EÜR mit Elster, Steuererklärung mit Wiso?

  • Liebe Ratgebende,

    normalerweise mache ich meine EÜR für meine Fotovoltaikanlage mit Elster - also Online, so auch dieses Jahr. Ich habe dann auch einen Bescheid erhalten und die Umsatzsteuer bezahlt. Jetzt mache ich mich an die Steuererklärung mit WISO " Steuer-Sparbuch". Muss ich da alles nochmals eintragen und abarbeiten oder kann ich dort den Betrieb einer Fotovoltaikanlage "verschweigen"?

    Irgendwie erscheint es mir nicht logisch , dort nochmals alles aufzuarbeiten - das Finanzamt hat ja schon seine Umsatzsteuer.

    Komme da ins Schleudern ...

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    Otto

  • Otto Buhl

    Hat den Titel des Themas von „EÜR mit Elster, Stuererklärung mit Wiso?“ zu „EÜR mit Elster, Steuererklärung mit Wiso?“ geändert.
  • ... Muss ich da alles nochmals eintragen und abarbeiten oder kann ich dort den Betrieb einer Fotovoltaikanlage "verschweigen"?

    Irgendwie erscheint es mir nicht logisch , dort nochmals alles aufzuarbeiten ..

    Ich meine, dass Du nur die Ergebnisse Deiner abgeschickten Elster-Erklärung ins Steuer-Sparbuch eintragen musst.

    Das mache ich hier ähnlich. Die EÜR mit Umsatzsteuer + Gewinn/Verlust erstelle ich mit WISO EÜR und sende das per Elster ans FA.

    Ins Steuer-Sparbuch übermehme ich nur den ermittelten Gewinn, das ist ein Betrag bei der selbstständigen Tätigkeit. Wie die Zahl zustand kommt, weiß das Finanzamt aus den bereits gesendeten EÜR-Daten.

    • Offizieller Beitrag

    normalerweise mache ich meine EÜR für meine Fotovoltaikanlage mit Elster - also Online, so auch dieses Jahr. Ich habe dann auch einen Bescheid erhalten und die Umsatzsteuer bezahlt. Jetzt mache ich mich an die Steuererklärung mit WISO " Steuer-Sparbuch".

    Ich zumindest verstehe bisher nicht, was Du wie abgegeben hast und wofür Du einen "Bescheid" erhalten hast? Ein paar konkretere Infos wären sinnvoll.

  • Spät, aber endlich doch!

    Ich habe über elster auf der Webseite eine EÜR eingereicht. Daraufhin erhielt ich natürlich wie jedes Jahr eine Benachrichtigung, dass ich X Euro Umsatzsteuer zu zahlen hätte. Und das zahle ich ja auch.

    Meine Frage ist nun, warum ich dann bei der Einkommenssteuererklärung 4 Wochen später dort in der Buhl-Software alles noch einmal eintragen soll. Irgendwie macht es doch keinen Sinn, zuerst eine schon abgeschlossenen Sache erneut in die Einkommenssteuererklärung einzutragen - zumindest denke ich das so. Wo ist mein Denkfehler?

  • warum ich dann bei der Einkommenssteuererklärung 4 Wochen später dort in der Buhl-Software alles noch einmal eintragen soll.

    wo steht das?

    lesen was gefragt wird, umsetzen, und schon fällt der Groschen (bei manchen)

    richtiger Klick an entsprechender Stelle erspart viel schreiben.

    Die EÜR mit dem Programmeigenen Modul gemacht, hätte das ganze Elstern erspart.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun, warum ich dann bei der Einkommenssteuererklärung 4 Wochen später dort in der Buhl-Software alles noch einmal eintragen soll. Irgendwie macht es doch keinen Sinn, zuerst eine schon abgeschlossenen Sache erneut in die Einkommenssteuererklärung einzutragen - zumindest denke ich das so. Wo ist mein Denkfehler?

    Ein Blick in den § 11 EStG und das dort erläuterte Zufluss-/Abflussprinzip sollten Dir Klarheit bringen.

  • Vielen Dank, Lavender! Diese Information versetzt mich umgehend in die Lage, die Einkommenssteuer abzuschließen. Aus welchem Grund auch immer, habe ich mich darauf versteift, dort etwas machen zu müssen.

    Warum mir jetzt dieser Punkt nicht ins Auge gesprungen ist - keine Ahnung.

    Ich werde mir nochmals den §11 EStG vornehmen, damit das irgendwann auch mal sitzt. Ehrlich gesagt, bin ich steuerlich irgendwie immer auf dem Kriegsfuss.

    Vielen Dank nochmals, ich schaue mal, dass ich weiterkomme!