Ist WISO für mich geeignet?

  • Hallo erst mal,

    ich habe bisher meine Steuererklärung vom StBerater machen lassen, der wird aber langsam schon teuer und fette Nachzahlung habe ich auch noch!

    Aktuell hab ich die Erklärung 2021 auf dem Tisch, hier möchte der StB daß ich die überprüfe und ihm die Freigabe für die Übermittlung ans FA gebe. Überprüfen...da fehlt mir das Wissen!

    Ich möchte in Zukunft meine Erklärung selbst machen, habe aber gerade einen YouTube-Beitrag vom SWR Marktcheck gesehen, (Welche PC-Programme helfen am besten). Hatte mich eigentlich schon für WISO entschieden, da sagt die Finanzexpertin, daß WISO bei "Nebeneinkünfte mit Gewinnermittlung" nicht genutzt werden darf. Hier ist Elster anzuwenden!

    Der Beitrag ist von 2021, ist das noch so? Wir haben mehrere Mieteinnahmen, also "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" ,natürlich diese, um Gewinne zu erzielen.

    Mein StBerater hat für jede Einheit eine Erklärung bzw. eine Berechnung gemacht (§27 Abs.1 StBVV) und diese sich auch mit 121,25 € ohne MwSt pro Einheit bezahlen lassen.

    Hier die Frage: Kann ich WISO für mich nutzen? ( Lohnempfänger in ATZ mit 3 Mietobjekten) oder besteht das Finanzamt auf Elster?

    Danke schon mal für die Antworten bzw eure Hilfe

  • Hatte mich eigentlich schon für WISO entschieden, da sagt die Finanzexpertin, daß WISO bei "Nebeneinkünfte mit Gewinnermittlung" nicht genutzt werden darf. Hier ist Elster anzuwenden!

    Das wurde da so, ohne Hinweis auf eine bestimmte Programmversion oder Einkunftsart, gesagt? Stimmt so nicht und ist von der Art der Einkünfte sowie Programmversion abhängig gewesen.


    Der Beitrag ist von 2021, ist das noch so?

    Nein, das ist ab Programmversion 2023 für ESt 2022 anders. Da gibt es nur noch eine Programmversion, die eben auf verschiedenen System installiert werden kann. In den Vorjahren war das noch anders.


    Hier die Frage: Kann ich WISO für mich nutzen? ( Lohnempfänger in ATZ mit 3 Mietobjekten) ...

    Grundsätzlich kein Problem. Bei (mehreren) Mietobjekten würde ich mir das ohne Grundkenntnisse im Steuerrecht aber dennoch gut überlegen.


    Die Erklärung von Vermietungseinkünften unterstützt jedes mir bekannte Produkt aus dem Hause Buhl. Das war auch 2021 so.

    Früher gab es auch WOSO Steuer:Start, welches nur für Arbeitnehmer geeignet war.

    Leistungsübersicht Steuerprogramme WISO 2022 .pdf

  • Früher gab es auch WOSO Steuer:Start, welches nur für Arbeitnehmer geeignet war.

    Ich habe ja auch geschrieben: Jedes mir bekannte ...

    Bei (mehreren) Mietobjekten würde ich mir das ohne Grundkenntnisse im Steuerrecht aber dennoch gut überlegen

    Wenn er die Überschussermittlung des Steuerberaters für die letzten Jahre in Händen hat, ist es nicht so dramatisch. Da muss er ja nicht bei Null

    beginnen. Die Programme bieten doch auch Hilfen an.

  • Danke für die Antworten

    Ich hatte letztes Jahr einige Grundsteuerklärungen mit Elster gemacht, bisher hat keiner vom FA gemeckert! Ich denke, ich könnte das mit WISO schaffen. Werde es mal als Testversion herunterladen und anfangen...sollte es Probleme geben, könnte ich ja die Beratung zukaufen...

    nach dem was ich gesehen habe sind das bei mir 289€ plus 3x 99€ für die Wohneinheiten macht: 586€...das läppert sich zwar auch, ist aber immer noch günstiger als der StB...der will 960€ für die 2021er-StErklärung

    Ist das mit dem nachträglichen Zukaufen überhaupt möglich oder muss die Entscheidung für die Beratung schon im ersten Schritt getroffen werden?

    und....wenn die dann einmal im System ist, sollte das Jahr drauf die Erklärung relativ leicht zu erstellen sein...also im 2.Jahr sollte ich es spätestens alleine schaffen!

  • Ist das mit dem nachträglichen Zukaufen überhaupt möglich oder muss die Entscheidung für die Beratung schon im ersten Schritt getroffen werden?

    Das sollte jederzeit möglich sein. Ist aber doch auch alles auf den entsprechenden Seiten nachzulesen.

