Buchungstag / Wertstellungstag - 31.12 - Fehler in EÜR?

  • Hallo zusammen,


    ich bin IST-Versteuerer (SKR04) und gebe eine EÜR ab.


    Nun bin ich mir bei Folgendem unsicher.

    Bei meiner alten Bank habe ich regelmäßig einen "Aktivitätsbonus" (USt = 0%) bekommen.

    Eigentlich waren immer Buchungstag und Wertstellungstag 31.12.


    Nun habe ich aber für das vergangene Jahr

    Valutatag: 31.12.2021

    Buchungstag 03.01.2022


    Bei besagter Bank habe ich immer einen CSV-Import der Daten gemacht. Der Eintrag ist auch korrekt erfasst.



    Dennoch taucht der Betrag in der EÜR nicht auf.


    Bei Haufe gibt es ein Beispiel. Hier heißt es:

    Zitat

    Wird der Überweisungsträger am 31.12. bei der Bank eingereicht, ist die Zahlung noch im alten Jahr geleistet, auch wenn die Belastung des Kontos erst im neuen Jahr erfolgt. Der Unternehmer bucht die Zahlung unter dem Datum vom 31.12.


    Habe ich einen Denkfehler oder ist es ein Fehler im Programm?


    Danke Euch :)

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Bei Haufe gibt es ein Beispiel. Hier heißt es:

    Das ist irrelevant, weil der Abflusszeitpunkt definiert wird. Du benötigst jedoch die Definition für den Zuflusszeitpunkt.


    In meinen Steuertipps steht, dass das Geld mit Gutschrift als zugeflossen gilt, sobald der Zahlungsempfänger über den Betrag verfügen kann. Ob das mit Wertstellung oder mit Buchungstag erfolgt, steht leider nicht dabei. Fraglich, ob das überhaupt so genau geregelt ist. Insofern ist es auch schwierig, von einem Fehler zu sprechen.

    Intuitiv würde ich aber auch sagen, dass die Bank den Wertstellungstag als rechtlichen Übergangszeitpunkt ansehen würde, der Buchungstag ist nur die technische Umsetzung. In dem Fall hatte man es eben nicht mehr pünktlich geschafft, dafür das Geld rückwirkend gutgeschrieben. Aber selbst wenn der Buchungstag zählen würde, würde ich den Bonus unter der 10-Tage-Regel sehen und den Eingang in das Vorjahr umbuchen.

  • Aber selbst wenn der Buchungstag zählen würde, würde ich den Bonus unter der 10-Tage-Regel sehen und den Eingang in das Vorjahr umbuchen.

    Wobei das aber m.E. grundsätzlich kein Sachverhalt ist, in dem die 10-Tage-Regelung Anwendung findet. ;)

  • könnt schon sein: regelmäßig (jedes Jahr), wirtschaftlich in das vergangene Jahr gehörend, 3 Tage

    die Bedingung "regelmäßig" müsste man detaillierter abklären

    Nein, ist es definitiv nicht. ;)

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe diesen Thread komplett aus den Augen verloren - tut mir leid! :(


    Nun habe ich mir Eure Antworten 2x durchgelesen... und irgendwie blicke ich nicht durch...

    Darf / muss die Buchung nun in der EÜR 2021 auftauchen oder muss sie erst in die EÜR 2022 rein?


    Nebenher: Die Geschichte mit Kontogebühr / Gutschrift hat sich nun generell gelöst, da ich bei einer anderen Bank bin. - Sollte dies bei der "Interpretation" helfen :)


    Danke nochmal für Eure Tipps.

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • wenn die Wertstellung lt. Bank 31.12. ist da nichts zu deuteln.

    Sicher? ?(

    Eingangsrechnung in EÜR- Buchungstag oder Wertstellung?

    Zitat

    Der Zufluss erfolgt bei Gutschrift auf dem Konto, die Fälligkeit und Wertstellung sind hierbei unmaßgeblich.

    Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und Ausgaben: So kontieren Sie richtig! - Quelle: betriebsausgabe.de

    Zitat


    Bei Einnahmen gilt natürlich nicht der Tag, an dem der Kunde die Überweisung angibt, sondern der, an dem das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wird. Häufig kommt es vor, dass die Gutschrift nicht mit dem Tag der Wertstellung übereinstimmt. Es gilt allerdings immer der Tag der Gutschrift, der Tag der Wertstellung ist irrelevant.

    Einnahmen-Überschussrechnung, Zu- und Abfluss von Betriebseinnahmen und -ausgaben - Kommentar Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig, Ferdinand Ballof - Quelle: haufe.de

    Zitat

    Bei einem Betrag, den der Unternehmer erhält, erfolgt der Zufluss an dem Tag, an dem der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird. Weicht der Tag der Wertstellung vom Datum der Gutschrift ab, ist das für den Zufluss ohne Bedeutung. Auf den Tag der Wertstellung kommt es also nicht an.

  • Sicher?

    sehr sicher


    Zitat

    Bei einem Betrag, den der Unternehmer erhält, erfolgt der Zufluss an dem Tag, an dem der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben wird.


    Hier geht es nicht um Gutschriften sondern um Abbuchung.

    Das Geld fehlt zu diesem Tag auf dem Konto. Da hat die Bank mit 31.12. die Hand drauf.

    Ebenso, wenn Du Geld erwartest und in der Vorfreude mal kurz das Konto überziehst, weil auf dem Auszug ja dick schwarz das Haben leuchtet ist es besser auf den Valutatag zu schauen. sonst können für 2 -3 oder mehr Tage Überziehungszinsen anfallen.

    Bei mir wurde u. wird immer der Wertstellungstag verwendet.

  • Hier geht es nicht um Gutschriften sondern um Abbuchung.

    Nein. Bei Einnahmen per Banküberweisung ist das Wertstellungsdatum irrelevant.


    Bei mir wurde u. wird immer der Wertstellungstag verwendet.

    Was aber selbst nach Kommentar haufe.de, den Du doch ansonsten immer so gerne zitierst, nicht richtig ist.
    Und Krudewig/Ballof sind nicht gerade irgendwer. ;)

    Ansonsten auch:

    Zufluss- Abflussprizip § 11 EStG - USt-Zahlungen, USt-Erstattungen, Zufluss, Abfluss _ Steuern _ Haufe.pdf

  • Nein. Bei Einnahmen per Banküberweisung ist das Wertstellungsdatum irrelevant.

    wenn Kontoführungsgebühren anfallen sind das keine Einnahmen sondern Aufwand.

    Und wenn auf der Rechnung das Datum 31.12.xyz steht und der Betrag mit diesem Termin fällig und abgebucht wurde, ist dieser Aufwand eben diesem Jahr xyz zuzuordnen. U.a. weil eben in diesem Jahr/Zeitraum der Leistungsaustausch stattfand.Würde die Bank USt. dafür erheben müsste Sie diese auch in diesem Jahr anmelden.

  • wenn Kontoführungsgebühren anfallen sind das keine Einnahmen sondern Aufwand.

    Bei meiner alten Bank habe ich regelmäßig einen "Aktivitätsbonus" (USt = 0%) bekommen.

    In meinen Steuertipps steht, dass das Geld mit Gutschrift als zugeflossen gilt, sobald der Zahlungsempfänger über den Betrag verfügen kann. Ob das mit Wertstellung oder mit Buchungstag erfolgt, steht leider nicht dabei.

    :)


    Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.01.2019 - S 2226.2.1-5/14 St32 - Quelle: nwb.de

    Zitat

    1. Überweisung

    Der Abfluss erfolgt spätestens im Zeitpunkt der Lastschrift. Der Abfluss kann aber auch bereits mit Eingang des Überweisungsauftrags bei der Überweisungsbank erfolgen, da der Zahlende ab diesem Zeitpunkt keine Verfügungsmacht mehr über den Verlauf der Überweisung hat. Voraussetzung ist allerdings, dass das Konto die nötige Deckung aufweist (vgl. H 11 „Überweisung“ EStH). Der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto, da der Zahlungsempfänger erst ab diesem Zeitpunkt über das Geld verfügen kann.