16. Januar 2019

Patientenverfügung: Auf Details kommt es an

„Wissen Sie“, sagte der alte Herr, der neulich zum Thema Patientenverfügung zusammen mit seiner Frau bei mir in der Beratung saß, „als ich 42 Jahre alt war, lag ich im Koma. Es war eine Reaktion auf mehrere gleichzeitig angewandte medizinische Behandlungen. Zu dem Zeitpunkt litt ich an einer schweren Krebserkrankung, die gleich mehrere Organe betroffen hat. Die Ärzte gaben mir keine Heilungschancen. Hätte ich damals eine Patientenverfügung gehabt, in der ich lebensverlängernde Maßnahmen ausschließe, würde ich wahrscheinlich jetzt nicht mehr vor Ihnen sitzen.“

Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, eigene Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen in bestimmten Situationen festzulegen, für den Fall, dass man sie nicht selbst äußern kann. Eine Patientenverfügung ist aber eine höchstpersönliche Entscheidung. Denn jeder entscheidet selbst, ob er eine solche verfasst, wann er sie verfasst oder welche Entscheidungen er trifft. Wichtig dabei ist, das Szenario und die gewünschte oder ausgeschlossene Behandlung präzise zu benennen. Der allgemeine Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, reicht rechtlich nicht aus. Eine juristische Beratung hilft bei der richtigen Formulierung.

Zu den typischen Anwendungssituationen zählen Todesnähe, unheilbare Krankheit im Endstadium, Koma, Hirnschädigungen und Hirnabbau (Demenz) im Endstadium und andere, die aus einer speziellen Krankheit entstehen können. Mögliche Maßnahmen sind Wiederbelebung, künstliche Ernährung oder Beatmung sowie bewusstseinsdämpfende Schmerzmittel. Wichtig und hilfreich sind genaue Angaben nicht nur für den behandelnden Arzt, sondern auch für die Familie des Patienten, für die die Situation ohnehin schon sehr belastend ist. Auf jeden Fall ist es ratsam, eine Patientenverfügung mit Verwandten oder Freunden zu besprechen, insbesondere wenn sie als Vorsorgeberechtigte eingesetzt sind, und diese als Zeugen unterschreiben zu lassen. Damit die Patientenverfügung im entscheidenden Moment beachtet werden kann, empfiehlt es sich, das Dokument zu Hause, beim Vorsorgebevollmächtigten, beim Arzt und bei Zeugen zu hinterlegen. Eine Karte im Portemonnaie mit Hinweis auf die Patientenverfügung bietet eine zusätzliche Absicherung.

Wir raten dazu, die eigene Motivation und Gedanken zu schildern. Persönliche Moralvorstellungen, religiöse Ansichten oder Erfahrungen sollten erläutert werden. Wer eine Krankheit hat, sollte diese erwähnen. All das dient dazu, im Zweifel den Willen des Verfassers zu ermitteln. Außerdem zeigt man damit, dass man sich mit dem Thema ernsthaft auseinandergesetzt hat und sich der getroffenen Entscheidungen bewusst ist. So ist sich auch der alte Herr ganz sicher: „Jetzt sind wir fast 80 Jahre alt. Wir haben ein schönes Leben gehabt. Ich durfte meine Enkelkinder kennenlernen. Sollte jetzt etwas passieren, möchte ich nicht unnötig an Geräte angeschlossen sein.“

 

Joanna Batista Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Joanna Batista

Joanna Batista ist Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Sie berät Verbraucher unter anderem zu Gesundheits- und Pflegerecht. Dazu zählt auch die Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.      

 

 

 

 

 

 

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