20. Juni 2022

Lohnenswerte Last

Die jährliche Einkommensteuererklärung ist für die meisten Menschen kein Vergnügen. Aber meist lassen sich einige Euros zurückholen. Bei frühzeitiger Abgabe, Bearbeitung und Erstattung füllt das Geld dann die Urlaubskasse auf oder kann für die drohende Nachzahlung bei Strom- oder Heizkosten zurückgelegt werden. Ein lohnenswerter Aufwand, wenn man weiß, wo viel rauszuholen ist.

Auch wenn die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein direkt keine Tipps zum Steuerrecht gibt, spielen die staatlichen Abgaben bei Verbrauchern eine große Rolle. Rund um energetische Sanierungen oder auch, wenn es um die Reduzierung von Barrieren für einen altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände geht, weisen wir nebenbei darauf hin, dass eine Steuerberatung oder ein gutes Fachbuch bares Geld sparen kann.

Bei einer Immobilie, die mindestens 10 Jahre alt ist und selbst genutzt wird, lassen sich 20 Prozent der maximal 200.000 Euro Sanierungskosten, also insgesamt 40.000, über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Bei sonstigen Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind ebenfalls 20 Prozent der reinen Arbeitskosten bis zu 6000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Maximal gibt es also 1200 Euro bei der Steuererklärung zurück. Wer zum Beispiel ein barrierefreies Bad oder eine bequeme Treppe in Auftrag geben möchte, sollte vor dem Auftrag nach Förderung von Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Förderbank KfW fragen und nach der Umbaumaßnahme die Rechnungen für die Steuererklärung bereithalten.

Bei Geldanlagen sind Steuern stets ein Thema. Jeder sollte seinen Sparerfreibetrag im Auge behalten. Insgesamt darf jeder Sparer 801 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten also gemeinsam 1602 Euro (Zusammenveranlagung). Auf 1000 beziehungsweise 2000 Euro will ihn die Bundesregierung ab 2023 erhöhen. Kapitalerträge sind beispielsweise Zinserträge, Dividenden aus Aktien und Gewinne beim Wertpapierverkauf. Am einfachsten ist es, der eigenen Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag zu erteilen, damit die Bank Steuern erst direkt an das Finanzamt abführt, wenn der freigestellte Betrag die erlangten Kapitalerträge übersteigt. Wer keinen Freibetrag gestellt hat, kann zu viel gezahlte Steuern bis zur Sparer-Pauschbetragsgrenze mit der Einkommensteuererklärung zurückholen. Haben Verbraucher allerdings Verluste durch Geldanlagen erlitten, können sie einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen.

Michael Herte ist gelernter Bankkaufmann und Jurist. Er leitet das Referat Markt Recht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Sein Team leistet Rechts- und Finanzberatungen. Die Juristen in dem Referat informieren Verbraucher und vertreten Verbraucherinteressen gegenüber der Politik.