13. September 2018

Behalten oder verkaufen

© Monstar Studio/Shutterstock

Vom Verkaufsschlager zum Rohrkrepierer – die Lebensversicherung gilt schon lange nicht mehr als Verbrauchers Liebling. Immer mehr Kunden möchten ihre unrentablen Policen am liebsten loswerden und keine Beiträge mehr zahlen. Doch eine Kündigung will gut überlegt sein und führt in den meisten Fällen dazu, dass die Erträge noch geringer ausfallen als ohnehin schon. Es gibt jedoch Alternativen, mit denen unzufriedene Kunden unterm Strich besser wegkommen.

Die Lebensversicherung war aufgrund attraktiver Steuervorteile und einer soliden Verzinsung über viele Jahre hinweg ein begehrtes Vorsorgeprodukt und gehörte quasi zur Grundausstattung. Auch für Versicherungsvermittler waren die Policen aufgrund der Provisionen ein gutes Geschäft. Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet. Dies liegt nicht nur am Wegfall der Steuervorteile für Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Auch der Garantiezins, den die Versicherer mindestens auf das eingezahlte Kapital zahlen, ist seit Jahren im Sinkflug. Bei Vertragsabschluss zwischen Juli 1994 und Juni 2000 lag der Garantiezins noch bei vier Prozent. Seitdem ist die garantierte Verzinsung schrittweise gesunken und wurde zuletzt im Januar 2017 reduziert – auf magere 0,9 Prozent.

Auch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Bewertungsreserven von Lebensversicherern (AZ IV ZR 201/17) trägt nicht dazu bei, die Stimmung der Versicherungskunden zu verbessern: So entschieden die Richter im vorliegenden Fall, dass der Versicherer – die Victoria Lebensversicherung – die Bewertungsreserve einbehalten darf und nicht an den Kunden auszahlen muss. Dieser hatte sich an den Bund der Versicherten (BdV) gewandt, nachdem sein Versicherer ihm zunächst eine Beteiligung an 2821 Euro Bewertungsreserve prognostiziert hatte und wenige Wochen später im abschließenden Bescheid nur noch eine Beteiligung in Höhe von 149 Euro aufgeführt war. Die Entscheidung geht auf das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zurück. Das Gesetz wurde 2014 aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus eingeführt und sieht vor, die Gewinne nicht ausschütten zu müssen, wenn die „Garantieversprechen an die Kunden in Gefahr“ sind. Der BdV gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden und hat angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. …

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