Steuererklärung für eBay-Verkäufer
Keine Angst vor Post vom Finanzamt
Ob Kellerfund oder regelmäßiger Shop – mit WISO Steuer erledigst du deine Angaben zu eBay-Verkäufen rechtssicher. Hol das Maximum raus durch personalisierte Tipps vom persönlichen Berater.
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eBay-Verkäufe versteuern
eBay meldet dem Bundeszentralamt für Steuern deine Verkäufe, wenn du mehr als 30 Transaktionen und 2.000 € Einnahmen pro Jahr hast
Trittst du wie ein Händler auf (regelmäßiges An- und Verkaufen mit Gewinnerzielungsabsicht), gelten die Einnahmen als gewerblich und du musst Steuern zahlen
Verkaufst du nur gelegentlich private Alltagsgegenstände (Kleidung, Möbel, Kindersachen) ohne Gewinnabsicht, bleiben die Erlöse in der Regel steuerfrei und müssen nicht in die Steuererklärung
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FAQ: Steuererklärung für eBay-Verkäufer
Muss ich meine eBay-Verkäufe in der Steuererklärung angeben?
Es kommt darauf an, ob du als Privatperson oder Händler handelst:
- Steuerfrei (Privat): Wenn du nur deinen Keller ausmistest und gebrauchte Alltagsgegenstände wie Kleidung, Möbel oder Spielzeug verkaufst, ist das in der Regel steuerfrei. Da du diese Dinge meist teurer gekauft hast, als du sie jetzt verkaufst, machst du keinen Gewinn – und wo kein Gewinn ist, fällt auch keine Steuer an.
- Steuerpflichtig (Gewerblich): Sobald du Dinge gezielt kaufst, um sie teurer weiterzuverkaufen (z. B. Sneaker-Reselling oder Flohmarkt-Funde), hast du eine Gewinnerzielungsabsicht. In diesem Fall betrachtet dich das Finanzamt als Händler. Diese Einnahmen musst du angeben und ab gewissen Grenzen auch versteuern.
Ab wann meldet eBay meine Verkäufe ans Finanzamt?
Seit 2023 melden Plattformen Verkäufe, wenn du mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufst oder über 2.000 € Umsatz erzielst.
Kann ich eBay-Gebühren von der Steuer absetzen?
Ja, bei gewerblichen Verkäufen oder wenn eine Steuerpflicht vorliegt, mindern Gebühren und Versandkosten deinen Gewinn.
Hilft mir SteuerGPT bei spezifischen eBay-Fragen?
Absolut! Du kannst SteuerGPT komplexe Fragen zu Freigrenzen oder zur Differenzbesteuerung stellen.
Wie gebe ich eBay-Verkäufe in der Steuererklärung an?
Für typische einmalige oder gelegentliche Privatverkäufe bei eBay musst du in der Steuererklärung meistens gar nichts angeben.
- Verkaufst du nur eigene gebrauchte Alltagsgegenstände (Kleidung, Möbel etc.) aus deinem Haushalt, sind die Erlöse in der Regel steuerfrei und nicht einzutragen – auch wenn du viele Teile loswirst.
- Überschreitest du 30 Verkäufe oder 2.000 €Einnahmen im Jahr, meldet die Plattform dich zwar ans Finanzamt, aber bei reinen Alltagsgegenständen bleibt es meist trotzdem steuerfrei.
- Kaufst du gezielt Waren an, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder trittst wie ein Händler auf, kann das als gewerbliche Tätigkeit gelten; dann brauchst du ein Gewerbe und eine eigene steuerliche Behandlung außerhalb der normalen Arbeitnehmer-Erklärung.
- Verkaufst du Wertgegenstände/Sammlerstücke mit Gewinn innerhalb der 1‑Jahres-Spekulationsfrist, können das private Veräußerungsgeschäfte sein; die müsstest du dann in WISO Steuer unter Andere Einnahmen > Private Veräußerungen eintragen.
Hast du Zinsen, z.B. aus Plattform-Guthaben oder privaten Darlehen rund um solche Geschäfte, gehören die unter Sparer und Kapitalanleger > Zinsen und andere Kapitalerträge.
