Eigene Rechnung erstellen, wenn andere bereits vorhanden

  • Hallo zusammen!


    Mir stellt sich folgende, wohl auch ungewöhnliche Frage: Ich bin auf einer Website angemeldet, über die ich berufliche Ausrüstung verleihe (quasi in den Leerlaufzeiten, die ich es nicht selbst nutze). Dieser Dienst hat seinen Sitz in den Niederlanden und erstellt im Namen der Mietparteien eine Rechnung. Im Endeffekt steht auf dieser Rechnung nicht der niederländische Dienstleister, sondern der Mieter mit seinen Daten. Das Geld wird über die niederländische Online-Plattform ausgezahlt.

    Nun ist die Rechnung der Online-Plattform über die Miete alles, nur nicht logisch (es wird auf Reverse Charge verwiesen, obwohl auf Namen des deutschen Mieters ausgestellt. Umsatzsteuer ist ausgewiesen). Deswegen stellt sich mir die Frage: Ist es erlaubt, dass ich einfach selbst eine Rechnung schreibe (auf Namen des Mieters), obwohl dieses andere Dokument existiert? Und diese Rechnung mit korrekt ausgewiesener Mehrwertsteuer dann mit der Gutschrift verknüpft wird?

  • auch ungewöhnliche Frage

    wenn deren Zusammenhänge verständlich geschildert werden, wäre eine Antwort einfacher.

    Dienst hat seinen Sitz in den Niederlanden und erstellt im Namen der Mietparteien eine Rechnung.

    Also der Dienst schreibt eine Rechnung mit deinem Briefkopf an den Werkzeugmieter. Oder wer aber ist Mietpartei?

    Im Endeffekt steht auf dieser Rechnung nicht der niederländische Dienstleister, sondern der Mieter mit seinen Daten.

    wo steht der Mieter mit seinen Daten? Im Anschriftenfeld oder im Briefkopf?

    alles, nur nicht logisch

    so wie Deine Schilderung??!!

    (es wird auf Reverse Charge verwiesen, obwohl auf Namen des deutschen Mieters ausgestellt. Umsatzsteuer ist ausgewiesen).

    Das Vorhandensein einer UStID auf beiden Seiten einmal dahingestellt.....

    Wahrscheinlich meint der Dienstleister das B2B-Verhältnis zwischen Euch beiden. Aber dann müsstest Du dem NL-Dienstleister eine RG über Mietpositionen u. Dauer stellen. Es ist ja schließlich Dein Wirtschaftsgut, das du entgeltlich an den Vermittlungsdienstleister zur Weitervermietung verleihst.

    Ist es erlaubt, dass ich einfach selbst eine Rechnung schreibe (auf Namen des Mieters), obwohl dieses andere Dokument existiert?

    Als Verleiher müsstest Du eine RG an den NL-Vermittler im stellen RC-Verfahren. Der wiederum an den Ausleiher (Endverbraucher mit Holländischer Umsatzsteuer, wenn es eine Privatperson ist)

    Der Endverbraucher kennt Dich ja nicht sondern hat einen Mietvertrag mit der NL Firma.


    Fazit u. m.M. "wer solche Geschäfte über dritte tätigen möchte/tätigt, sollte sich bei einer Handelskammer über den rechtlichen Ablauf informieren und nicht im Nachhinein auf einer Plattform die Steuer u. Buchhaltungsprogramme vertreibt."

  • Hi,

    Nun ist die Rechnung der Online-Plattform über die Miete alles, nur nicht logisch (es wird auf Reverse Charge verwiesen, obwohl auf Namen des deutschen Mieters ausgestellt. Umsatzsteuer ist ausgewiesen).

    Vielleicht ist diese Rechnung ja an den Mieter gegangen und das ist nur als Info für dich.

  • Dienst hat seinen Sitz in den Niederlanden und erstellt im Namen der Mietparteien eine Rechnung.

    Also der Dienst schreibt eine Rechnung mit deinem Briefkopf an den Werkzeugmieter. Oder wer aber ist Mietpartei?

    Die Info/Aussage stammt aus deren FAQ.

    Auf dem Dokument stehen keine Daten (Adresse, Umsatzsteuernummer) des Online-Portals. Von mir ist lediglich die Umsatzsteuer-ID angegeben - alles andere fehlt. Gemietet hat es ein deutscher Kunde, der den Mietpreis an das Portal gezahlt hat, die es dann abzgl. deren Provision an mich ausgezahlt haben.


    Im Endeffekt steht auf dieser Rechnung nicht der niederländische Dienstleister, sondern der Mieter mit seinen Daten.

    wo steht der Mieter mit seinen Daten? Im Anschriftenfeld oder im Briefkopf?

