Umsatzsteuererklärung - Vorauszahlungen werden nicht übernommen, wenn das Formular 2022 für 2023 verwendet wird

  • Moin,

    ich habe eben mal aus planungstechnischen Gründen eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 (mit dem Steuerformular von 2022 - das für 2023 ist ja noch nicht abrufbar) erstellt. Dabei wird leider keine einzige Umsatzsteuervorauszahlung ins Steuerformular übernommen. Meine Frage: Ist der Grund dafür das veraltete Steuerformular oder habe ich irgendwas falsch eingegeben. Vielleicht kann das auch jemand mal kurz bei sich ausprobieren?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuererklärung - Zahlungen aus Umsatzsteuervorrauszahlungen werden nicht übernommen wenn das Umsatzsteuerformular 2022 für 2023 verwendet wird“ zu „Umsatzsteuererklärung - Vorauszahlungen werden nicht übernommen, wenn das Formular 2022 für 2023 verwendet wird“ geändert.
  • Sind die Beträge auch mit dem Programm überwiesen worden? Sonst wird auch nichts übertragen.

  • Das Formular für die Umsatzsteuerklärung 2023 müsste längst verfügbar sein.

    Der Rhythmus der Veröffentlichung der Programmanpassungen läuft bei Software etwas anders.
    Siehe auch Vorjahr(e): Jahresaktualisierung 2023


    Bei einer Betriebsaufgabe muss die Umsatzsteuererklärung bekanntlich innerhalb eines Monats nach Beendigung der Tätigkeit eingereicht werden.

    Da gibt es dann andere Wege.

  • Der Rhythmus der Veröffentlichung der Programmanpassungen läuft bei Software etwas anders.

    Finde ich jetzt nicht wirklich gut. Die für die Jahreserklärung 2023 erforderliche ERiC-Version wurde immerhin bereits am 27.02.2023 veröffentlicht.

    In der Webanwendung Mein ELSTER wird die Umsatzsteuererklärung für 2024 erstmals bereits am 01.01.2024 freigeschaltet, bisher kam die immer

    erst Ende März, aber immerhin im laufenden Jahr. Wenn die Programmanbieter wollten, könnten die die aktuelle Jahresversion auch im März freischalten.

  • Okay, aber unabhängig davon, dass das Formular nicht aktuell ist, müsste die Software doch die richtigen Werte in das alte Formular eintragen, wenn ich eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 erstelle, oder?



    SAMM

    Zitat


    Sind die Beträge auch mit dem Programm überwiesen worden? Sonst wird auch nichts übertragen.

    Wie meinst Du das? Die Beträge wurden abgebucht bzw. auf mein Konto überwiesen. In Mein Büro habe ich sie dann unter Zahlungen Bank /Kasse beim entsprechenden Konto als Umsatzsteuervorauszahlung gebucht.

  • Hallo D.T.Schneiderlein,

    ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt, weil mir das Programm nicht vorlag. Die Frage ist: Hast Du auch in Umsatzsteuervoranmeldung den Versand durchgeführt? Grüner Punkt statt schwarzer Punkt. Siehe Bild hier
    Umsatzsteuererklärung Vorauszahlungssoll abweichend

  • Sind die Beträge auch mit dem Programm überwiesen worden? Sonst wird auch nichts übertragen.

    Nur mal interessehalber: Dann aber doch auch nur als VZ-Soll in die USt-Jahreserklärung des Jahres für das auch die UStVA war, oder?


    Das kann doch nicht funktionieren:

    ich habe eben mal aus planungstechnischen Gründen eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2023 (mit dem Steuerformular von 2022 - das für 2023 ist ja noch nicht abrufbar) erstellt. Dabei wird leider keine einzige Umsatzsteuervorauszahlung ins Steuerformular übernommen.


    Weshalb man das dann doch bejahen müsste:

    Meine Frage: Ist der Grund dafür das veraltete Steuerformular ...

  • Die Voranmeldungen wurden alle mit Mein Büro gemacht (habe grüne Punkte).

    Ich meine hier an dieser Stelle müsste das Programm doch die Vorauszahlungen eintragen:


    Alle anderen Werte werden ja auch eingetragen und wenn ich eine EÜR erstelle (ebenfalls mit dem veralteten Formular) dann funktioniert das ja auch.

  • Die Voranmeldungen wurden alle mit Mein Büro gemacht (habe grüne Punkte).

    Ich meine hier an dieser Stelle müsste das Programm doch die Vorauszahlungen eintragen:


    Alle anderen Werte werden ja auch eingetragen und wenn ich eine EÜR erstelle (ebenfalls mit dem veralteten Formular) dann funktioniert das ja auch.

