Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen,...........
Ich habe in 2020 bis März voll gearbeitet und anschließend ein Studium in VOLLZEIT begonnen.
Kann ich trotzdem für die Zeit nach März für das Studium steuerlich Dinge wie Gebühren, Fahrgeld, Bücher ect. geltend machen?
Danke