    Der Mieter steht lediglich im Dokument ganz unten unter der Überschrift "Mieter".


    (es wird auf Reverse Charge verwiesen, obwohl auf Namen des deutschen Mieters ausgestellt. Umsatzsteuer ist ausgewiesen).

    Das Vorhandensein einer UStID auf beiden Seiten einmal dahingestellt.....

    Wahrscheinlich meint der Dienstleister das B2B-Verhältnis zwischen Euch beiden. Aber dann müsstest Du dem NL-Dienstleister eine RG über Mietpositionen u. Dauer stellen. Es ist ja schließlich Dein Wirtschaftsgut, das du entgeltlich an den Vermittlungsdienstleister zur Weitervermietung verleihst.

    Meine UStID ist auf der Rechnung vermerkt. Vom Mieter nicht. Vom Online-Portal auch nicht. Das ganze Dokument lässt keine Rückschlüsse auf das Online-Portal zu - weder ein Name, noch korrekte Rechnungsdaten.

    Mein Wirtschaftsgut habe ich direkt an den Mieter übergeben. Er ist bei mir vorbei gekommen, um es abzuholen und hat es auch wieder persönlich zurückgebracht. Das Portal war lediglich zur Kontaktaufnahme und zum Geldtransfer da - grob vergleichbar mit Kleinanzeigen.de: Ein Käufer zahlt über die "Sicher zahlen"-Funktion, der Verkäufer schickt das Paket los und bekommt das Geld von Kleinanzeigen.de ausgezahlt.


    Vielleicht ist diese Rechnung ja an den Mieter gegangen und das ist nur als Info für dich.

    Der Mieter hat eine ähnliche Rechnung erhalten - nur mit anderen Summen (zusätzlich zum Mietpreis musste er auch noch Provision zahlen und eine Gebühr für die Versicherung. Letztlich benötige ich natürlich für meine Buchhaltung (darum geht es mir hier) auch eine Rechnung/Gutschrift.



    Hier mal ein Screenshot der Rechnung. Persönliche Daten sind unkenntlich gemacht - ansonsten fehlt nichts. Die UStID oben im Dokument ist meine.

  • Als Verleiher müsstest Du eine RG an den NL-Vermittler im stellen RC-Verfahren. Der wiederum an den Ausleiher (Endverbraucher mit Holländischer Umsatzsteuer, wenn es eine Privatperson ist)

    Der Endverbraucher kennt Dich ja nicht sondern hat einen Mietvertrag mit der NL Firma.


    Fazit u. m.M. "wer solche Geschäfte über dritte tätigen möchte/tätigt, sollte sich bei einer Handelskammer über den rechtlichen Ablauf informieren und nicht im Nachhinein auf einer Plattform die Steuer u. Buchhaltungsprogramme vertreibt."

    Um auf diesen Punkt noch einmal einzugehen: Selbst im Mietvertrag ist die Plattform nicht genannt. Insofern besteht der Mietvertrag zwischen dem Ausleiher und mir.


    Und zum Fazit: Doch, genau solche Fragen sind hier richtig, weil es auch um die Bedienung und den täglichen Umgang geht. Wenn andere Nutzer bereits mit ähnlichen Problemen konfrontiert wurden, kann hier schnell und einfach geholfen werden.

  • Das soll eine Rechnung sein? Mir scheint, dass das Portal absolut keine Ahnung hat vom EU-Steuerrecht. Auf dem Blatt fehlt ja fast alles. Wenn Reverse Charge müssten beide USt-ID drauf stehen. Und was heißt "MWst verschoben"? Hört sich wie Steuerhinterziehung an. Und welchen Betrag bekommst Du jetzt, die Brutto 27 oder Netto 22 Euro?

    Eine weitere Rechnung würde ich jedenfalls nicht ausstellen. Es wäre überhaupt erst einmal zu klären, welche Gemengelage hier vorliegt. siehe im Folgenden


    Für mich sieht sie Konstruktion so aus: Die Plattform verlangt im Namen des Vermieters, aber nicht auf dessen Rechnung, sondern auf eigene Rechnung den Betrag vom Mieter. Sie stellt die Rechnung an den Mieter und vereinnahmt und versteuert diese Einnahme. Es ist kein durchlaufender Posten. Anschließend stellt die Plattform eine Gutschriftsrechnung an Dich aus. Sie müsste dort also als Rechnungsaussteller stehen. Das sind dann ihre Aufwendungen.


