Löschen einer Einheit, wenn "bereit zum Versand"
- ChrisAUR
- Unerledigt
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Billy
Hat den Titel des Themas von „Löschen einer Einheit“ zu „Löschen einer Einheit, wenn "bereit zum Versand"“ geändert. -
Mach ein Ticket beim Support auf. Das geht IMHO gar nicht, dass ich ein Objekt nicht löschen kann bevor es versandt ist. Wobei ich so eine Ahnung habe, warum das nicht geht. Ein Schelm wer dabei Böses denkt.
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Wobei ich so eine Ahnung habe, warum das nicht geht. Ein Schelm wer dabei Böses denkt.
Bitte lasse solche Anspielungen. Wenn Du Fakten kennst, die das belegen, dann her damit.
Ansonsten gebe ich Dir Recht: verstehe ich auch nicht, warum es an der Stelle vor dem Versand nicht änderbar/löschbar ist. Muß man wirklich bei Buhl hinterfragen.
P.S.: falls Du Dich wunderst - habe meine vorherige Antwort gelöscht, weil ich mit der Gedanklich auf dem falschen Dampfer war.
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Kein Problem Billy, ich kann meine Ahnung gerne konkretisieren:
Mit der Grundversion des Programms kann ich Erklärungen für bis zu 3 Grundstücke abgeben. Vor dem Status "Bereit zum Versand" kann ich den Entwurf, so wie er im Originalformular aussieht herunterladen. Das mache ich, dann lösche ich das Objekt und mach das nächste, lösche dann wieder usw. und mach auf diese Art die Grundsteuererklärung für X Objekte ohne extra zu zahlen. Die heruntergeladenen Formulare verwende ich dann für die tatsächliche Abgabe in Elster.
Aber bereits spätestens mit der Generierung des Entwurfs kann ich ein Objekt nicht mehr löschen. Von daher eine für mich akzeptable Art von Lizenzmanagement. Blöd ist halt nur, wenn du 3 Erklärungen gemacht hast und dann feststellst, dass eine falsch ist auf Grund mangelhafter Information im Programm. Siehe Denkmalschutz in Bayern.
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Mit der Grundversion des Programms kann ich Erklärungen für bis zu 3 Grundstücke abgeben. Vor dem Status "Bereit zum Versand" kann ich den Entwurf, so wie er im Originalformular aussieht herunterladen. Das mache ich, dann lösche ich das Objekt und mach das nächste, lösche dann wieder usw. und mach auf diese Art die Grundsteuererklärung für X Objekte ohne extra zu zahlen. Die heruntergeladenen Formulare verwende ich dann für die tatsächliche Abgabe in Elster.
Alles richtig - es könnte also eventuell so gewollt sein, um die von Dir geschilderte mißbräuchliche Nutzung zu verhindern. Allerdings wozu das Ganze? Denn man kann das Ganze auch gleich kostenlos in ELSTER machen, zumal die Hilfen Deiner Meinung nach ja besser sind.
Aber bereits spätestens mit der Generierung des Entwurfs kann ich ein Objekt nicht mehr löschen. Von daher eine für mich akzeptable Art von Lizenzmanagement.
Da stimme ich Dir zu, wenn das der Grund ist. Die Lizenzprüfung sollte sich ausschließlich an den tatsächlich abgegebenen Erklärungen orientieren.
Warten wir also ab, was Buhl dazu meint.
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Allerdings wozu das Ganze? Denn man kann das Ganze auch gleich kostenlos in ELSTER machen, zumal die Hilfen Deiner Meinung nach ja besser sind.
Ich denke, dass viele Anwender von WISO Grundsteuer alte Buhl Kunden sind, die, so wie ich, darauf vertraut haben, dass Buhl besser durch dieses Thema führen als Elster. So wie sie es z.B. vom WISO Steuersparbuch gewohnt sind.
Und ich bin in der Tat von den Miteigentümern unserer WEG (8 an der Zahl) gefragt worden, ob ich das für sie mal schnell mit meinem Programm machen könnte. Was ich nicht nur wegen der Lizenz abgelehnt habe. -
Ich habe mich bei der Erfassung einer Einheit ganz am Anfang geirrt, ich wählte "Wohnungseigentum" statt "Mietwohngrundstück"
Jetzt kann ich dies aber anscheinend weder korrigieren, noch kann ich das Objekt löschen.
Löschung eines Grundstückes/Immobilie
Hat jemand eine Idee wie ich dies noch retten kann?
Gar nicht. Aber von vorne beginnen mittels Anlage eines neuen Falles geht immer.
