Kfz Unfallkosten unter Werbungskosten absetzbar

  • Hallo,


    meine Frau (Angestellte im öffentlichen Dienst) hat letztes Jahr auf einer Heimfahrt von der Arbeitsstelle aufgrund einer Straßensperrungen wenden müssen und dabei rückwärts einen Gartenzaun demoliert. Der PKW ist auch beschädigt, aber nicht repariert. Den Eigentümer kennen wir, haben daher direkt Kontakt aufgenommen. Dieser hat den Zaun durch eine Fachfirma instand setzen lassen, die Rechnung wurde uns geschickt und wir haben das bezahlt.


    Die Frage ist nun: Können wir diese Instandsetzungskosten für den Zaun in den Werbungskosten ansetzen?


    Dazu zwei Bemerkungen:

    - Wir haben die Kosten selbst getragen (aufgrund der Höhe der Kosten hätte sich für uns eine Höherstufung in der Kfz-Haftpflicht langfristig nicht gelohnt)

    - Weil wir den Eigentümer kannten, gibt es hier kein Polizeiprotokoll oder ähnliches.

    Kann dies zu Problemen führen?

  • Was soll daran Werbungskosten für die ausgeübte Tätigkeit sein? Ihr habt einen Fremdschaden verursacht und das ist und bleibt private Angelegenheit! Heimfahrt ist privat, Schaden von fremden Drittten reguliert ist privat, kein Protokoll ist unerheblich.

    Fazit: no chance

  • Danke für das schnelle Feedback, aber - zum Verständnis - kannst du mir darlegen, warum das nicht funktioniert? Es ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg passiert, ob Hinfahrt oder Rückfahrt ist doch hier unerheblich?!


    Scheitert es jetzt daran, dass sie niemanden umgefahren hat (sorry für die Polemik) oder dass wir es ohne Versicherung reguliert haben? Ich finde auch keinen Hinweis, der darauf hindeutet, dass nur Eigenschäden ansetzbar sind!?

    • Offizieller Beitrag

    Heimfahrt ist privat,

    Sorry, aber das stimmt leider nicht.

    hat letztes Jahr auf einer Heimfahrt von der Arbeitsstelle

    Und selbstverständlich gilt für Hin- und Rückfahrt zur bzw. von der 1. Tätigkeitsstätte dasselbe.


    Schaden von fremden Drittten reguliert ist privat,

    Auch das stimmt nicht, denn gerade dies ist doch der typische Fall der Kfz-Haftpflichtversicherung. Und als Wegeunfall Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte fällt dieser Schaden grundsätzlich auch in den Bereich der Werbungskosten und hätte theoretisch auch dem Dienstherrn (ÖD) gemeldet werden müssen.


    - Wir haben die Kosten selbst getragen (aufgrund der Höhe der Kosten hätte sich für uns eine Höherstufung in der Kfz-Haftpflicht langfristig nicht gelohnt)

    Aber gemeldet habt Ihr den Schaden der Versicherung hoffentlich schon, denn Ihr wusstet ja letztlich nicht, wie hoch der Schaden sein wird. Auch dies wäre ein, grundsätzlich erforderlicher, Nachweis gegenüber dem FA. Da wird es ja Schriftwechseln drüber geben. Irgendeinen Nachweis zur Glaubhaftmachung des Tathergangs braucht das FA schon. Ansonsten sollten schon sehr detaillierte Schilderungen vorliegen.


    2021-11-18-entfernungspauschalen.pdf

    • Offizieller Beitrag

    finde ich auch

    Aber die eigenen Info-Seiten von Buhl kennst Du immer noch nicht, oder?



    Nochmals die Bitte, diese künftig auch vorrangig zu nutzen, wenn da etwas zu dem Thema zu finden ist. Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich buhl dot de aufrufe kommt immer die Anmeldeseite und wie man ins Lexikon kommt weiß ich nicht

    Welches Lexikon? Die Rede ist doch hier von der Buhl-Seite SteuernSparen.

    Und wenn man buhl.de aufruft, dann kommt man natürlich auf die Startseite der Buhl-Homepage.

    • Offizieller Beitrag

    Aber die eigenen Info-Seiten von Buhl kennst Du immer noch nicht, oder?

    das war bei der Google Suchen ziemlich vorne.

