Digitaler Nachlass
Eine Frage des Vertrauens
„Marlene Schmidt hat heute Geburtstag. Lass sie wissen, dass du an sie denkst!“, erinnert mich die automatisch generierte Nachricht eines großen sozialen Netzwerks. Das würde ich nur allzu gern, denke ich, doch leider ist Tante Marlene bereits vor über einem Jahr verstorben.
Die Social-Media-Plattform scheint von ihrem Ableben noch nichts zu wissen. Schaut man auf ihre Profilseite, sieht man Marlene noch mitten im Leben stehen – auch wenn das letzte Foto von ihr schon zwei Jahre alt ist. Wir alle leben eine Vielzahl von Leben. Da ist zum einen unser reales, natürliches Ich aus Fleisch und Blut. Es gibt aber auch unser Behörden-Ich als Steuer- oder Kundennummer bei Versicherungsunternehmen, Banken oder auf dem Finanzamt. Und schließlich ist da unser digitales Ich, das über diverse Accounts Zugang zur digitalen Welt hat. Verlieren wir durch Krankheit oder Tod den Zugriff auf unsere Konten und Daten, sollte der oder die Richtige diese in unserem Sinn verwalten. Bei vielen liegt eine Vorsorgevollmacht in der Schublade. Schließlich soll im Ernstfall eine Vertrauensperson notwendige Bank- oder Behördenangelegenheiten regeln können. Doch was ist mit Online-Accounts, unserem digitalen Fußabdruck? Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod des Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. So kann in einer Verfügung zum digitalen Nachlass etwa festgelegt werden, ob für Marlene in einem Sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden soll oder ob das Profil gelöscht werden darf. Eine digitale Vorsorge regelt aber auch, was mit Accounts bei E-Mail- und Messaging-Diensten passiert und mit dem Zugang zum Internetshop oder Onlinebanking.
Wenn verwaiste Zugänge zum Onlinehandel unbemerkt gehackt und Bestellungen im Namen des Verstorbenen ausgelöst werden, wird die sogenannte virtuelle Welt zur ganz realen Gefahr. Um dem vorzubeugen, sollten wir vorsorgen, indem wir eine Person benennen, auf die wir zählen können, und diese mit allen Aufgaben rund um unsere digitale Vorsorge betrauen. Und eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern erstellen – nebst genauen Anweisungen, was mit diesen im Ernstfall passieren soll. Denn Marlene soll unvergessen bleiben, nicht aber ihre Blutdruckwerte vom Fitnessarmband oder das peinliche Foto von ihr auf Instagram. Mehr Informationen zum Digitalen Nachlass, einen kostenlosen Mustervordruck für das Verfassen einer Vollmacht sowie eine Musterliste für die persönlichen digitalen Daten unter www.vzth.de.