  • Ich habe gerade die Steuererklärung 2021 vom StB geprüft, d.h. mit der von 2020 verglichen. Da stehen Dinge (Abschreibung Bürostuhl) von 2007 drin, die mein jetziger StB nicht wissen konnte, weil ich es ihm nicht mitgeteilt habe und weil ich es schon selbst vergessen hatte! Das bedeutet, die Info stammt vom FA und mein StB hat hierauf Zugriff...er machte die Erklärung übrigens mit Datev die dann mit Elster übermittelt wird, so habe ich das hier entnommen.

    Meine Frage wäre: holt sich nach Eingabe der persönlichen Daten (Steuernummer etc) auch Wiso Daten vom Finanzamt? Würde natürlich so einiges erleichtern!

  • Ich habe gerade die Steuererklärung 2021 vom StB geprüft, d.h. mit der von 2020 verglichen. Da stehen Dinge (Abschreibung Bürostuhl) von 2007 drin, die mein jetziger StB nicht wissen konnte, weil ich es ihm nicht mitgeteilt habe und weil ich es schon selbst vergessen hatte!

    Die aber ggf. auch schon ausgelaufen ist, bei z.B. 13 Jahren gewöhnlicher Nutzungsdauer eines Bürostuhls laut amtlicher AfA-Tabelle.


    Das bedeutet, die Info stammt vom FA und mein StB hat hierauf Zugriff...er machte die Erklärung übrigens mit Datev die dann mit Elster übermittelt wird, so habe ich das hier entnommen

    Vom FA hat er zu V+V mit Sicherheit keine Zahlen übermittelt bekommen.


    Meine Frage wäre: holt sich nach Eingabe der persönlichen Daten (Steuernummer etc) auch Wiso Daten vom Finanzamt? Würde natürlich so einiges erleichtern!

    Welche Daten sich eine Software über den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) kannst Du vorher nachlesen (Programm oder auch Elster) und bekommst es anschließend in der Software auch angezeigt.


    Du solltest die Sachen m.E. evtl. doch dauerhaft einem Profi anvertrauen.

  • Du solltest die Sachen m.E. evtl. doch dauerhaft einem Profi anvertrauen.

    Ich würde jemand, der es mit einem Steuerprogramm versuchen will, nicht entmutigen. Professionelle Hilfe kann er doch auch über Buhl zubuchen.

    Das erste Jahr ist immer das schwierigste, danach wird es schon etwas einfacher und irgendwann kehrt Routine ein.

  • Du solltest die Sachen m.E. evtl. doch dauerhaft einem Profi anvertrauen.

    Ich würde jemand, der es mit einem Steuerprogramm versuchen will, nicht entmutigen.

    Ich kenne aus der Praxis nicht wenige Fälle, da wäre der Rat eines Profis günstiger gewesen als die Ersparnis durch Eigenleistung. Und genau deshalb muss man als Forum auf Risiken hinweisen, wenn man anhand der Fragestellung erkennt, dass sich die steuerlichen Grundkenntnisse auch nach Jahren des Vermieterlebens offensichtlich in Grenzen halten. Nur mit einfach Vorjahr/e abgleichen ist es eben nicht getan. Es geht ja zudem im Beraterwesen um steuergestalterische Hinweise für das künftige Steuerbürgerleben und das kann eine nachträgliche Begutachtung der selber erstellten Daten sicherlich nicht leisten. Da ist eine kontinuierliche Beraterleistung sicherlich zu bevorzugen. Meine Meinung aus reichlich Praxis. Und Geld scheint ja nun vorhanden und nicht der Knackpunkt zu sein.

  • Ich denke auch…miwe4 hat recht. Vielen Dank für die Ratschläge.

    Werde mir wieder einen Steuerberater suchen, der kümmert sich dann auch um evtl Rückfragen. Mit meinem jetzigen bin ich recht unzufrieden…hat 10 Monate für die Erklärung gebraucht und ich bereite alles sehr gut und sortiert vor.

  • Ich denke auch…miwe4 hat recht. Vielen Dank für die Ratschläge.

    Werde mir wieder einen Steuerberater suchen, der kümmert sich dann auch um evtl Rückfragen.

    Gerne. Würde ich in der Tat auch so machen.


    Mit meinem jetzigen bin ich recht unzufrieden…hat 10 Monate für die Erklärung gebraucht und ich bereite alles sehr gut und sortiert vor.

    Die haben nun wirklich alle Hände voll zu tun. U.a. die Grundsteuererklärungen haben das Problem verschärft. Aber seine Rechnung finde ich wirklich nicht zu teuer, im Gegenteil. Schau Dir mal in der Software unter dem Reiter "Rechner" den Gebührenrechner für Steuerberatung an.