21. April 2023

Jede Kleinigkeit melden

© tommaso79/Shutterstock

Fahrerflucht ist eine Straftat, die schneller begangen ist, als mancher denkt. Ein Kratzer an einem fremden Fahrzeug ist dabei eigentlich keine große Sache, sofern man für ihn geradesteht. Dennoch ist der Vorgang keine Lappalie. Denn wer sich einfach aus dem Staub macht, ohne auf den anderen Fahrer zu warten oder die Polizei zu informieren, riskiert hohe Strafen und Ärger mit der Versicherung. Da hilft auch ein Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten leider nicht weiter.

Die Parklücke ist klein, das Einparken mühsam und trotz aufwendigem Kurbeln ist es schnell passiert: ein Kratzer im Nachbarauto. In Parkhäusern ist das leider keine Seltenheit. Das liegt auch daran, dass Autos immer größer werden, die Parkplätze aber schmal bleiben. Seit Mitte der 1970er-Jahre ist eine Breite von 2,30 Meter vorgeschrieben. In sehr alten Gebäuden können Parkplätze sogar noch enger sein. Dabei hat der aktuelle VW-Golf bereits eine Breite von 1,70 Meter. Für Autofahrer von heute bedeutet das also Millimeterarbeit. Ist der Lack dann verkratzt, ist der Ärger groß. Einfach wegzufahren ist dennoch keinesfalls eine Alternative. Fahrerflucht ist eine Straftat. Und egal, wie eng die Lücke war: Der Fahrer haftet.

Warten ist Pflicht

Fahrerflucht begeht, wer direkt weiterfährt, ohne Angaben zu seiner Person, zu seinem Fahrzeug und der Beteiligung am Unfall gemacht zu haben (StGB § 142). Dann droht eine Geldstrafe, unter Umständen sogar ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnis- beziehungsweise Führerscheinentzug. In Extremfällen sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Fahrerflucht begeht auch, wer zwar nicht direkt wegfährt, aber nicht lange genug auf den anderen Fahrer wartet. Wie lange jedoch eine angemessene Wartezeit dauert, ist nicht festgelegt. Laut Rechtsprechung ist das abhängig von Tageszeit, Unfallschwere, Wetter und Verkehrssituation. Die Gerichte sehen etwa 30 Minuten als angemessen an bei einem nächtlichen Schaden von unter 1000 Euro. Auf einer vielbefahrenen Straße am frühen Abend und einem geringfügigen Schaden sollte ein Verursacher mindestens 10 Minuten gewartet haben. Die Schadensmeldung ist dann unverzüglich nachzuholen.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.