    Wenn ich buhl dot de aufrufe kommt immer die Anmeldeseite und wie man ins Lexikon kommt weiß ich nicht

    Ist aber jetzt nicht Dein ernst, oder? Ich weiß wirklich nicht, wie oft ich Dich und andere Nutzer des Forums sowie Hilfesteller auf die Seiten von Buhl steuernsparen.de hingewiesen habe. Wenn man schon die Software nutzt, sollte das doch auch die erste Anlaufstelle zur Klärung von Fragen sein. Findet sich da nichts, kann man immer noch die Suchmaschinen nutzen. Und da kannst Du der Suche dann auch gleich site:https://www.buhl.de/steuernsparen voranstellen und findest die komplette Trefferliste zu Deinem Stichwort auf Buhl steuernsparen.de.

    site:https://www.buhl.de/steuernsparen unfall - Google Suche

  • Zitat

    Aber gemeldet habt Ihr den Schaden der Versicherung hoffentlich schon, denn Ihr wusstet ja letztlich nicht, wie hoch der Schaden sein wird. Auch dies wäre ein, grundsätzlich erforderlicher, Nachweis gegenüber dem FA. Da wird es ja Schriftwechseln drüber geben. Irgendeinen Nachweis zur Glaubhaftmachung des Tathergangs braucht das FA schon. Ansonsten sollten schon sehr detaillierte Schilderungen vorliegen.


    Hmpf. Nee, leider nicht. Ich bin selbst kurz vorher an der Stelle vorbeigefahren und habe gesehen, dass diese aufgrund Bauarbeiten schwer passierbar war. Meine Frau hat mich direkt angerufen und mir davon berichtet. Gemeldet haben wir das sonst niemandem, da für uns der Fall ja "klar" war. Auch bzgl. der zu erwartenden Kosten. Ich habe mir den Schaden selbst angeschaut und es war für mich klar, dass die Instandsetzung definitiv im dreistelligen Bereich liegt (letztendlich ca. 700 EUR). Und in den letzten 10 Jahren gab es noch zwei andere Fälle, die aufwandsmäßig meist noch etwas darunter lagen - ich habe das schon immer bar bezahlt, wenn so etwas absehbar war - zurückblickend eine gute Entscheidung.


    D.h. ich kann es jetzt einfach nur probieren und schon mal noch in Eigenregie ein Tathergangsprotokoll anfertigen und hoffe, dass das FA den Vorgang akzeptiert?

    • Offizieller Beitrag

    D.h. ich kann es jetzt einfach nur probieren und schon mal noch in Eigenregie ein Tathergangsprotokoll anfertigen und hoffe, dass das FA den Vorgang akzeptiert?

    Versuch macht klug.


    ich habe das schon immer bar bezahlt, wenn so etwas absehbar war - zurückblickend eine gute Entscheidung.

    Du hast dem Geschädigten das bar bezahlt? Darüber sollten dann aber auch entsprechende ordnungsgemäße Quittungen/Nachweise vorliegen. Das FA wird dann nämlich ggf. entsprechende Kontrollmitteilungen zu Akten des Geschädigten schicken, um zu verhindern, dass dieser die auf ihn lautende und von ihm sicherlich per Banküberweisung gezahlte Rechnung bezüglich der enthaltenen Lohnkostenanteile nicht zusätzlich im Rahmen der Handwerkerkosten i.S.d. § 35a EStG geltend gemacht. Ein umsichtig arbeitender Mitarbeiter im FA wird so handeln.

  • Uiuiui, falsches Wort, sorry. "Bar" natürlich nicht im Sinne von "in die Hand" gedrückt. Ich meint natürlich *selbst* bezahlt, ohne auf eine Versicherung zurückzugreifen, und es der Versicherung auch nicht mitzuteilen, wenn erste Schätzungen einen Schaden im dreistelligen ergeben haben.

    • Offizieller Beitrag

    Ihm überwiesen ändert aber auch nichts an den Folgen. Nur andere Zahlungsart von Dir und andere Nachweise zwecks Glaubhaftmachung. Wenn er die Rechnung auf seinen Namen hat und das selber überwiesen hat, besteht das beschriebene Problem.

  • Jetzt hab ich's geschnallt. Die Alt-Fälle liegen ein paar Jahre zurück, verschwommen erinnere ich mich, dass es da Quittungen etc. gab. Im aktuellen Fall war die Rechnung ja direkt an uns adressiert.

    Danke für den Hinweis, hab das in (hoffentlich ferner) Zukunft auf dem Schirm.