18. Juli 2020

Das ist neu im Straßenverkehr

www.dvr.de

Motorradfahren ohne extra Prüfung, neu eingeführte Verkehrszeichen, mehr Schutz für Radfahrer und höhere Strafen für Verkehrssünder. Seit Ende April gelten die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Offen ist derzeit, ob der neue Bußgeldkatalog, der unter anderem höhere Strafen für Raser und Falschparker vorsieht, gültig bleiben wird. Hinzu kommt eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften von Anfang des Jahres. Was verändert sich dadurch im Straßenverkehr? 

Fahrradfahren ist gesund – und gerade zu Zeiten einer ansteckenden Viruserkrankung das Verkehrsmittel der Wahl. Der Radverkehr stieg im Frühjahr 2020 an. Ob das am guten Wetter lag oder an der Angst vor Ansteckung in Bussen und Bahnen, sei dahingestellt. Vielleicht bleibt so oder so eine Vorliebe für den Drahtesel bestehen. Die fahrradfahrende Zunft ist es auch, die von vielen Regeln der neuen Straßenverkehrsordnung profitiert.

Abstand beim Überholen

Abstand halten – diese Regel gilt nicht nur beim Schlangestehen im Supermarkt, sondern vor allem auch für Autos, Motorräder und Lastwagen, die überholen wollen. Beim Überholen von Fußgängern, Fahrradfahrern und E-Tretrollern gilt nun innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern, außerhalb von Ortschaften ein Abstand von 2 Metern. Wer den nicht einhalten kann, darf auch nicht überholen. Zuvor war nur ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 07/2020.

Bestellung Einzelheft

E-Paper 07/2020: 5 €

Bestellung Abo

E-Paper für Buhl-Vertragskunden: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

E-Paper für alle anderen: 12 Ausgaben für 50 € pro Jahr

Alena Hecker beschäftigt sich als freie Journalistin mit Verbraucherthemen aller Art. Sie hat bereits für die Stiftung Warentest und das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip gearbeitet und schreibt seit 2016 auch für verbraucherblick.