Guten Abend,
habe die Lizenz 2021 zusammen mit meine Schwager gekauft. Nachdem er die Lizenz ordnungsgemäß bei sich deinstalliert hat, wollte ich die Software bei mir installieren. Dies war durch den Hersteller Buhl scheinbar gesperrt. Ich habe beim Support angerufen, nachdem man sich schriftlich nicht geäußert hat.
Mir wurde mitgeteilt, dass die Aktivierung trotz gültiger Garantienummer nicht mehr möglich ist. Es hätte zuvor nicht das Buhl Konto aktiviert werden dürfen.
Nachdem ich den Support darauf hingewiesen habe, dass das gemäß dem Urteil EuGH vom 3. Juli 2012 allerdings gewährleistet sein muss, wurde ich lediglich auf die AGB's hingewiesen.
Die Rechtsprechung war nicht bekannt. Das Buhlkonto kann auch nicht mehr getrennt werden.
Aus welchem Grund muss sich Buhl nicht an das Urteil vom 3. Juli 2012 halten?
Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Juli 2012
Der EuGH stellt fest, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf, unabhängig davon, wie sie erworben worden war, dies gilt auch für durch Download gekaufte Software. Muss eine durch Download erworbene Software über das Internet aktualisiert werden, steht dieses Recht auf Aktualisierung auch dem Käufer der gebrauchten Software zu. Der verkaufende Erstkäufer, so der EuGH, darf keine Kopie der Software behalten.[9] Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Softwareurheberrechtsinhabers ist, bezogen auf die verkaufte Kopie, erschöpft. Eine Lizenzvereinbarung, welche eine solche spätere Veräußerung untersagt, ist unwirksam.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/…oad%20gekaufte%20Software.
Welcher Vorteil hat das Buhlkonto genau? Scheinbar wird der Endverbraucher gezielt hinters Licht geführt. Das Ziel ist hier wohl mehr die Umsatzmaximierung.