Frage zu Fortbildungskosten - Arbeitsmaterial

  • Guten Tag,


    anbei wollte ich eine Frage stellen welche das Thema Arbeitsmittel bei Fortbildungskosten betrifft.

    Ich nutze aktuell das WISO Steuer Sparbuch 2021 um für letztes Jahr meine Steuererklärung zu machen.

    Nachdem ich überall im Internet nach einer Antwort zu meiner Frage gesucht habe wende ich mich jetzt einfach hier an das Forum.


    Und zwar geht es darum das ich einige Arbeitsmaterialien für meine Fortbildungskosten habe welche ich ausschließlich dafür verwende/verwendet habe.


    Die Frage ist folgende: Muss ich im Programm bei Fortbildungskosten -> Arbeitsmaterial -> Eingetragene Arbeitsmittel bei Betrag , Brutto Beträge oder Netto Beträge auflisten?


    Nehmen wir an ich habe ein Produkt "Fachbuch" für 39,70€ gekauft. ( Bezahlter Preis)

    Dann wäre der Preis ohne MwSt./Ust bei 33,36€. Welchen der Preise muss ich nun im WISO Steuersparbuch angeben?


    Rechnet das Sparbuch automatisch die MwSt./Ust raus?

    Muss ich den Kauf mit MwSt./Ust. anrechnen? Oder darf ich das auf keinen Fall?


    Anhand des Beispiels gilt diese Frage natürlich auch für AfA Artikel welche über mehrere Jahre abgenutzt/abgerechnet werden. Wobei hier wahrscheinlich dann die selbe Antwort gilt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Rechnet das Sparbuch automatisch die MwSt./Ust raus?

    Muss ich den Kauf mit MwSt./Ust. anrechnen? Oder darf ich das auf keinen Fall?

    Warum sollte man etwas "herausrechnen", wenn an der Stelle der Eingabemaske ausdrücklich nur nach dem tatsächlich gezahlten Betrag gefragt wird?

  • Rechnet das Sparbuch automatisch die MwSt./Ust raus?

    Muss ich den Kauf mit MwSt./Ust. anrechnen? Oder darf ich das auf keinen Fall?

    Warum sollte man etwas "herausrechnen", wenn an der Stelle der Eingabemaske ausdrücklich nur nach dem tatsächlich gezahlten Betrag gefragt wird?

    Okay das heißt ich kann alles mit tatsächlich gekauftem Kaufpreis eintragen? (Bzw. logischerweise den AfA Wert bei einer AfA Absetzung?)


    In der Eingabemaske steht tatsächlich nur "Betrag" mehr nicht.

    "Datum - Bezeichnung - Betrag"

    Und erläutert ist es nirgends, zumindest hab ich nichts gefunden.


    Aber ja klar macht ja Sinn so. Sonst würde es wohl beschrieben sein. :)



    Weil wenn ich es richtig gelesen habe irgendwo muss darf man die bezahlte MwSt. ja nicht nochmal ansetzen bei der Steuererklärung ist das richtig?


    Vielen Dank schonmal für die Antwort

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist folgende: Muss ich im Programm bei Fortbildungskosten -> Arbeitsmaterial -> Eingetragene Arbeitsmittel bei Betrag , Brutto Beträge oder Netto Beträge auflisten?


    Nehmen wir an ich habe ein Produkt "Fachbuch" für 39,70€ gekauft. ( Bezahlter Preis)

    Dafür gibt es doch die spezielle Eingabemaske:


    Okay das heißt ich kann alles mit tatsächlich gekauftem Kaufpreis eintragen?

    Ja, natürlich. Andernfalls wäre in den Masken auch ggf. von Brutto oder Netto die Rede.

  • Ja okay. Schlechtes Beispiel meinerseits😀

    Gehen wir von einem Gegenstand aus der in Arbeitsmittel rein muss. Dort ist es wohl das selbe dann oder? Also Beispiel Computer unter 1200 Euro.


    Danke für die Antwort, auf meine vielleicht simple oder verwirrende Frage. 🙈😀


    Eine Frage wäre da noch sollte ich dann bei dem Beispiel Computer 1200 Euro Quasi auf 3 Jahre absetzen müssen. Gebe ich lediglich den 1/3 Betrag an, sprich 400 Euro in dem Eingabefenster Betrag. (Sollte ich irgendwo den Gesamtkaufpreis vermerken)?


    Danke für die Antworten schonmal. :)


    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage wäre da noch sollte ich dann bei dem Beispiel Computer 1200 Euro Quasi auf 3 Jahre absetzen müssen. Gebe ich lediglich den 1/3 Betrag an, sprich 400 Euro in dem Eingabefenster Betrag. (Sollte ich irgendwo den Gesamtkaufpreis vermerken)?

    Hast Du Dir die Programmführung zu den beruflich genutzten Gegenständen im Rahmen der Arbeitsmittel eigentlich überhaupt einmal angeschaut? Kann ich irgendwie kaum glauben. Das ist doch eigentlich selbsterklärend.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage wäre da noch sollte ich dann bei dem Beispiel Computer 1200 Euro Quasi auf 3 Jahre absetzen müssen. Gebe ich lediglich den 1/3 Betrag an, sprich 400 Euro in dem Eingabefenster Betrag. (Sollte ich irgendwo den Gesamtkaufpreis vermerken)?

    Ich verstehe nicht, warum Du immer alles irgendwie kürzen willst. :whistling:

    Du gibst das ein, was Du bezahlt hast, wenn nicht anders verlangt.

  • Nur ein Hinweis am Rande:

    gerade bei Computer und Co. sollte man auch prüfen, ob Privatnutzung dabei ist. In der Regel wird ein Computer nicht nur beruflich genutzt - das Finanzamt wird hier möglicherweise Nachweise verlangen. Sonst muss die Privatnutzung abgezogen werden, was aber an der Verteilung über drei Jahre nichts ändert.