abschlagszahlungen auf 4599 als Gutschrift gebucht. Die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswasserkosten auch als Ausgabe auf 4599. In der Heizkostenabrechnung kommt zwar ein vernüftiges Ergebnis raus ( von der Summe her ) aber die Wasserkosten sind natürlich nicht auf Kubikmeter aufgeteilt.



    Grüsse, Roland

  • sorry aber ich bezweifle stark, dass die Wasser- und Abwasserkosten als direkte Heizkosten ( 4599 ) gebucht werden sollen/sollten.

    Nun ich mache keine WEG, aber ich stimme dir zu, dass diese Kosten unter 4150 und 4160 gebucht werden müssen, die haben mit 4599 nichts zu tun, denn da werden Heizkosten eingegeben.

    Und wenn ich das von einem befreundeten WEG Verwalter weiß, bucht er die H2O Kosten so wie ich es mache und du es machen möchtest.

  • Es geht bei den Wasser- und Abwasserkosten NUR dann auf die Heizkosten, wenn der externe Dienstleister diese mit abrechnet. Tut er das nicht, dann selbstverständlich nicht.


    Sonst stimmt hinterher das Konto 4599 nicht mit dem überein, was abgerechnet werden muss.

  • Es geht bei den Wasser- und Abwasserkosten NUR dann auf die Heizkosten, wenn der externe Dienstleister diese mit abrechnet.

    Wenn diese MDL beides abrechnet, was ja nicht wenig vorkommt, dann berechnet er die Heizkosten separat und die Wasser- Abwasserkosten separat. Da aber Wasser- und Abwasserkosten nichts im "Heizkreislauf" zu suchen haben, ist das m. E. auch nicht korrekt, es als eine Summe in 4599 zu buchen.

    Warmwasser würde ja nur mit den Energiekosten in die Heizkosten fallen, aber nicht die Verbrauchskosten.


    Aber wie gesagt, ich mache keine WEG, sehe das nur in Bezug auf die beiden Verordnungen.

  • Hi,

    und nu....?

    Ich kann die Gemeinde ja nicht dazu bringen ihre Wasserabrechnung VOR dem 31.12. d.J. zu machen.

    D.h. Ich müsste dann die Wasserabrechnung manuell machen.

    Aber wenn so eine esentielle Funktion nicht geht, ist der HV365 dann überhaupt sinnvoll nutzbar ?


    Eigentlich sind ja einige Dinge ziemlich gut gemacht und vereinfachen die Arbeit, ohne Zweifel.


    Bringt es was ein Ticket aufzumachen ?


    Grüsse, Roland :(

  • Manches muss man leider über den Tellerrand hinaus in Bezug auf den Hausverwalter betrachten. Daher mein Hinweis auf diesen Umstand.

    Naja. Was Du hier beschreibst - nämlich die Abrechnung von Kalt+Abwasser komplett über den Ista/Techem/etc-Schergen und Verbuchung als 4599 Heizkosten - ist einfach fehlerhaft. Nur den Wasseranteil, der auch für die Erzeugung von Warmwasser und Heizwärme benötigt wird, darfst Du auf 4599 buchen. Der Rest gehört auf die 41xx Konten für den Wasserverbrauch. Wie errjot auch schrieb.


    Wie man das verbucht (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten im neuen Jahr gegen Bank, Entlastung mit Datum 31.12. Vorjahr...) hab ich auch schonmal ausführlich erklärt. SuFu :search:. Und erst gestern wieder genauso gebucht für mehrere Objekte.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Da widerspreche ich. Kaltwasser + Abwasserkosten für Nicht-Wärmeverbrauchtskosten - Beispiel Gartenteichbefüllung oder Rasensprengung - haben auf 4599 Heizkosten (direkt zuzuordnen) nichts zu suchen.


    Du kannst dem Ablesedienst auch die übrigen Betriebskosten wie Gerätemiete für KW Zähler, oder Kosten für die Reinigung der Treppenhausfenster nennen, klar die nehmen das mit in die Abrechnung auf. Hast Du ja beauftragt.

    Aber die dann an den Verwalter übersandte Abrechnung darfst DU nicht 1zu1 auf 4599 buchen, nur weil Du damit die Problematik der Abgrenzung umgehen willst. Ist halt Murks. Kann man machen, ist aber Sche.....:shit:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wie man das verbucht (Forderungen bzw. Verbindlichkeiten im neuen Jahr gegen Bank, Entlastung mit Datum 31.12. Vorjahr...) hab ich auch schonmal ausführlich erklärt. SuFu :search:. Und erst gestern wieder genauso gebucht für mehrere Objekte.

