21. April 2023

Punkte und Bußgelder

© Dusan Petkovic/Shutterstock

Zu schnell unterwegs mit dem Auto oder ein kurzer Blick aufs Handy beim Fahren – viele Ordnungswidrigkeiten werden von Verkehrsteilnehmern nur als Kavaliersdelikt empfunden. Trotzdem können auch diese Verstöße andere Menschen im Straßenverkehr gefährden, weswegen ein empfindliches Bußgeld droht. Für grobe Verstöße gibt es außerdem Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen mit einem Einspruch angefochten werden, doch oft sind die Erfolgsaussichten gering.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit Bußgeldern und bei gröberen Verstößen mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Fahrverbot sanktioniert. Anders als Strafen, etwa aufgrund von Fahren ohne Führerschein oder Trunkenheit im Verkehr, werden Geldbußen nach festen Regelsätzen berechnet. Hinzu kommen bei jedem Bußgeldbescheid noch eine Verfahrensgebühr und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro. Der Gesetzgeber bessert bei den Bußgeldern immer wieder nach. Meistens werden die Bußgelder nach einer Reform des Bußgeldkataloges höher. So war es auch bei den letzten großen Änderungen im November 2021. Außerdem reagiert man auf technische Neuerungen, etwa den Einzug von E-Scootern ins Straßenbild im Jahr 2019.

Autofahrer: Rasen, Alkohol, Handy

Die wohl häufigste Verkehrssünde ist die Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto. Zu schnelles Fahren innerorts ist aufgrund der Gefährlichkeit teurer als außerorts. Bis zu 10 Kilometer pro Stunde (km/h) über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beträgt das Bußgeld außerorts 20 Euro, innerorts 30 Euro. Dann geht es erst einmal in 20-Euro-Schritten pro weiteren 5 km/h aufwärts. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird es nicht nur teurer, sondern es kommt auch ein Punkt in Flensburg hinzu. Wer mehr als 25 km/h zu schnell fährt, muss außerdem mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen, wenn er nicht zum ersten Mal innerhalb eines Jahres so viel zu schnell gefahren ist.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.