Wichtig zu wissen: Sobald du glaubst, eher „Handel“ als „Flohmarkt-Aufräumen“ zu machen, solltest du das gewerblich einordnen lassen und dir ggf. fachliche Hilfe holen.
Muss ich meine eBay-Verkäufe versteuern?
Vielleicht hast du schon vom Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gehört. Das klingt kompliziert, bedeutet aber nur: eBay ist gesetzlich verpflichtet, Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, wenn du innerhalb eines Kalenderjahres:
- 30 oder mehr Verkäufe erfolgreich abschließt oder
- insgesamt mehr als 2.000 € einnimmst.
Aber keine Panik: Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst! Es ist lediglich ein Prüfhinweis für das Finanzamt. Wenn du nur deine private Garderobe verkauft hast, bleibt das auch nach der Meldung meist steuerfrei.
Für das Finanzamt ist entscheidend, mit welcher Absicht du verkaufst:
- Ohne Gewinnerzielungsabsicht: Verkaufst du gelegentlich gebrauchte Alltagsgegenstände wie alte Kindersachen, Möbel oder gelesene Bücher? Solange du diese Dinge ohne die Absicht verkaufst, damit gezielt Gewinn zu machen, bleiben deine Erlöse in der Regel steuerfrei. Du musst sie dann auch nicht in deiner Steuererklärung angeben. Der Grund: Meistens verkaufst du die Sachen ja günstiger, als du sie damals neu gekauft hast.
- Mit Gewinnerzielungsabsicht:Es wird ernst, wenn du planmäßig und regelmäßig handelst. Kaufst du gezielt Dinge ein (z. B. auf Flohmärkten oder Restposten), um sie teurer bei eBay weiterzuverkaufen? Dann unterstellt dir das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht. In diesem Fall handelst du gewerblich. Das bedeutet, dass Einkommensteuer und – je nach Umsatzhöhe – auch Umsatzsteuer anfallen können.
Sammlerstücke und die „Haltefrist“
Vorsicht ist geboten bei wertvollen Dingen wie Uhren, Kunst oder seltenen Sammlerstücken. Wenn du ein solches Objekt kaufst und innerhalb von einem Jahr mit Gewinn weiterverkaufst, gilt das als „privates Veräußerungsgeschäft“. Solche Gewinne musst du in deiner Steuererklärung angeben, sofern sie die Freigrenze in Höhe von 1.000 € überschreiten.
Was können eBay-Verkäufer von der Steuer absetzen?
Wenn deine eBay-Verkäufe steuerpflichtig sind, kannst du alle mit dem Handel zusammenhängenden Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einkaufskosten der Ware
- eBay-/Zahlungsgebühren
- Versand- und Verpackungskosten
- anteilige Telefon-/Internetkosten
- Arbeitsmittel (PC, Drucker)
Wichtig: Nur der Gewinn (Einnahmen minus Kosten) ist steuerpflichtig; dokumentiere alle Verkäufe, Kosten und Belege sorgfältig.
Überblick behalten
Damit dich das Finanzamt nicht mit Schätzungen überrascht, solltest du bei häufigeren Verkäufen Buch führen. Notiere dir deine Erlöse, aber auch deine Kosten (Versand, Gebühren, Anschaffungskosten).
Wenn du merkst, dass dein Hobby zum Gewerbe wird, macht es dir WISO Steuer besonders einfach:
- Gib den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab, um dein Unternehmen beim Finanzamt anzumelden
- Erledige alle Steuern in einem Rutsch: Einkommensteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung
- Füge Rechnungen per Foto hinzu und lass deine Steuererklärung automatisch ausfüllen
- Stelle alle Fragen an den persönlichen Berater, der kostenlos in WISO Steuer integriert ist
- Vor der Abgabe wird deine Steuererklärung automatisch geprüft, damit du mit einem guten Gefühl abgeben kannst und keinen Cent liegen lässt
Fazit: Solange du nur gelegentlich Verbrauchtes verkaufst, kannst du entspannt bleiben. Sobald es regelmäßiger wird, bist du mit WISO Steuer auf der sicheren Seite und schützt dich vor bösen Überraschungen vom Finanzamt.