vorangegangene Betriebsausgaben

  • Hallo,

    ich habe vor meiner Gründung verschiedene Ausgaben gehabt, die ich schon vom privaten Konto gezahlt habe. Wenn ich diese jetzt buchen will, kann ich die nur in die Kasse buchen, was ja falsch ist, denn das Geld ist da ja nicht.


    Muss ich erst eine Privateinlage buchen, um die Rechnung / Kosten dagegen zu buchen oder gehört sowas auf das Verrechnungskonto?


    Danke für eure Antwort.


    VG

  • Du solltest dringend einen Beratungstermin bei einem Steuerberater machen, mit dem Dein Geschäftsmodell besprechen und die wichtigsten Vorgehensweisen absprechen. Ggf. bei der Buchhaltung weitergehende Unterstützung einholen, falls Du das nicht "gelernt" hast und Dich erst einarbeiten musst.

  • Du solltest dringend einen Beratungstermin bei einem Steuerberater machen, mit dem Dein Geschäftsmodell besprechen und die wichtigsten Vorgehensweisen absprechen. Ggf. bei der Buchhaltung weitergehende Unterstützung einholen, falls Du das nicht "gelernt" hast und Dich erst einarbeiten musst.

    Sorry, aber die Antwort hilft mir ja nun gar nicht weiter. Ich wollte doch nur eine Antwort auf meine Frage. Vielen Dank

  • Man kann sich aber auch belesen. Je nachdem wie groß Dein Business ist. Wenn keinerlei Erfahrungen vorliegen, ist der Gang zu Angehörigen der steuerberatenen Zunft jedoch empfehlenswert. Ich habe/hatte das auch vor der Brust, aber mithilfe des Internet und den Hinweisen des Buhl Wiso Steuer Sparbuch ist schon das ein und andere möglich, aber zeitintensiv und für Fehler muss man selber gerade stehen, mit all seinen Folgen!

    Nachtrag: Das hättest Du allerdings besser vor der Gründung gemacht, so war jedenfalls meine Vorgehensweise.

  • Man kann sich aber auch belesen. Je nachdem wie groß Dein Business ist. Wenn keinerlei Erfahrungen vorliegen, ist der Gang zu Angehörigen der steuerberatenen Zunft jedoch empfehlenswert. Ich habe/hatte das auch vor der Brust, aber mithilfe des Internet und den Hinweisen des Buhl Wiso Steuer Sparbuch ist schon das ein und andere möglich, aber zeitintensiv und für Fehler muss man selber gerade stehen, mit all seinen Folgen!

    Nachtrag: Das hättest Du allerdings besser vor der Gründung gemacht, so war jedenfalls meine Vorgehensweise.

    Ich habe einen Steuerberater - alles gut soweit. Mir war nur der Buchungsweg nicht klar, und ich wollte mich dazu einmal absichern. ich dachte eigentlich das Forum ist dafür da?!

    • Offizieller Beitrag

    Sofern Du bzw. Dein Steuerberater eine Vorbereitungszeit angeben hat, werden die Geschäftsvorfälle ganz normal gebucht.

    Wieso "Vorbereitungszeit"? Vorweggenommene Betriebsausgaben sind ja schon vom Begriff her vor Aufnahme der eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit entstanden und dienen eben derselben. Und das können nun wirklich Aufwendungen der verschiedensten Art sein.

  • Sofern Du bzw. Dein Steuerberater eine Vorbereitungszeit angeben hat, werden die Geschäftsvorfälle ganz normal gebucht.

    Wieso "Vorbereitungszeit"? Vorweggenommene Betriebsausgaben sind ja schon vom Begriff her vor Aufnahme der eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit entstanden und dienen eben derselben. Und das können nun wirklich Aufwendungen der verschiedensten Art sein.

    Das stimmt von der Begrifflichkeit her schon und ich verbuche es auch erst nach der Gründung, aber im Erfassungsbogen gibt man den Zeitraum an, ab wann man mit den "Vorbereitungen" beginnt auch mit an.

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt von der Begrifflichkeit her schon und ich verbuche es auch erst nach der Gründung, aber im Erfassungsbogen gibt man den Zeitraum an, ab wann man mit den "Vorbereitungen" beginnt auch mit an.

    Die Angabe in dem Vordruck dient der zutreffenden Erteilung der entsprechenden Steuersignale seitens des FA, damit etwaige Steuererklärungen (Erklärungen, Anmeldungen, EÜR etc.) auch überwacht und verarbeitet werden können. Das bedeutet aber nicht, dass diese Angabe in Stein gemeißelt ist. Merkt man hinterher, dass doch entsprechende Kosten angefallen sind, dann kann das natürlich im Rahmen entsprechender EÜRs oder Steuererklärungen/-anmeldungen geltend gemacht werden.

  • Muss ich erst eine Privateinlage buchen, um die Rechnung / Kosten dagegen zu buchen oder gehört sowas auf das Verrechnungskonto?

    Ich würde beides machen. In jedem anderen Programm würde man sowieso Aufwand an Privateinlage buchen. Das sollte über die manuelle Buchung auch in WISO MB gehen, von Buhl vorgesehen ist eher die Variante Aufwand im Verrechnungskonto buchen und dann das Konto mit der Privateinlage wieder auf Null bringen.