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Habe auch versucht, eine fehlerhafte, zum Versand bereite Erklärung zu löschen. Gleicher Effekt wie schon beschrieben. Habe daraufhin in der Erklärung einige Informationen zum Grundstück gelöscht in der Hoffnung, dass der Status "zum Versand bereit" sich ändert. Falsch gedacht. Trotz fehlender Informationen in der Erklärung bleibt es bei dem Status "zum Versand bereit" und sie ist nicht löschbar.
Ein Fehler oder ein Feature?
Gaudeamus
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Ein Fehler oder ein Feature?
Das wissen wir nicht. Die Antwort kann nur der Support liefern.
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Ein Fehler oder ein Feature?
Aber von vorne beginnen mittels Anlage eines neuen Falles geht immer.
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Aber bereits spätestens mit der Generierung des Entwurfs kann ich ein Objekt nicht mehr löschen. Von daher eine für mich akzeptable Art von Lizenzmanagement.
Da stimme ich Dir zu, wenn das der Grund ist. Die Lizenzprüfung sollte sich ausschließlich an den tatsächlich abgegebenen Erklärungen orientieren.
Warten wir also ab, was Buhl dazu meint.
Tut sie ja auch. Ich war zwischenzeitlich bei 10 angelegten Fällen.
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Tut sie ja auch. Ich war zwischenzeitlich bei 10 angelegten Fällen.
Die alle bereit zum Versand sind?
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Tut sie ja auch. Ich war zwischenzeitlich bei 10 angelegten Fällen.
Oh ja, tatsächlich man kann wohl zunächst beliebig viele Objekte hinzufügen. Dann ist es noch unverständlicher, warum man am Ende nicht löschen kann.
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Dann ist es noch unverständlicher, warum man am Ende nicht löschen kann.
Damit man nicht vermeintlich falsche bereits fertiggestellte Fälle ganz schnell löscht, weil es ja eben keine Rückversicherung gibt. Wenn weg, dann weg.
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Damit man nicht vermeintlich falsche bereits fertiggestellte Fälle ganz schnell löscht, weil es ja eben keine Rückversicherung gibt.
Dann sollte man die einbauen. So wird ein Löschen von Fällen verhindert, die falsch sind. Das ist doch einfach inakzeptabel.
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Damit man nicht vermeintlich falsche bereits fertiggestellte Fälle ganz schnell löscht, weil es ja eben keine Rückversicherung gibt.
Dann sollte man die einbauen. So wird ein Löschen von Fällen verhindert, die falsch sind. Das ist doch einfach inakzeptabel.
Denke ich auch. Ist aber allerdings doch kein Problem, solange man eine unbegrenzte Anzahl an Fällen anlegen kann. Und den Fallnamen kann man meiner Erinnerung nach auch ändern.
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Denke ich auch. Ist aber allerdings doch kein Problem, solange man eine unbegrenzte Anzahl an Fällen anlegen kann.
Ein unlösbares Problem nicht. Aber so ist man gezwungen, alle Eingaben neu zu machen. Das ist machbar, aber nun wirklich nicht "elegant".
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Es ist meines Erachtens mehr als unbefriedigend, dass man eine Erklärung, welche versandbereit ist, nicht mehr ändern und auch nicht mehr löschen kann. Dieser Fehler solltte dringend behoben werden, dafür hat keiner Verständnis. Enttäuschend!
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Es ist meines Erachtens mehr als unbefriedigend, dass man eine Erklärung, welche versandbereit ist, nicht mehr ändern und auch nicht mehr löschen kann. Dieser Fehler solltte dringend behoben werden, dafür hat keiner Verständnis. Enttäuschend!
Ändern und löschen kannst du auch nachdem eine Erklärung versandbereit ist. Aber, und das ist das eigentlich fehlerhafte: Ganz egal was du eingibst und was du löschst, der Status deiner Erklärung ändert sich nicht mehr.
Probiere es aus: Lösche in einer Erklärung alle Eingaben, mache sie damit fehlerbehaftet und betrachte den Status.
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Ändern und löschen kannst du auch nachdem eine Erklärung versandbereit ist. Aber, und das ist das eigentlich fehlerhafte: Ganz egal was du eingibst und was du löschst, der Status deiner Erklärung ändert sich nicht mehr.
Was ja auch richtig ist, wenn man den Überblick behalten möchte, welche Angaben man bei der abgegebenen Erklärung wo in den Masken getätigt hat.
Zum Ausprobieren lassen sich ja unbegrenzt Fälle anlegen.