Hallo,
meine Frau (Angestellte im öffentlichen Dienst) hat letztes Jahr auf einer Heimfahrt von der Arbeitsstelle aufgrund einer Straßensperrungen wenden müssen und dabei rückwärts einen Gartenzaun demoliert. Der PKW ist auch beschädigt, aber nicht repariert. Den Eigentümer kennen wir, haben daher direkt Kontakt aufgenommen. Dieser hat den Zaun durch eine Fachfirma instand setzen lassen, die Rechnung wurde uns geschickt und wir haben das bezahlt.
Die Frage ist nun: Können wir diese Instandsetzungskosten für den Zaun in den Werbungskosten ansetzen?
Dazu zwei Bemerkungen:
- Wir haben die Kosten selbst getragen (aufgrund der Höhe der Kosten hätte sich für uns eine Höherstufung in der Kfz-Haftpflicht langfristig nicht gelohnt)
- Weil wir den Eigentümer kannten, gibt es hier kein Polizeiprotokoll oder ähnliches.
Kann dies zu Problemen führen?