Berechnung Lohnsteuer bei nicht ganzjähriger Arbeit

  • Hallo!


    Ich erstelle dieses Jahr das erste Mal eine Steuererklärung (für 2020). Ich bin ledig, keine Kinder, nicht in der Kirche.


    Ich habe im Jahr 2020 mein Studium abgeschlossen und erst am 15.06. angefangen als Angestellter zu arbeiten (vorher kein Einkommen). Ich bin davon ausgegangen, dass jeden Monat prozentual zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, da mein Monatslohn auf das Jahr hochgerechnet wird und ein entsprechender Durchschnittssteuersatz ermittelt wird. Mein Tatsächliches Jahresgehalt entspricht jedoch nur dem 6,5-fachen meines Monatslohnes (da erst am 15.06. angefangen) und entsprechend niedriger müsste mein tatsächlicher Durchschnittssteuersatz sein. Entsprechend habe ich damit gerechnet, dass ich deutlich zu viel Lohnsteuer gezahlt habe und mit einer deutlichen Erstattung rechnen kann (So liest es sich auf auf vielen Internetseiten).


    Konkret sieht meine Lohnsteuerbescheinigung so aus:

    Bescheinigungszeitraum: 15.05.2020 - 31.12.2020

    Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn): 33376,80

    Zeile 4 (einbehaltende Lohnsteuer): 6748,05

    Z. 5 (Soli): 370,96

    22b (Arbeitgeberzuschuss berufsständige Versorgungseinrichtung): 3104,06

    23b (Arbeitnehmeranteil berufsständige Versorgungseinrichtung): 3104,06

    25 (GKV): 2342,85

    26 (Pflegeversicherung): 543,57

    27 (Arbeitslosenversicherung): 400,55

    Rest leer


    Lt. BFM-Einkommenssteuerberechnung ist die einbehaltende Lohnsteuer in etwa korrekt und auch wiso-web berechnet mir keine niedrigere Lohnsteuer. Bedeutet das, dass mein Arbeitgeber doch schon bei der Einbehaltung der Lohnsteuer berücksichtigt hat, dass ich nicht das ganze Jahr gearbeitet habe und ich entsprechend nicht mit einer deutlichen Rückzahlung rechnen kann? Auf diversen Seiten im Internet liest sich bloß, dass man mit einer deutlichen Rückerstattung bei nicht ganzjähriger Arbeit rechnen könnte (aus den oben genannten Gründen).


    Lt. "Brutto-netto-Rechner" und "smart-rechner" hätte ich allerdings nur ca. 4200€ Einkommenssteuern (statt den einbehaltenden 6748€) für 33.376€ Bruttolohn zahlen müssen. Laut diesen Rechner hätte ich also doch über 2500€ zuviel Lohnsteuer gezahlt???


    Wo ist mein Verständnisfehler? Letztlich berechnet mir wiso-web durch den Abzug der Vorsorgeaufwendungen von ca. 5200€ eine deutliche Rückerstattung, aber eben nicht durch einen veränderten Durchschnittssteuersatz...


    Vielen Dank!

  • Es ist wahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber, wie es für AG mit mehr als 10 Beschäftigten vorgeschrieben ist, einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat. Aber trotzdem bleibt ja noch einiges zu tun - Einkünfte bis zum 14.5.2020? Werbungskosten? Nur der Lohnsteuerabzug sagt noch nichts aus über die tatsächliche Steuerlast am Jahresende.

  • Es ist wahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber, wie es für AG mit mehr als 10 Beschäftigten vorgeschrieben ist, einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat. Aber trotzdem bleibt ja noch einiges zu tun - Einkünfte bis zum 14.5.2020? Werbungskosten? Nur der Lohnsteuerabzug sagt noch nichts aus über die tatsächliche Steuerlast am Jahresende.

    Das habe ich auch zuerst gedacht - allerdings taucht in meinen Abrechnungen nirgendwo ein solcher Ausgleich auf!


    Werbungskosten liegen bei mir unterterhalb des Arbeiternehmerpauschbetrages. Vorherige Einkünfte hatte ich nicht! Trotzdem nochmals vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist mein Verständnisfehler? Letztlich berechnet mir wiso-web durch den Abzug der Vorsorgeaufwendungen von ca. 5200€ eine deutliche Rückerstattung, aber eben nicht durch einen veränderten Durchschnittssteuersatz...

    Die Lohnsteuertabellen und die Einkommensteuertabellen sind grundlegend unterschiedlich aufgebaut. Da kann man diese Vergleichsberechnung so nicht anstellen. Das haben wir im Forum aber schon oft genug erläutert.

  • Wo ist mein Verständnisfehler? Letztlich berechnet mir wiso-web durch den Abzug der Vorsorgeaufwendungen von ca. 5200€ eine deutliche Rückerstattung, aber eben nicht durch einen veränderten Durchschnittssteuersatz...

    Die Lohnsteuertabellen und die Einkommensteuertabellen sind grundlegend unterschiedlich aufgebaut. Da kann man diese Vergleichsberechnung so nicht anstellen. Das haben wir im Forum aber schon oft genug erläutert.

    Ja, genau darin lag mein Verständnigsproblem! Hatte die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung nicht auf dem Schirm! Vielen Dank! Einen Lohnsteuerjahresausgleich hat mein Arbeitgeber tatsächlich nicht durchgeführt.