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Verjährung von Steuerschulden beim Finanzamt 

Wann verfallen meine Schulden?  

Ja, Steuerschulden können verfallen. Doch wann genau hängt vom Einzelfall ab. Was wie ein schöner Traum klingt, bleibt daher leider oft auch einer. Wann es mit der Verjährung von Steuerschulden klappt, alle Infos hier.

Kurz & knapp

  • Steuerschulden verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren, bei Straftaten nach 10 Jahren
  • Nach Ablauf der Frist musst du die Schulden nicht mehr bezahlen
  • Mahnungen und andere Handlungen unterbrechen diese Frist – und sie beginnt von vorne

Wann verjähren Steuerschulden?

Was ist denn „Verjährung“ überhaupt? Eine Zahlungsverjährung bedeutet, dass ein vom Finanzamt festgesetzter Steueranspruch nach Ablauf der Frist erlischt. Mit dem Ergebnis, dass die Schulden dann nicht mehr bezahlt werden müssen.

Es gibt eine bestimmte Frist, nach der die Verjährung einsetzt. Ob diese allerdings erreicht wird, hängt davon ab, wie akribisch das Finanzamt ist den Prozess verfolgt. Denn mit jeder Aufforderung, die in deinem Briefkasten landet, verlängert sich die Frist.

Verjährungsfrist: 5 Jahre abwarten und Tee trinken?

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer erstmals fällig geworden ist. Bei der Einkommensteuer ist dabei der Steuerbescheid wichtig. Sind noch Steuern zu zahlen, enthält er eine Zahlungsaufforderung und Zahlungsfrist im Steuerbescheid. Das ist die Fälligkeit.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Verjährung von Steuerschulden

Stefanie bekommt Steuerbescheid für 2022 am 25.10.2023. Drin steht, dass sie innerhalb von einem Monat die noch offenen Steuern zahlen muss. Die Frist zur Verjährung dieser Steuerschulden beginnt dann Ende 2023 und läuft 5 Jahre bis Ende 2028.  

In diesen Ausnahmen ist die Verjährung von Steuerschulden länger:

Sind Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Hehlerei im Spiel, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung bleibt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren.

Wenn es um Steuern mit einem Auslandsbezug geht, können sich spezielle Regelungen zur Verjährung ergeben.

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Meldet sich das Finanzamt? Pecht gehabt

Bei allen hier aufgeführten Fristen gilt: Wer denkt, dass er bei Steuerschulden nur lange genug warten muss, bis diese verfallen, wird daher meist enttäuscht. Denn nur, wenn du während der Frist nichts vom Finanzamt hörst, verjährt deine Steuerschuld. Und wie man sich vorstellen kann, beweist das Finanzamt bei Schulden einen äußerst langen Atem. Schickt es dir auch nur einen Brief zur Erinnerung in der Steuerangelegenheit, beginnt die Frist von Neuem. 
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Was verlängert die Verjährungsfrist?

Ist die Verjährungsfrist quasi eine Art unendliche Geschichte? In gewisser Weise schon. Denn es gibt bestimmte Umstände, die die Verjährungsfrist verlängern. Dadurch kann sich das Spiel tatsächlich über Jahrzehnte ziehen. Je höher der Betrag ist, desto eifriger ist das Finanzamt hinterher, dass die Steuerschuld nicht verjährt.

Folgende Handlungen des Finanzamtes unterbrechen die Zahlungsverjährung:

  • Mahnung
  • Zahlungsaufschub
  • Stundung
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Sicherheitsleistung
  • Vollstreckungsaufschub
  • Vollstreckungsmaßnahmen
  • Anmeldung im Insolvenzverfahren
  • gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  • Verfahren zur Restschuldbefreiung des Schuldners
  • Ermittlungen des Finanzamtes nach dem Wohnsitz des Steuerzahlers

Nach Ablauf des Kalenderjahres der Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von 5 Jahren erneut.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: Verjährung von Steuerschulden

Stefan entsteht eine Steuerschuld am 01.06.2018. Die Verjährungsfrist beginnt Ende 2018 und endet dann mit Ablauf des 31.12.2024. Kurz vor Fristende werden die Finanzbeamten auf seine Schulden aufmerksam. Am 05.12.2024 erhält er daher eine Mahnung vom Finanzamt über die zu zahlenden Steuerschulden. Die fünfjährige Frist beginnt mit Ende 2024 von Neuem zu laufen.   
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Zahlungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung

Die Zahlungsverjährung ist nicht zu verwechseln mit der Festsetzungsverjährung. Die Festsetzungsverjährung betrifft nur den Steuerbescheid mit den sogenannten Besteuerungsgrundlagen und eben nicht die Steuerschulden. Sie beträgt 4 Jahre. Danach kann ein Steuerbescheid nicht mehr geändert werden. In Ausnahmefällen kann sich die Festsetzungsverjährung auf 10 Jahre verlängern, zum Beispiel bei Steuerhinterziehung.

Welche Schulden können verjähren?

Alle Ansprüche, die das Finanzamt aus dem Steuerschuldverhältnis gegenüber einem Steuerzahler hat, können verjähren.

Darunter fallen folgende Ansprüche:

  • Steueranspruch nach dem Steuergesetz (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer usw.)
  • Verspätungszuschläge
  • Säumniszuschläge
  • Zwangsgelder
  • Zinsen
  • sonstige Kosten
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Keine Verjährung von Strafen

Festgesetzte Strafen und Geldbußen verjähren nicht. Diese bleiben bis zur endgültigen Zahlung bestehen.  
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FAQ: Verjährung von Steuerschulden

Was ist die Verjährungsfrist für Steuerschulden?

Die Verjährungsfrist für Steuerschulden ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Steuerbehörden Ansprüche auf die Eintreibung von ausstehenden Steuern geltend machen können.
Die Verjährungsfrist für Steuerschulden in der Regel 5 Jahre. Bei schwerwiegender Steuerhinterziehung kann diese Frist auf bis zu 10 Jahre verlängert werden.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem per Steuerbescheid vom Finanzamt Nachzahlungen fällig geworden sind.
Ja, die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Maßnahmen des Finanzamtes oder des Steuerzahlers unterbrochen werden. Beispielsweise durch Mahnung oder Stundung von Steuerschulden.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem per Steuerbescheid vom Finanzamt Nachzahlungen fällig geworden sind.
Nein, nach Ablauf der Verjährungsfrist können Steuerschulden nicht mehr zwangsweise eingetrieben werden.
Ja, auch für hinterzogene Steuern gilt eine Verjährungsfrist. Allerdings beträgt diese bis zu 10 Jahre.
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