Wichtige Hinweise und Informationen für unsere Kunden

***Update 3*** Neue Bescheinigungen für das Steuerjahr 2020 werden nicht abgerufen

18.01.2021
S. Marsch
 
Dieser Artikel wird bei neuen Erkenntnissen aktualisiert und angepasst, sodass Sie bis zur endgültigen Behebung auf dem aktuellen Stand bleiben!

***Update 3***

Die ELSTER-Server sind zwischenzeitlich zum Regelbetrieb übergegangen. Der Abruf und die Verwendung Ihrer Bescheinigungen in Ihrer Einkommensteuererklärung wird jetzt reibungslos verlaufen.

*Vorherige Meldung*

Auf den ELSTER-Servern der Finanzverwaltung wurden Anfang Januar für das Steuerjahr 2020 Bescheinigungen in einem falschen Format bereitgestellt, das nicht dem zuvor offiziell kommunizierten entsprach.

Bis zur endgültigen Behebung kann die Verwendung der Funktionen Steuer-Abruf und vorausgefüllte Steuererklärung nicht empfohlen werden, da es durchaus vorkommen kann, dass heute verfügbare Bescheinigungen am morgigen Tag nicht mehr vorhanden sind.

Laut aktuellen Informationen der ELSTER-Entwickler ist die Aufnahme des Regelbetriebs für Mitte bis Ende Februar geplant.

Original-Meldung:

Aktuell werden die ersten Bescheinigungen auf den Servern der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellt und Sie erhalten entsprechende Informationen zur Verfügbarkeit dieser Bescheinigungen per E-Mail. Beim Versuch diese Bescheinigungen in die Steuererklärungen des Steuerjahrs 2020 zu integrieren erhalten Sie eine Meldung, dass keine neuen Bescheinigungen verfügbar sind.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung für diesen Sachverhalt und werden diesen schnellstmöglich beheben. Sobald neue Informationen zur Behebung vorliegen wird dieser Artikel selbstverständlich aktualisiert.




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