21. April 2023

Wächter-Modus

© Florenc.Elezi/Shutterstock

Ein erst zehn Jahre alter amerikanischer Autohersteller dominiert den Markt für moderne Elektrofahrzeuge. Im vergangenen Jahr stellte Tesla das meistverkaufte Elektrofahrzeug in Deutschland her. Trotz der stets steigenden Anzahl an Tesla-Fahrzeugen auf deutschen Straßen bleiben elementare datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der verwendeten Kameratechnologie in den Fahrzeugen noch ungelöst. Weshalb diese Problematik auch die Besitzer von Dashcams etwas angeht.

Tesla ist insbesondere bekannt für fortschrittliche Technologien in Fahrzeugen. So verbaut das Unternehmen als Standardausstattung in allen Fahrzeugmodellen sogenannte Dashcams. Das sind Kameras, die in der Regel am Armaturenbrett oder hinter dem Rückspiegel befestigt werden und während einer Autofahrt mitfilmen, sobald sie eingeschaltet sind. Dieser aus Russland stammende Trend hat insbesondere den Zweck, eventuelle Verkehrsunfälle festzuhalten und im Falle einer Strafverfolgung als Beweismittel verwendet werden zu können.

Mittlerweile gibt es Dashcams auch in vielen anderen Fahrzeugen, von Verbrauchern selbstständig angebracht. Allerdings verstößt das Mitfilmen des Verkehrs ohne einen konkreten Anlass in Deutschland gegen das Datenschutzrecht, ist damit strafbar und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil bereits im Mai 2018 entschieden. Dieser äußert sich eindeutig: „Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.“ Nichtsdestotrotz befinden sich insgesamt sechs dieser Dashcams in allen Tesla Fahrzeugen – ungeachtet der datenschutzrechtlichen Unvereinbarkeit.

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Lea Schröder ist Diplomjuristin mit den Schwerpunkten Kartellrecht und Internationales Privatrecht. Neben ihrer Arbeit beim Bundeskriminalamt hat sie insbesondere im Bereich des freien und kreativen Schreibens viel Erfahrung durch Poetryslams und kreative Schreibwettbewerbe gesammelt. Komplexe, juristische Themen für jedermann zugänglich zu machen, ist ihr ein wichtiges Anliegen im Verbraucherblick.