Renter: Steuerschätzung wegen Nichtabgabe nach 5 Jahren

  • Hallo Forumsgemeinde,

    meine Mutter ist diese Woche aus allen Wolken gefallen, als ihr das Finanzamt Steuerbescheide für die Jahre 2019 bis 2021 zugeschickt hat. Sie hat seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben, da ihr vor Jahren gesagt wurde, dass ihre Rente zu niedrig ist und sie keine Erklärung mehr abgeben muss.

    Inzwischen ist die Rente aber über dem Steuerfreibetrag, daher wäre sie verpflichtet gewesen, eine EkSt-Erklärung abzugeben. Insbesondere für 2019 hat sie eine kräftige Nachzahlung zu leisten, weil sie eine größere Erstattung der Krankenversicherung bekommen hat.

    Die Bescheide sind alle nach §164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.

    Meine Fragen dazu:

    - Wie gehen wir am besten vor? Habe schon mehrmals versucht, beim FA jemand zu erreichen, aber bis jetzt ohne Erfolg.

    - Ist die Forderung aus 2019 nicht bereits verjährt? Die Bescheide tragen alle das Datum vom 16.03.2023.


    Bitte um Eure Hilfe!


    Viele Grüße

    Frank

  • Wie gehen wir am besten vor?

    Wie immer: Einspruch einlegen, Aussetzung der Vollziehung beantragen, Steuererklärungen einreichen.


    Ist die Forderung aus 2019 nicht bereits verjährt?

    Nein.


    Die Bescheide tragen alle das Datum vom 16.03.2023

    Du meinst hoffentlich 16.03.2024. :(


    Inzwischen ist die Rente aber über dem Steuerfreibetrag, daher wäre sie verpflichtet gewesen, eine EkSt-Erklärung abzugeben. Insbesondere für 2019 hat sie eine kräftige Nachzahlung zu leisten, weil sie eine größere Erstattung der Krankenversicherung bekommen hat.

    Und die Schätzungen kommen sicherlich nicht ohne irgendeine vorherige schriftliche Erinnerung seitens des FA. Und so ganz aus der Luft gegriffen sind die Zahlen ja auch nicht, da das FA bei Schätzungen im Wesentlichen die ihm von den Zahlstellen elektronisch übermittelten Werte zugrunde legt.

  • Ich kann natürlich nicht völlig ausschließen, dass mal eine Erinnerung kam - aber immer wenn sie ein Behördenschreiben bekommt, fragt sie mich um Rat. Und in den letzten Jahren gab es ja vom Finanzamt Schreiben wegen Grundsteueränderungen usw., die habe ich alle gesehen. Von daher sieht es für mich so aus, dass da nichts kam.

    Die Werte passen auch, es sind genau die Einnahmen aus den Rentenzahlungen drin, soweit ich das nach erster Sichtung beurteilen kann.


    Wenn 2019 noch offen ist, werden wir Einspruch einlegen und eine Steuererklärung nachreichen - es ist ja nicht so, dass sie nur Einnahmen hätte. Sie hat alleine in 2023 knapp 2000 Euro an verschiedene Hilforganisationen gespendet.


    Ich beantrage jetzt erst mal ein Elster-Zertifikat für sie, passenderweise ist WISO Steuer 2020 die älteste Version, die ich noch hier auf dem Rechner habe :)


    Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!


    Viele Grüße

    Frank

  • Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

    Gerne. :)


    Ich beantrage jetzt erst mal ein Elster-Zertifikat für sie, ...

    Das kannst Du doch mit Deinem Zertifikat machen. Ggf. musst Du Dir nur die Berechtigung erteilen lassen.

  • Mist, daran hatte ich überhaupt nicht gedacht. :cursing:


    Als ich letztes Jahr die erste Steuererklärung für meine Tochter gemacht habe, bin ich noch darüber gestolpert. Ich hatte mich aber dann entschieden, dass sie selbst ein Zertifikat beantragt, damit sie es irgendwann alleine macht :)

    Habe vorhin gerade ein neues Zertifikat beantragt.

    Ich glaube zeitlich macht es keinen Unterschied, meine Mutter bekommt in jedem Fall erstmal Briefpost.

    Erstmal darf meine Mutter sowieso die Unterlagen und Kontoauszüge der letzten Jahre sichten und sortieren, das wird einige Tage dauern.