    Hallo Datawizz, ich suche den von dir o.g. Beitrag im Foren, finde ihn aber nicht. Könntest du mir das Topic des Beitrags mal nennen. Sorry. Ich habe nämlich genau hier etliche Problem (Also möchte die Abschläge der unterschiedlichen Kostenstellen im Wirtschaftsjahr buchen, damit Hausgeldabrechnung stimmt und die letztlichen Schlussrechnungen, welche regelmäßig erst im Folgejahr kommen, irgendwie dagegen rechnen, damit NK-Abrechnung für Mieter stimmt)

  • Datawizz : Meintest du mit der Sufu den Link hier?

    <a href="https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php?thread/88317-%C3%BCberverteilung-heizkosten-verrechnungskonto/&postID=379605#post379605">Überverteilung Heizkosten – Verrechnungskonto</a>

    RE: Überverteilung Heizkosten – Verrechnungskonto


    Ich bräuchte dennoch nochmal Hilfe.

    -Ich will für das Wirtschaftsjahr die WEG-Hausgeldabrechnung machen UND die Mieterabrechnung für die Mieter

    - Die Rechnungen der Versorger (GAs, Wasser, Abwasser, Strom etc.) treffen regelmäßig im Folgejahr, also nach Wirtschaftsjahr ein.

    1- FÜR die WEG-Abrechnung gilt das Abflussprinzip, also Wirtschaftsjahr-----

    2--Für die Mieterabrechnung das Betriebskostenjahr

    3-Dazu kommt, dass ich Heizkosten sowie auch Wasser/Abwasser vom externen Dienstleister abrechnen lasse bisher


    Aus meiner Sicht können also nur korrekt die Abschlagszahlungen für die Versorger im Wirtschaftsjahr korrekt zugeordnet werden, die ich dann eben als Ausgaben kontieren muss nach Abschlag für Wasser 4150, Abwasser 4160, Niederschlag 4165, etc.


    Jetzt die Frage:

    - Die ABschläge buche ich vom Hauskonto Bank weg als Ausgabe für o.g. Konten>>>>gehen damit auch in die WEG-Abrechnung ein (also monatlich 12x)

    -Wie buche ich nun die Schlussrechnung (eintreffend im Folgejahr) die o.g. Konten? -Ich würde gerne den in der Schlussrechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag buchen- Wie? Als Ausgaberückzahlung und Einnahmerückerstattung gegen das Bankkonto oder gegen die Kostenkonten (4150,4160,4165 etc)?


    Irgendwie bekomme ich das nicht richtig hin:

    Beispiel:

    Wasser:

    -Gezahlte Abschläge 264€ im Jahr 2020

    - Schlussrechnung Wasser für 2020 mit Datum in 2021: Gesamtkosten 460€

  • Aus meiner Sicht können also nur korrekt die Abschlagszahlungen für die Versorger im Wirtschaftsjahr korrekt zugeordnet werden, die ich dann eben als Ausgaben kontieren muss nach Abschlag für Wasser 4150, Abwasser 4160, Niederschlag 4165, etc.

    Genau richtig. Das sind die wirtschaftlichen Zahlungen, welche für die WEG Abrechnung massgeblich sind.

    rgendwie bekomme ich das nicht richtig hin:

    Beispiel:

    Wasser:

    -Gezahlte Abschläge 264€ im Jahr 2020

    - Schlussrechnung Wasser für 2020 mit Datum in 2021: Gesamtkosten 460€

    Du hast also 12 Buchungen auf Konto 4150, diese ergeben 264 Euro. (Ich nehme Wasser/Abwasser auf ein Konto, aber für das Beispiel ist das egal).


    Nun kommt am 28.1.2021 die Schlussrechnung fürs Wasser/Abwasser über 460 Euro, dh. Du erhältst eine Forderung über 196 Euro. Das sollst Du noch bezahlen.

    Du buchst nun mit Datum 28.1.2021 eine Ausgabe, Konto 1300 Verbindlichkeiten gegen 1200 Bank.

    Und Du buchst dann mit Datum 31.12.2020 eine Ausgaberückzahlung (Gutschrift) von Konto 4150 an Konto 1300 .


    Deine Hausgeldabrechnung gegen über der WEG stimmt damit 100%. Es ist nicht die reine Lehre, denn nach dieser dürftest Du die Abwasserrechnung von 2021 nicht in der 2020er Abrechnung einbringen, das das Zahlungsdatum in 2021 liegt. Aber

    logischerweise gehört der Restbetrag ja wirtschaftlich zu 2020, und jeder Beirat hat das auch bisher immer so akzeptiert.


    Da der Wiso HV keine doppelte Buchhaltung unterstützt, sondern nur die IST Verbuchung, muss man mit den Buchungsarten ein wenig jonglieren, um die Soll/Haben Zuordnung richtig zu erreichen. Lässt sich aber alles erreichen, ist halt ggfs. eine Buchung mehr als wenn man direkt S an H buchen könnte.


    Viel Erfolg!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P