    Wenn Du wissen willst was Du noch zahlen musst, wieso erstellst Du nicht eine USt-Vorauszahlung für Dezember oder Quartal 3, dann siehst Du es doch was derzeit noch offen ist

  • Darum geht es mir nicht. Ich habe mich nur gewundert, dass die Zahlungen nicht ins Formular übernommen wurden. Möglicherweise habe ich ja irgendeinen Fehler gemacht und komme nun insgesamt zu völlig falschen Ergebnissen.
    Eine Zahl, die aktuell benötige, ist der Jahresgewinn. Der wird mir (hoffentlich) im EÜR Formular korrekt ausgegeben. Darum hatte ich Sorge, dass ich Buchungsfehler habe, die sich dann auch auf den Jahresgewinn auswirken.

  • Ja, nur, dass die Auswertungen andere Ergebnisse liefern als die EÜR. Der Betrag der im EÜR Formular steht, ist bei mir 50% höher als der Betrag, der unter EÜR in Rechnungs-/ und Buchhaltungslisten zu finden ist. Unter Rechnungs- und Buchhaltungslisten werden ja nur die direkten Buchungen angezeigt. Ich brauche aber das Ergebnis, dass für das Finanzamt relevant ist. Eigentlich ganz schön doof, dass die Formulare immer erst im Folgejahr eingepflegt werden.

  • Ja, nur, dass die Auswertungen andere Ergebnisse liefern als die EÜR. Der Betrag der im EÜR Formular steht, ist bei mir 50% höher als der Betrag, der unter EÜR in Rechnungs-/ und Buchhaltungslisten zu finden ist. Unter Rechnungs- und Buchhaltungslisten werden ja nur die direkten Buchungen angezeigt. Ich brauche aber das Ergebnis, dass für das Finanzamt relevant ist. Eigentlich ganz schön doof, dass die Formulare immer erst im Folgejahr eingepflegt werden.

    Hast Du Ist-Versteuerung und die Auswertungen beinhalten noch die "Offen" Konten?

  • Eigentlich ganz schön doof, dass die Formulare immer erst im Folgejahr eingepflegt werden.

    Das ist auch nicht bei jedem Anbieter so. Ich habe bei mir u. a. ein Steuerprogramm für das Jahr 2022 installiert, das auch eine Gewinnerfassung für das Jahr 2023 unterstützt. Dort könnte ich auch eine Umsatzsteuererklärung für 2023 anlegen und das bereits seit Mitte März 2023.

  • Ich habe bei mir u. a. ein Steuerprogramm für das Jahr 2022 installiert, das auch eine Gewinnerfassung für das Jahr 2023 unterstützt. Dort könnte ich auch eine Umsatzsteuererklärung für 2023 anlegen und das bereits seit Mitte März 2023.

    Das geht mit der Steuersoftware von Buhl ebenfalls problemlos, wenn man diese aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus anstößt. Das hier ist aber keine "Steuersoftware" wie eben diese anderen Produkte. Und nur um WISO Mein Büro Desktop geht es hier.

  • Zitat

    Das geht mit der Steuersoftware von Buhl ebenfalls problemlos, wenn man diese aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus anstößt. Das hier ist aber keine "Steuersoftware" wie eben diese anderen Produkte. Und nur um WISO Mein Büro Desktop geht es hier.

    Dann spräche ja aber auch nichts dagegen, das zeitiger in das Steuermodul von Mein Büro einzupflegen. Mich hat das auch schon immer gestört.


    Zitat


    Hast Du Ist-Versteuerung und die Auswertungen beinhalten noch die "Offen" Konten?

    Ich habe leider noch soll-Versteuerung und es gibt noch offene Rechnung. Die Summe der offenen Rechnungen entspricht aber nicht der Differenz zwischen dem Gewinn, der im EÜR-Formular angegeben ist und dem, der in der EÜR-Rechnung unter Rechnungs- und Buchhaltungslisten angegeben wird. Meine Vermutung ist, dass das zusätzlich mit Rechnungen von 2022 zusammenhängt, die erst 2023 bezahlt wurden. Aber wie genau die Zusammenhänge sind, erschließt sich mir nicht. Ab nächstem Jahr stelle ich auf Ist-Versteuerung um - vielleicht wird es dann einfacher. Aber aktuell bekomme ich der Software nicht dieselbe Gewinnberechnung entlockt, wie sie für das EÜR Formular verwendet wird.