    Ich empfehle einen Steuerberater zu fragen. Vielleicht weiß der mehr. Denn Du hast folgendes ernstes Problem. Wenn es sich wirklich um Reverse-Charge-Verfahren handelt, muss der Leistungsempfänger die MwSt abführen. Das wäre entweder die Plattform oder eventuell doch der Mieter, der dann aber ein Unternehmen sein muss. Doch du haftest dafür, dass der Leistungsempfänger das auch tut!!! Davon kannst Du dich nur befreien, wenn du nachweist, dessen Unternehmereigenschaft durch eine qualifizierte Prüfung der USt-ID überprüft zu haben. Doch wenn ich lese, dass du keine USt-ID hast, nicht mal von der Plattform (die deshalb ja auch auf die Rechnung gehört) und eigentlich auch gar nicht weißt, wer hier steuerrechtlich als Leistungsempfänger einzuordnen ist bleibt nur ein Rat: Lass die Finger davon. Am besten Portal wechseln, aber da gibt es sicher nicht so viel Auswahl.

  • Das soll eine Rechnung sein? Mir scheint, dass das Portal absolut keine Ahnung hat vom EU-Steuerrecht. Auf dem Blatt fehlt ja fast alles. Wenn Reverse Charge müssten beide USt-ID drauf stehen. Und was heißt "MWst verschoben"? Hört sich wie Steuerhinterziehung an. Und welchen Betrag bekommst Du jetzt, die Brutto 27 oder Netto 22 Euro?

    Genau... in meinen Augen sieht das auch nicht wie eine korrekte Rechnung aus - zumal sie trotz bekannter Umsatzsteuer-ID von mir die niederländische Mehrwertsteuer in Höhe von 21 Prozent ausweisen. Überwiesen wurde mir der Brutto-Betrag.


    Für mich sieht sie Konstruktion so aus: Die Plattform verlangt im Namen des Vermieters, aber nicht auf dessen Rechnung, sondern auf eigene Rechnung den Betrag vom Mieter. Sie stellt die Rechnung an den Mieter und vereinnahmt und versteuert diese Einnahme. Es ist kein durchlaufender Posten. Anschließend stellt die Plattform eine Gutschriftsrechnung an Dich aus. Sie müsste dort also als Rechnungsaussteller stehen. Das sind dann ihre Aufwendungen.

    Laut deren FAQ stellen sie die Rechnung im Namen der beiden Mietparteien aus. Der Mieter hat eine ähnlich aufgebaute "Rechnung" erhalten - nur mit anderen Summen. Er musste die 30 Euro zzgl. Versicherung und zzgl. Provision zahlen.


    Wenn es sich wirklich um Reverse-Charge-Verfahren handelt, muss der Leistungsempfänger die MwSt abführen. Das wäre entweder die Plattform oder eventuell doch der Mieter, der dann aber ein Unternehmen sein muss. Doch du haftest dafür, dass der Leistungsempfänger das auch tut!!! Davon kannst Du dich nur befreien, wenn du nachweist, dessen Unternehmereigenschaft durch eine qualifizierte Prüfung der USt-ID überprüft zu haben. Doch wenn ich lese, dass du keine USt-ID hast, nicht mal von der Plattform (die deshalb ja auch auf die Rechnung gehört) und eigentlich auch gar nicht weißt, wer hier steuerrechtlich als Leistungsempfänger einzuordnen ist bleibt nur ein Rat: Lass die Finger davon. Am besten Portal wechseln, aber da gibt es sicher nicht so viel Auswahl.

    Der Mieter ist als Privatperson angemeldet. Dem Portal liegt seine USt-ID nicht vor.


    Lass die Finger davon. Am besten Portal wechseln, aber da gibt es sicher nicht so viel Auswahl.

    Die Auswahl wird wohl begrenzt sein. Ich kenne kein vergleichbares Portal. Ärgerlich ist es, dass es ursprünglich ein deutsches Start-Up war, das dann von den Niederländern verkauft wurde. Zu "deutschen Zeiten" lief auch alles reibungslos und mit korrekter und logisch aufgebauter Rechnung. Das war jetzt die erste Miete seit dem Verkauf an die Niederländer.

  • Für mich sieht sie Konstruktion so aus: Die Plattform verlangt im Namen des Vermieters, aber nicht auf dessen Rechnung, sondern auf eigene Rechnung den Betrag vom Mieter. Sie stellt die Rechnung an den Mieter und vereinnahmt und versteuert diese Einnahme. Es ist kein durchlaufender Posten. Anschließend stellt die Plattform eine Gutschriftsrechnung an Dich aus. Sie müsste dort also als Rechnungsaussteller stehen. Das sind dann ihre Aufwendungen.

    Würde ich mal so unterstreichen wollen. Könnte man noch weiter ausführen und wäre dann schon in der Steuerberatung.


    ... bleibt nur ein Rat: Lass die Finger davon.

    Vollste Zustimmung. :thumbup: