Guten Tag,
Ich habe letztes Jahr Anfang Oktober meine letzte Prüfungsleistung für meinen Masterstudiengang ergbracht. Von Oktober bis Ende Februar hatte ich eine Anstellung als studentischer Tutor und seit dem Dezember habe ich nun eine Doktorandenstelle. Ich bin formal noch bis Ende des Wintersemesters als Masterstudierender immatrikuliert, ab dann als Promotionsstudierender.
Nun meine Frage: Kann ich die von mir in 2020 gezahlten Semesterbeiträge als Ausbildungskosten in die Einkommensteuererklärung eingehen lassen? Gibt es noch weitere Pauschalen, die ich berücksichtigen kann, etwa wie für den Weg zur Uni? Wenn ja, welche? Und ist es dafür erheblich, ob ich 2020 die meiste Zeit von zuhause aus gearbeitet habe?
Beste Grüße!