Ist ein 3D Drucker ein GWG? Abschreibung?

  • Hallo zusammen,


    eindeutige Antworten zu meinem Thema habe ich bisher nicht gefunden.


    Bei uns wird dieses Jahr (2023) ein neuer 3D Drucker für €4199,- angeschafft.


    Nun würden mich folgende Punkte interessieren


    - ist dieser als GWG zu sehen? Er ist selbständig nutzbar und braucht keinen PC zum arbeiten.

    - wie lange soll bzw. muss dieser abgeschrieben werden - habe was mit 3-5 Jahren gelesen. Darf ich es mir aussuchen? Nach welchen Kriterien sind es 3, 4 oder 5 Jahre?


    Hat jemand Erfahrungswerte zu meinen Fragen?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Moin,

    Lies Mal hier: https://www.haufe.de/finance/b…sgeraeten_186_343744.html

    Danach kannst Du ihn im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben.

    Das würde ich für einen 3D-Drucker in Frage stellen wollen und finde ich auch auf der verlinkten Seite auch so nicht erwähnt. ;)


    Der hat eine vollkommen andere Funktion als ein "Drucker" und ist auch im BMF-Erlass nicht erwähnt.


    Zudem:

    ... braucht keinen PC zum arbeiten.

  • OK, danke für den Einwand. Ich dachte, Drucker meint auch die 3d Geräte. Bzgl. der eigenen Nutzbarkeit frage ich mich gerade, wie Vorlagen erstellt werden und an den Drucker gesendet werden :/

  • danke für den Einwand. Ich dachte, Drucker meint auch die 3d Geräte. Bzgl. der eigenen Nutzbarkeit frage ich mich gerade, wie Vorlagen erstellt werden und an den Drucker gesendet werden

    Sollte m.E. doch nicht anders sein als es bei (Werkzeug-)Maschinen heutzutage auch der Fall ist. Es gibt doch fast gar nichts mehr, was nicht mit Kabel, WLAN oder Speicherkarten etc. gefüttert wird und dann solo funktioniert.

  • Drucker meint auch die 3d Geräte

    Würde ich auch davon ausgehen weil:

    Es sich um eine digitale Computerhardware, /Peripheriegerät handelt. Oft wird ein 3D-Drucker auch als Druck-Roboter bezeichnet.

    Bzgl. der eigenen Nutzbarkeit frage ich mich gerade, wie Vorlagen erstellt werden und an den Drucker gesendet werden

    Veraltet Lochstreifen einschieben?;)

    fertige Vorlagen kann man sich im Netz bestellen.

  • Drucker meint auch die 3d Geräte

    Würde ich auch davon ausgehen weil:

    Was ich aber durch noch keinen einzigen, offiziellen oder inoffiziellen, Beitrag im Netz so bestätigt gefunden habe. Fast ausschließlich wird die Meinung vertreten, dass 3D-Drucker eben nicht unter diese Regelung fallen. Man stelle sich beispielhaft nur die "Drucker" der Zahntechniker vor. Die sind im Prinzip nichts anderes als ein 3D-Drucker und laufen auch über AfA.


    Man darf die gewerblichen "Maschinen" m.E. nicht so verallgemeinern.


    Im Zweifel sollte ein Steuerberater aufgesucht werden oder aber ein Antrag auf verbindliche Auskunft an das FA gestellt werden.

  • OK, danke für den Einwand. Ich dachte, Drucker meint auch die 3d Geräte. Bzgl. der eigenen Nutzbarkeit frage ich mich gerade, wie Vorlagen erstellt werden und an den Drucker gesendet werden :/

    Der 3D Drucker ansich ist ohne Daten von einem PC völlig nutzlos, die Daten kommen ggf vom Kunden auf einem USB Stick und könnten somit vom Betreiber der als Dienstleistung 3D Druckteile herstellt, ohne PC auf den Drucker geladen werden, allerdings sieht die Praxis da anders aus und die Daten kommen per email. Also in der Praxis wird der Drucker nicht ohne PC oder Smartphone verwendet, allerdings könnt er ohne PC betrieben werden.

  • Die maßgeblichen als "Drucker" zu betrachtenden Ausgabegeräte werden im BMF-Erlass explizit aufgeführt:

    Zitat


    c)Ausgabegeräte: Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher und „Computer-Bildschirm“ oder auch Monitor oder Display (dient der Darstellung der Benutzeroberfläche und der Datenausgabe) sowie „Drucker“ (Geräte, die Computerdaten in graphischer Form auf Papier oder Folien bringen, Non-Impact-Drucker (anschlagfrei, Laserdrucker, Tintenstrahldrucker) und Impact-Drucker [Nadeldrucker]).

    3D-Drucker sind da eben nicht aufgeführt und fallen demnach nicht unter diese Sonderregelung.


    2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf


    Und das macht in meinen Augen auch Sinn, denn, wie oben schon beschrieben, ist ein 3D-Drucker bei genauerer Betrachtung eben eher ein Werkzeug bzw. eine Maschine zur Fertigung diverser Gegenstände. .